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274 Form statt. Das Kulturportal Mecklenburg-Vorpommern „Niederdeutsch“ im Internet informiert ebenfalls über alle Fragen, die niederdeutsche Geschichte und Kultur betreffen. 5. Niedersachsen 60868 Zu der Feststellung des Expertenausschusses unter Rn 612 ff. des dritten Monitoringberichtes, dass der nach Mitteilung unter Rn 5048 des Dritten Staatenberichtes außer Kraft getretene Erlass „Die Region im Unterricht“, nicht ersetzt wurde und dass auch das im August 2006 in Kraft getretene Kerncurriculum den Unterricht über die plattdeutschbezogene Geschichte und Kultur nicht regelt und dass die o. g. Verpflichtung in Niedersachsen folglich nicht mehr efüllt ist sowie zu seiner Frage, ob entsprechend seiner Empfehlung die entsprechende Regelung in dem neuen Erlass nunmehr enthalten ist, teilt das Land Folgendes mit: 60869 In allen neuen Lehrplänen (Kerncurricula), die seit 2006 in Kraft gesetzt worden sind, sind die Fachkonferenzen aller Unterrichtsfächer verpflichtet, bei der Auswahl von Unterrichtsthemen und -einheiten zum Kompetenzerwerb regionale Bezüge zu berücksichtigen. Hierin sind auch sprachliche, geschichtliche und kulturelle Bezüge einbezogen. Anders als der außer Kraft gesetzte Erlass zur „Region im Unterricht“, dessen Regelungen appellativen Charakter hatten, sind die Kerncurricula verbindlich und von allen Schulen umzusetzen. Weitergehende Regelungen liegen derzeit nicht vor, da die Fortschreibung des Erlasses „Region im Unterricht“ derzeit erfolgt. 6. Nordrhein-Westfalen 60870 Auf Rn 5049 des Dritten Staatenberichtes sowie auf die Rn 00762 dieses Berichtes wird verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei der gegenwärtigen Entwicklung neuer Lehrpläne für das Fach Deutsch im Kompetenzbereich „Reflexion über Sprache“ im Zusammenhang mit „Sprachvarianten und Sprachwandel“ explizit auf das Niederdeutsche hingewiesen werden soll. 7. Sachsen-Anhalt
275 60871 Wie bereits unter Rn 5050 des Dritten Staatenberichtes wird auf die Angaben unter Rn 969 des Zweiten Staatenberichtes und im Übrigen auf Rn 60830 verwiesen. 8. Schleswig-Holstein 60872 Die Lehrpläne der öffentlichen Schulen sehen nach wie vor viele Möglichkeiten vor, Niederdeutsch im Unterricht zu behandeln. Auf den bereits in anderem Zusammenhang erwähnten Erlass für Niederdeutsch in der Schule wird daher ebenso verwiesen, wie auf die Rn 970 des Zweiten Staatenberichtes in Verbindung mit den dortigen Rn 875 – 882 und 900 – 904. Art. 8 Abs. 1 Buchstabe h) - Aus- und Weiterbildung von Lehrern - h) für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer zu sorgen, die zur Durchführung derjenigen Bestimmungen der Buchstaben a bis g erforderlich sind, welche die Vertragspartei angenommen hat; 1. Freie Hansestadt Bremen 60873 Unter Rn 418 seines dritten Monitoringberichtes hat der Expertenausschuss mitgeteilt, dass die o. g. Verpflichtung in der Freien Hansestadt Bremen nicht erfüllt ist, nachdem er festgestellt hat, - dass laut Mitteilung unter Rn 5052 des Dritten Staatenberichtes ausgeschiedene Lehramtsausbilder nicht ersetzt wurden und die Bereitstellung der Fortbildungsmaßnahmen vom Landesinstitut für Schulen auf externe Anbieter übertragen werden sollte, - dass es aber nach wie vor keine Ausbildung zu Niederdeutsch für Lehrer gibt. 60874 Zu der Frage des Ausschusses, ob zwischenzeitlich entsprechend seiner Forderung für die Aus- und Weiterbildung von Niederdeutschlehrern gesorgt worden ist, teilt das Land Folgendes mit: Für die Lehrerausbildung an der Universität Bremen gilt weiterhin, dass verstetigt, aber nicht verpflichtend Module zum Niederdeutschen für Lehramtsstudenten/innen angeboten werden. Wie schon unter Rn 00762 angeführt, haben beide Kommunen des Landes (Bremen und Bremerhaven) ihr Engagement in der Fortbildung zum Niederdeutschen im Unterricht und Schulleben verstärkt und verstetigt. Ein Weiterbildungsangebot gibt es zurzeit nicht. 2. Freie und Hansestadt Hamburg
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unter Rn 969 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes und im Übrigen auf Rn 60830 verwiesen.<br />
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60872 Die Lehrpläne der öffentlichen Schulen sehen nach wie vor viele Möglichkeiten<br />
vor, Niederdeutsch im Unterricht zu behandeln. Auf den bereits in anderem Zusammenhang<br />
erwähnten Erlass für Niederdeutsch in der Schule wird daher ebenso<br />
verwiesen, wie auf die Rn 970 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes in Verbindung <strong>mit</strong> den<br />
dortigen Rn 875 – 882 und 900 – 904.<br />
Art. 8 Abs. 1 Buchstabe h) - Aus- und Weiterbildung von Lehrern -<br />
h) für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer zu sorgen, die zur Durchführung derjenigen<br />
Bestimmungen der Buchstaben a bis g erforderlich sind, welche die Vertragspartei angenommen<br />
hat;<br />
1. Freie Hansestadt Bremen<br />
60873 Unter Rn 418 seines dritten Monitoringberichtes hat der Expertenausschuss<br />
<strong>mit</strong>geteilt, dass die o. g. Verpflichtung in der Freien Hansestadt Bremen nicht erfüllt<br />
ist, nachdem er festgestellt hat,<br />
- dass laut Mitteilung unter Rn 5052 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes ausgeschiedene<br />
Lehramtsausbilder nicht ersetzt wurden und die Bereitstellung der Fortbildungsmaßnahmen<br />
vom Lan<strong>des</strong>institut für Schulen auf externe Anbieter<br />
übertragen werden sollte,<br />
- dass es aber nach wie vor keine Ausbildung zu Niederdeutsch für Lehrer gibt.<br />
60874 Zu der Frage <strong>des</strong> Ausschusses, ob zwischenzeitlich entsprechend seiner<br />
Forderung für die Aus- und Weiterbildung von Niederdeutschlehrern gesorgt worden<br />
ist, teilt das Land Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>:<br />
Für die Lehrerausbildung an der Universität Bremen gilt weiterhin, dass verstetigt,<br />
aber nicht verpflichtend Module zum Niederdeutschen für Lehramtsstudenten/innen<br />
angeboten werden.<br />
Wie schon unter Rn 00762 angeführt, haben beide Kommunen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> (Bremen<br />
und Bremerhaven) ihr Engagement in der Fortbildung zum Niederdeutschen im Unterricht<br />
und Schulleben verstärkt und verstetigt. Ein Weiterbildungsangebot gibt es<br />
zurzeit nicht.<br />
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