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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Pflichtunterricht einzelner Fächer durch die Immersionsmethode möglich und wird<br />

vom Land genehmigt.<br />

Artikel 8 Absatz 1<br />

Im Bereich der Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen<br />

gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser Sprachen und unbeschadet<br />

<strong>des</strong> Unterrichts der Amtssprache(n) <strong>des</strong> Staates<br />

Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a) - Vorschulische Erziehung -<br />

i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen<br />

anzubieten oder<br />

ii) einen erheblichen Teil der vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional-<br />

oder Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

iii) eine der unter den Ziffern i und ii vorgesehenen Maßnahmen zumin<strong>des</strong>t auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der<br />

Schüler als genügend groß angesehen wird, oder<br />

iv) falls die staatlichen Stellen keine un<strong>mit</strong>telbare Zuständigkeit im Bereich der vorschulischen<br />

Erziehung haben, die Anwendung der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen<br />

Maßnahmen zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen;<br />

60809 Die Länder Brandenburg (vgl. Rn 849 ff. <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes),<br />

Freie Hansestadt Bremen (vgl. Rn 854 ff. <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes), Freie und<br />

Hansestadt Hamburg (vgl. Rn 852 ff. <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes), Mecklenburg-<br />

Vorpommern (vgl. Rn 856 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes), Niedersachsen (vgl. Rn<br />

857 ff. <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes), Sachsen-Anhalt (vgl. Rn 859 ff. <strong>des</strong> Zweiten<br />

Staatenberichtes) und Schleswig-Holstein (vgl. Rn 862 ff. <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes)<br />

haben jeweils die o. g. Verpflichtung zu Buchstabe a iv) übernommen.<br />

1. Brandenburg<br />

60809a Es existiert weiterhin kein statistisches Material darüber, in welchem Umfang<br />

Niederdeutsch im Kindertagesstättenangebot in Brandenburg verankert ist. Die Zahl<br />

der Lerngruppen, in denen niederdeutsche Reime oder Kinderlieder gelernt, zweisprachige<br />

Lernsituationen geschaffen werden oder niederdeutsche Medien zum Einsatz<br />

kommen, kann <strong>des</strong>halb nicht belastbar geschätzt werden. Die vorschulische Erziehung<br />

liegt in Brandenburg in kommunaler Zuständigkeit; eine Berichtspflicht in<br />

Ansehung <strong>des</strong> Niederdeutschen besteht nicht. Es ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass insbesondere im heimatkundlichen Zusammenhang in den Kindertagesstätten<br />

der Landkreise Uckermark, Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel das Niederdeutsche<br />

zum Einsatz kommt, wenn lokale Sagen, Geschehnisse oder Orte kindgerecht<br />

aufbereitet werden.

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