Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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24 chenden Umsiedlungsentscheidungen die Verpflichtungen aus der Charta zu beach- ten, erneut klargestellt worden, dass dies schon bisher der Fall gewesen ist. 00716 Nach Angaben des Expertenausschusses unter Rn 27 seines dritten Monitoringberichtes haben Vertreter des Niedersorbischen aber unbeschadet dessen berichtet, dass man sich zwar bemühe, nach der Umsiedlung der Gemeinde Horno das soziale Netz der Betroffenen im neuen Ansiedlungsbereich aufrecht zu erhalten, jedoch hätten sich 20 % der Bewohner dafür entschieden, nicht in das entsprechende Neuansiedlungsgebiet zu ziehen. 00717 Der Expertenausschuss hat unter Rn 27 ff. seines dritten Monitoringberichtes außerdem angegeben, dass das Bergbauunternehmen Vattenfall plane, künftig in den sorbischsprachigen Gebieten weitere Tagebaugebiete zu erschließen, wenn auch noch keine Genehmigungsverfahren eingeleitet worden seien. 00718 Außerdem berichtete der Ausschuss, er sei von den Sprechern des Sorbischen auch noch darüber informiert worden, dass in den nächsten beiden Jahrzehnten mehrere Dörfer im Freistaat Sachsen, in der Gegend von Schleife, in denen Obersorbisch gesprochen wird und insgesamt rund 1600 Menschen leben, aufgrund des Braunkohlebergbaus umgesiedelt werden müssten. 00719 Der Sachverständigenausschuss hat daraufhin empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um die durch den Braunkohletagebau verursachten Schwierigkeiten bei Schutz und Förderung der sorbischen Sprache zu kompensieren und er hat bei der Anforderung dieses Berichtes nachgefragt, welche solcher Maßnahmen zwischenzeitlich ergriffen worden sind. 00720 Die Länder Brandenburg und Freistaat Sachsen teilen daraufhin zum Stand der Planungen für den Braunkohletagebau und zu der Empfehlung des Expertenausschusses, die durch den Braunkohletagebau verursachten Schwierigkeiten beim Schutz und der Förderung der sorbischen Sprache durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren, Folgendes mit: 1. Brandenburg 00720a Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlenund Sanierungsplanung, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl.I Nr.08, S. 96) werden derzeit zwei Braunkohleplanverfahren durchgeführt.
25 Mit dem Braunkohlenplanverfahren Tagebau Jänschwalde – Nord werden nach der- zeitigem Kenntnisstand keine Siedlungen im sorbischen Siedlungsgebiet erfasst. Die geplante Weiterführung des Tagebaues Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I in den räumlichen Teilabschnitt II erfordert eine Fortschreibung des derzeit gültigen Braunkohlenplanes Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I vom 21.06.2004 (GVBl. II Nr. 24, S. 614). Das Braunkohleplanverfahren zur Fortschreibung dieses Planes wurde am 15.11.2007 eröffnet. Im Planungsgebiet des räumlichen Teilabschnittes II befindet sich der Ortsteil Proschim der Stadt Welzow, der sich im Jahr 1995 auf der Grundlage des Sorben/Wendengesetzes, damals noch als selbständige Gemeinde, zur sorbischen Siedlungsgebiet erklärt hatte. Proschim ist Bestandteil der im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 19 vom 23.04.2008 veröffentlichten Liste der Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet des sorbisch (wendischen) Volkes. Diesem Sachverhalt wird in dem Braunkohlenplan ein hoher Stellenwert eingeräumt. Dazu ist es erforderlich, die notwendigen Grundlagen zu erfassen und entsprechende Schlussfolgerungen für den Erhalt und für eine Weiterentwicklung der sorbisch/wendischen Traditionen und Kultur abzuleiten. Z. Z. wird an einem Forschungsbericht/Gutachten „Sorbische (wendische) Identität und Kultur in der Ortslage Proschim (Prozym) mit Karlsfeld“ durch das Sorbische institut e.V. Bautzen gearbeitet. Zusammengefasst geht es u.a. um: � Bestandsaufnahme der Ist - Situation sorbischer (wendischer) Kultur und Identität � Suche nach vorhandenen und neuen Mustern der Selbstbeschreibung und Selbstinszenierung der ethnischen Identität der Sorben � Zeugnisse sorbischen Bauens und Wohnen � Umfang und Tiefe des Gebrauchs der sorbischen Sprache. Diese Ergebnisse fließen in den Abwägungsprozess des Braunkohlenplanverfahrens als ein besonders zu behandelndes Schutzgut ein. Sie bilden die Grundlage, im Falle einer erforderlichen Umsiedlung ein Höchstmaß an sorbischen (wendischen) Traditionen, Zeugnissen Sprache und Kultur zu sichern und an einem noch zu wählenden Ansiedlungsstandort wieder zum Tragen zu bringen. Mit den Ergebnissen dieses Gutachtens wird Anfang 2010 gerechnet; das Braunkohlenplanverfahren soll 2012/13 zum Abschluss gebracht werden.
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00716 Nach Angaben <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 27 seines dritten<br />
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berichtet, dass man sich zwar bemühe, nach der Umsiedlung der Gemeinde Horno<br />
das soziale Netz der Betroffenen im neuen Ansiedlungsbereich aufrecht zu erhalten,<br />
jedoch hätten sich 20 % der Bew<strong>ohne</strong>r dafür entschieden, nicht in das entsprechende<br />
Neuansiedlungsgebiet zu ziehen.<br />
00717 Der Expertenausschuss hat unter Rn 27 ff. seines dritten Monitoringberichtes<br />
außerdem angegeben, dass das Bergbauunternehmen Vattenfall plane, künftig in<br />
den sorbischsprachigen Gebieten weitere Tagebaugebiete zu erschließen, wenn<br />
auch noch keine Genehmigungsverfahren eingeleitet worden seien.<br />
00718 Außerdem berichtete der Ausschuss, er sei von den Sprechern <strong>des</strong> Sorbischen<br />
auch noch darüber informiert worden, dass in den nächsten beiden Jahrzehnten<br />
mehrere Dörfer im Freistaat Sachsen, in der Gegend von Schleife, in denen<br />
Obersorbisch gesprochen wird und insgesamt rund 1600 Menschen leben, aufgrund<br />
<strong>des</strong> Braunkohlebergbaus umgesiedelt werden müssten.<br />
00719 Der Sachverständigenausschuss hat daraufhin empfohlen, Maßnahmen zu<br />
ergreifen, um die durch den Braunkohletagebau verursachten Schwierigkeiten bei<br />
Schutz und Förderung der sorbischen Sprache zu kompensieren und er hat bei der<br />
Anforderung dieses Berichtes nachgefragt, welche solcher Maßnahmen zwischenzeitlich<br />
ergriffen worden sind.<br />
00720 Die Länder Brandenburg und Freistaat Sachsen teilen daraufhin zum Stand<br />
der Planungen für den Braunkohletagebau und zu der Empfehlung <strong>des</strong> Expertenausschusses,<br />
die durch den Braunkohletagebau verursachten Schwierigkeiten beim<br />
Schutz und der Förderung der sorbischen Sprache durch geeignete Maßnahmen zu<br />
kompensieren, Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>:<br />
1. Brandenburg<br />
00720a Auf der Grundlage <strong>des</strong> Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlenund<br />
Sanierungsplanung, zuletzt geändert durch Art. 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 28. Juni<br />
2006 (GVBl.I Nr.08, S. 96) werden derzeit zwei Braunkohleplanverfahren durchgeführt.