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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Grundschulen einen systematischen Unterricht in Niederdeutsch <strong>mit</strong> regelmäßigen<br />

Unterrichtsstunden für dieses Fach zu gewährleisten,<br />

teilt das Land Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>:<br />

Abgesehen davon, dass die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung als solche<br />

nicht wie Schulunterricht verpflichtend ist, können inhaltliche Schwerpunktsetzungen<br />

in der Kindertagesbetreuung den Trägern von Kindertageseinrichtungen <strong>nur</strong> begrenzt<br />

vorgegeben werden. Dies ist der Struktur und der gesetzlichen Regelung durch das<br />

SGB VIII geschuldet.<br />

Der "Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich" <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Bremen<br />

sieht als einen Schwerpunkt zwar "sprachliche und nonverbale Kommunikation"<br />

vor; eine Förderung der niederdeutschen Sprache ist - ebenso wenig wie das Erlernen<br />

bestimmter anderer Sprachen - jedoch nicht explizit genannt. Bei dem Rahmenplan<br />

handelt es sich auch nicht um ein Curriculum, das von Kindertagesstätten umgesetzt<br />

wird bzw. umgesetzt werden könnte. Gleichwohl findet die Förderung der<br />

niederdeutschen Sprache wie beschrieben statt.<br />

Die Schulen haben die unter Rn 0762 erwähnte Broschüre zu unterrichtsgeeigneter<br />

Literatur erhalten. Eine Handreichung <strong>mit</strong> Texten für den Vorlesewettbewerb und didaktischen<br />

Hinweisen ist in Arbeit.<br />

Regelmäßige Unterrichtstunden für ein Fach Niederdeutsch oder auch <strong>nur</strong> ausgewiesene<br />

regelmäßige Stunden für das Niederdeutsche im Rahmen <strong>des</strong> Faches<br />

Deutsch sind nicht realisierbar auf dem Hintergrund der auf Kernkompetenzen bezogenen<br />

Aufträge zu Unterrichts- und Schulentwicklung.<br />

2. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

60822 Der Expertenausschuss hat unter Rn 473 ff. seines dritten<br />

Monitoringberichtes festgestellt, dass die o. g. Verpflichtung in der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg <strong>nur</strong> zum Teil erfüllt ist, weil der dortige Rahmenplan Niederdeutschunterricht<br />

nach Rn 5011 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes zwar verbindlich<br />

macht, die Sprache aber nicht als getrenntes Schulfach, sondern <strong>nur</strong> im Rahmen <strong>des</strong><br />

Deutschunterrichts angeboten wird, was nach Einschätzung von Vertretern der<br />

Sprachgruppe zur Folge hat, dass sie vernachlässigt wird und keinen integrierenden<br />

Bestandteil <strong>des</strong> Lehrplans darstellt.<br />

60823 Zu diesen Feststellungen <strong>des</strong> Expertenausschusses und zu seiner Frage, ob<br />

entsprechend seiner Empfehlung zwischenzeitlich Maßnahmen ergriffen wurden, um<br />

innerhalb <strong>des</strong> Grundschulunterrichts den Unterricht der niederdeutschen Sprache als<br />

integrierenden Teil <strong>des</strong> Lehrplans vorzusehen, sowie zum aktuellen Sachstand <strong>des</strong>

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