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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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2. Freistaat Sachsen<br />

26<br />

00721 In der Gegend von Schleife siedeln zeitnah ca. 240 Bürger um. Für die Fortführung<br />

<strong>des</strong> Tagebaus Nochten durch die Inanspruchnahme <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

Nochten <strong>mit</strong> der da<strong>mit</strong> verbundenen Umsiedlung von 1500 Bürgern wurde das<br />

Braunkohleplanverfahren im Herbst 2007 eröffnet. Der Abschluss <strong>des</strong> Verfahrens ist<br />

für das Jahr 2011 vorgesehen.<br />

Im Zusammenhang <strong>mit</strong> Umsiedlungen werden zwischen der Bevölkerung und<br />

dem Bergbauunternehmen Vattenfall umfangreiche Verträge abgeschlossen.<br />

In diesen Verträgen ist verankert, dass der Erhalt der sorbischen Sprache und Kultur<br />

sowie die Pflege sorbischer Traditionen und Bräuche zu fördern ist. Einzelheiten zur<br />

Förderung aktueller Umsiedlungen sind in einer gemeinsamen Erklärung von<br />

DOMOWINA und Vattenfall vom 9./24.11.2007 festgeschrieben worden. Außerdem<br />

erhalten alle Umsiedler Angebote für die Wiederansiedlung im Kirchspiel Schleife<br />

und da<strong>mit</strong> im angestammten Siedlungsgebiet der evangelischen Sorben. Die Einhaltung<br />

der Verpflichtungen aus der Sprachencharta ist in der Region auch <strong>des</strong>halb gewährleistet,<br />

weil der Braunkohlenbergbau als starke wirtschaftliche Basis einen substantiellen<br />

Beitrag zu Erhalt und Weiterentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur<br />

leistet.<br />

00722<br />

Art. 7 Abs. 1 Buchstabe c)<br />

c) die Notwendigkeit entschlossenen Vorgehens zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen,<br />

um diese zu schützen;<br />

00723 Zu den Verfassungs- und sonstigen Vorschriften von Bund und Ländern, die<br />

den Stellenwert <strong>des</strong> Minderheitenschutzes in Deutschland besonders hervortreten<br />

lassen, wird erneut auf die Rn 131 - 142 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes hingewiesen.<br />

Unter Rn 37 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes war außerdem darauf hingewiesen worden,<br />

dass anschließend zusätzlich in Schleswig-Holstein das Gesetz zur Förderung<br />

<strong>des</strong> Friesischen im öffentlichen Raum (Friesischgesetz) und das Gesetz über die<br />

Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts "Offener Kanal Schleswig-Holstein" (OK-<br />

Gesetz) erlassen wurde.<br />

00724 Der Sachverständigenausschuss hat unter Rn 31 seines dritten<br />

Monitoringberichtes gleichwohl erneut die Auffassung vertreten, dass die „Notwendigkeit<br />

entschlossenen Vorgehens zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen,<br />

um diese zu schützen“,

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