Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

3. Schleswig-Holstein 272 60862 Nachdem der Expertenausschuss zur Erfüllung der o. g. Verpflichtung erneut nicht Stellung genommen hat, weil er die Verpflichtung als erfüllt betrachtet, wird wie bereits unter Rn 5042 des Dritten Staatenberichtes mitgeteilt, dass die im Zweiten Staatenbericht unter den Rn 945 - 948 aufgeführten Träger und Angebote grundsätzlich weiterbestehen. In Schleswig- Holstein gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen, die die niederdeutsche Sprache pflegen bzw. erlernen möchten. Außer den Zentren für Niederdeutsch in Leck und Ratzeburg bieten eine Reihe von Volkshochschulen Kurse für die niederdeutsche Sprache an. So gab es 2008 Niederdeutschangebote an 27 Volkshochschulen mit 54 Kursen und 580 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Gegenüber 1998 hat sich eine positive Entwicklung vollzogen. Damals gab es nur 36 Kurse mit 478 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Bei den Angeboten handelt es sich neben reinen „Lernkursen“ auch um Gesprächskreise, die der Pflege der Sprache dienen. Aktuelle Kursangebote können tagesaktuell unter www.sh.kursportal.info recherchiert werden. Art. 8 Abs. 1 Buchstabe g) - Unterricht in Geschichte und Kultur - g) für den Unterricht der Geschichte und Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache ihren Ausdruck finden, zu sorgen; 60863 Zu der o. g. Verpflichtung, die für die Länder Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen wurde, wird für die verpflichteten Länder Folgendes mitgeteilt: 1. Brandenburg 60863a Nachdem der Expertenausschuss zur Erfüllung der o.g. Verpflichtung in Brandenburg in seinem dritten Monitoringbericht nicht Stellung genommen hat, wird wie bereits unter Rn 5044 des Dritten Staatenberichtes auf die Angaben unter Rn 951 und 952 des Zweiten Staatenberichtes verwiesen, die weiterhin den Stand der Umsetzung wiedergeben. 2. Freie Hansestadt Bremen

273 60864 Nachdem für die Freie Hansestadt Bremen unter Rn 5045 des Dritten Staa- tenberichtes mitgeteilt worden war, dass sich das Gesamtkonzept zu Niederdeutsch auch auf den Unterricht der niederdeutschen Geschichte und der Kultur bezieht und der Expertenausschuss danach unter Rn 415 seines dritten Monitoringberichtes um nähere Angaben zu diesem Konzept sowie dazu gebeten hat, wie mit dieser Konzep- tion der Unterricht zu dieser Geschichte und Kultur sicherstellt wird, teilt die Freie Hansestadt Bremen Folgendes mit: 60865 Da Lehrpläne zunehmend - in der Freien Hansestadt Bremen wie anderswo - als Bildungspläne mit weiter Rahmensetzung gestaltet sind und dies sowohl in Übereinstimmung steht mit der wachsenden, auch inhaltlichen Eigenverantwortung von Schulen, als auch mit der Ausrichtung auf kompetenzorientierte Standards, ist es zwar möglich, das Niederdeutsche als verpflichtenden Themenbereich zu benennen, es würde aber den Grundsätzen zeitgemäßer Lernplanung widersprechen, dies bis in die inhaltlichen Details vorzugeben. Allerdings muss unterstellt werden, dass ein inhaltlich sinnvoller und kognitiv anregender Unterricht zum Niederdeutschen nicht ernsthaft die relevanten historischen und kulturellen/soziokulturellen Aspekte aussparen kann. Für das Niederdeutsche in der Schule unterstützend wirkt die Zunahme zeitgenössischer niederdeutscher Kinder- und Jugendliteratur als auch didaktisierter Publikationen zur Geschichte und Situation des Niederdeutschen in der Region. 3. Freie und Hansestadt Hamburg 60866 Die Freie und Hansestadt Hamburg verweist im Zusammenhang mit der o. g. Verpflichtung wie bereits unter Rn 5046 des Dritten Staatenberichtes auf die Angaben unter den Rn 955 des Zweiten Staatenberichtes (Blütezeit der niederdeutschen Kultur vor allem in der Zeit der Hanse). 4. Mecklenburg-Vorpommern 60867 Nachdem der Expertenausschuss unter Rn 562 ff. seines dritten Monitoringberichtes die o. g. Verpflichtung im Anschluss an die Mitteilung unter Rn 5047 des Dritten Staatenberichtes, dass die Geschichte und Kultur des Niederdeutschen auf allen Bildungsstufen unterrichtet wird und Bestandteil des weiterführenden Zertifikatskurses ist und dass das Lehrmaterial in Form von Handreichungen zum Rahmenplan Niederdeutsch bereitgestellt wird, als weiterhin erfüllt bezeichnet hat, teilt das Land mit: Die Vermittlung der Geschichte und Kultur der Regionalsprache Niederdeutsch findet in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin in umfassender

3. Schleswig-Holstein<br />

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60862 Nachdem der Expertenausschuss zur Erfüllung der o. g. Verpflichtung erneut<br />

nicht Stellung genommen hat, weil er die Verpflichtung als erfüllt betrachtet, wird wie<br />

bereits unter Rn 5042 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes <strong>mit</strong>geteilt, dass die im Zweiten<br />

Staatenbericht unter den Rn 945 - 948 aufgeführten Träger und Angebote grundsätzlich<br />

weiterbestehen.<br />

In Schleswig- Holstein gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

für Menschen, die die niederdeutsche Sprache pflegen bzw. erlernen möchten.<br />

Außer den Zentren für Niederdeutsch in Leck und Ratzeburg bieten eine Reihe<br />

von Volkshochschulen Kurse für die niederdeutsche Sprache an. So gab es 2008<br />

Niederdeutschangebote an 27 Volkshochschulen <strong>mit</strong> 54 Kursen und 580 Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmern. Gegenüber 1998 hat sich eine positive Entwicklung vollzogen.<br />

Damals gab es <strong>nur</strong> 36 Kurse <strong>mit</strong> 478 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Bei<br />

den Angeboten handelt es sich neben reinen „Lernkursen“ auch um Gesprächskreise,<br />

die der Pflege der Sprache dienen. Aktuelle Kursangebote können tagesaktuell<br />

unter www.sh.kursportal.info recherchiert werden.<br />

Art. 8 Abs. 1 Buchstabe g) - Unterricht in Geschichte und Kultur -<br />

g) für den Unterricht der Geschichte und Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache<br />

ihren Ausdruck finden, zu sorgen;<br />

60863 Zu der o. g. Verpflichtung, die für die Länder Brandenburg, Freie Hansestadt<br />

Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen<br />

und Schleswig-Holstein übernommen wurde, wird für die verpflichteten Länder Folgen<strong>des</strong><br />

<strong>mit</strong>geteilt:<br />

1. Brandenburg<br />

60863a Nachdem der Expertenausschuss zur Erfüllung der o.g. Verpflichtung in<br />

Brandenburg in seinem dritten Monitoringbericht nicht Stellung genommen hat, wird<br />

wie bereits unter Rn 5044 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes auf die Angaben unter Rn 951<br />

und 952 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes verwiesen, die weiterhin den Stand der<br />

Umsetzung wiedergeben.<br />

2. Freie Hansestadt Bremen

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