Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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Artikel 14 Grenzüberschreitender Austausch 238 Die Vertragsparteien verpflichten sich, a) bestehende zwei- und mehrseitige Übereinkünfe anzuwenden, die sie mit den Staaten verbinden, in denen dieselbe Sprache in derselben oder ähnlicher Form gebraucht wird, oder sich, wenn nötig, um den Abschluss solcher Übereinkünfte zu bemühen, um dadurch Kontakte zwischen den Sprechern derselben Sprache in den betreffenden Staaten in den Bereichen Kultur, Bildung, Information, berufliche Bildung und Weiterbildung zu fördern; 51401 Im Anschluss an die Mitteilung unter Rn 4139 des Dritten Staatenberichtes, dass ein Interesse der Sprecher des Romanes der deutschen Sinti und Roma an Übereinkünften im Sinn der o. g. für das gesamte Bundesgebiet übernommenen Verpflichtung nicht zu erkennen gewesen ist, hat der Expertenausschuss die Verpflichtung unter Rn 784 - 786 seines dritten Monitoringberichtes im Wesentlichen mit der Begründung als nicht erfüllt angesehen, dass die fehlende Interessenbekundung an fehlender Kenntnis der Möglichkeiten liege und dass ein Interesse jedenfalls an dem Europäischen Roma Forum bestehe. 51402 Der Feststellung des Expertenausschusses ist u. a. mit der Begründung zu widersprechen, dass Vertreter der deutschen Bundesregierung, wie unter Rn 4139 des Dritten Staatenberichtes mitgeteilt, von Anfang an an der Arbeitsgruppe des Europarates mitgewirkt hatten, die die Satzung des Forums und die Kooperationsvereinbarung mit dem Europarat erarbeitet hat. Spätere Informationen über das Forum hat die Bundesregierung jeweils auch unverzüglich an die ihr bekannten Bundesorganisationen, den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und die Sinti Allianz Deutschland weitergeleitet. Der Bundesregierung ist jedoch nicht bekannt, von wem der Vertreter aus Deutschland für die erste Periode des Forums benannt worden ist. Vorgesehen ist nach der Satzung an sich, dass aus jedem Staat ein Vertreter der in diesem Staat zu schaffenden Dachorganisation der Sinti und Roma zu entsenden ist. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich die beiden o. g. konkurrierenden aber nicht kooperierenden Organisationen auf Bundesebene bisher nicht auf eine gemeinsame Dachorganisation und auch nicht auf einen gemeinsamen Vertreter bei dem Forum einigen können. 51402 Deutschland wirkt an den Bemühungen aller internationalen Organisationen zur Förderung der Roma, wie dem Roma-Aktionsplan der OSZE, mit. Anfragen zur Förderung von Sinti und Roma in Deutschland aus anderen Staaten, z. B. aus Ungarn, haben ergeben, dass die Rahmenbedingungen in den Staaten so unterschied-
239 lich sind, dass der Sinn von Kooperationen nicht ersichtlich ist. Insbesondere kom- men keine Übereinkommen in Betracht, die für ausländische Roma Abweichungen von den für alle Ausländer geltenden Bestimmungen des deutschen Ausländerrechts vorsehen.
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Artikel 14<br />
Grenzüberschreitender Austausch<br />
238<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich,<br />
a) bestehende zwei- und mehrseitige Übereinkünfe anzuwenden, die sie <strong>mit</strong> den Staaten<br />
verbinden, in denen dieselbe Sprache in derselben oder ähnlicher Form gebraucht wird,<br />
oder sich, wenn nötig, um den Abschluss solcher Übereinkünfte zu bemühen, um dadurch<br />
Kontakte zwischen den Sprechern derselben Sprache in den betreffenden Staaten<br />
in den Bereichen Kultur, Bildung, Information, berufliche Bildung und Weiterbildung<br />
zu fördern;<br />
51401 Im Anschluss an die Mitteilung unter Rn 4139 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes,<br />
dass ein Interesse der Sprecher <strong>des</strong> Romanes der deutschen Sinti und Roma an<br />
Übereinkünften im Sinn der o. g. für das gesamte Bun<strong>des</strong>gebiet übernommenen<br />
Verpflichtung nicht zu erkennen gewesen ist, hat der Expertenausschuss die Verpflichtung<br />
unter Rn 784 - 786 seines dritten Monitoringberichtes im Wesentlichen <strong>mit</strong><br />
der Begründung als nicht erfüllt angesehen, dass die fehlende Interessenbekundung<br />
an fehlender Kenntnis der Möglichkeiten liege und dass ein Interesse jedenfalls an<br />
dem Europäischen Roma Forum bestehe.<br />
51402 Der Feststellung <strong>des</strong> Expertenausschusses ist u. a. <strong>mit</strong> der Begründung zu<br />
widersprechen, dass Vertreter der deutschen Bun<strong>des</strong>regierung, wie unter Rn 4139<br />
<strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes <strong>mit</strong>geteilt, von Anfang an an der Arbeitsgruppe <strong>des</strong> Europarates<br />
<strong>mit</strong>gewirkt hatten, die die Satzung <strong>des</strong> Forums und die Kooperationsvereinbarung<br />
<strong>mit</strong> dem Europarat erarbeitet hat.<br />
Spätere Informationen über das Forum hat die Bun<strong>des</strong>regierung jeweils auch unverzüglich<br />
an die ihr bekannten Bun<strong>des</strong>organisationen, den Zentralrat Deutscher Sinti<br />
und Roma und die Sinti Allianz Deutschland weitergeleitet.<br />
Der Bun<strong>des</strong>regierung ist jedoch nicht bekannt, von wem der Vertreter aus Deutschland<br />
für die erste Periode <strong>des</strong> Forums benannt worden ist. Vorgesehen ist nach der<br />
Satzung an sich, dass aus jedem Staat ein Vertreter der in diesem Staat zu schaffenden<br />
Dachorganisation der Sinti und Roma zu entsenden ist. Nach Kenntnis der<br />
Bun<strong>des</strong>regierung haben sich die beiden o. g. konkurrierenden aber nicht kooperierenden<br />
Organisationen auf Bun<strong>des</strong>ebene bisher nicht auf eine gemeinsame Dachorganisation<br />
und auch nicht auf einen gemeinsamen Vertreter bei dem Forum einigen<br />
können.<br />
51402 Deutschland wirkt an den Bemühungen aller internationalen Organisationen<br />
zur Förderung der Roma, wie dem Roma-Aktionsplan der OSZE, <strong>mit</strong>. Anfragen zur<br />
Förderung von Sinti und Roma in Deutschland aus anderen Staaten, z. B. aus Ungarn,<br />
haben ergeben, dass die Rahmenbedingungen in den Staaten so unterschied-