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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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00709 Im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Neugliederung der Landkreise und kreisfreien<br />

Städte im Freistaat Sachsen, der zufolge das sorbische Sprachgebiet <strong>mit</strong> Ausnahme<br />

der Gemeinde Schleife in <strong>nur</strong> noch einem Landkreis liegt, da die früheren drei Kreise<br />

Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda zu dem neuen Landkreis Bautzen zusammengefasst<br />

wurden, hat der Expertenausschuss unter Rn 29 seines Dritten<br />

Monitoringberichtes u. a. die Sorge der Vertreter der obersorbischen Sprachgruppe<br />

<strong>mit</strong>geteilt, dass sich der geringere Anteil der Sprecher der sorbischen Sprache an der<br />

Gesamtbevölkerung <strong>des</strong> neuen Kreises (zwischen und 10 % und 5 %) negativ auf<br />

die politische Teilhabe auswirken könne. In seiner Anforderung dieses Berichtes<br />

fragte der Ausschuss dementsprechend, ob die Behörden sichergestellt haben, dass<br />

sich die beschriebene Neugliederung im Freistaat Sachsen nicht negativ auf den<br />

Schutz und die Förderung <strong>des</strong> Obersorbischen auswirkt.<br />

00710 Die sächsische Staatsregierung teilt folgende Bewertung der Neugliederungsergebnisse<br />

<strong>mit</strong>: Die Feststellung, im Ergebnis der Neugliederung der Landkreise<br />

und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen liege das sorbische Sprachgebiet <strong>mit</strong><br />

Ausnahme der Gemeinde Schleife <strong>nur</strong> noch in einem Landkreis, ist unzutreffend und<br />

bedarf daher der Korrektur: Das deutsch-sorbische Siedlungsgebiet ist durch diese<br />

Neugliederung in seiner gebietlichen Ausdehnung nicht verändert worden (siehe<br />

hierzu Artikel 10 <strong>des</strong> Gesetzes zur Neugliederung <strong>des</strong> Gebietes der Landkreise <strong>des</strong><br />

Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze vom 29. Januar 2008;<br />

SächsGVBl., S. 102 ff.).<br />

Richtig ist vielmehr, dass aufgrund der Neugliederung <strong>des</strong> Gebietes der Landkreise<br />

und der Einkreisung bisher kreisfreier Städte der § 3 Abs. 1 <strong>des</strong> Sächsischen<br />

Sorbengesetzes (SächsSorbG) sowie die Anlage zu § 3 Abs. 2 <strong>des</strong> SächsSorbG sowohl<br />

in der deutschen als auch in der sorbischen Fassung angepasst worden sind.<br />

Die Zugehörigkeit von Gemeinden zum sorbischen Siedlungsgebiet blieb hiervon<br />

unverändert; die Rechte und Freiheiten <strong>des</strong> sorbischen Volkes bleiben gewahrt. Die<br />

Anlage zu<br />

§ 3 Abs. 2 wurde auch <strong>des</strong>halb angepasst, weil die Gemeinde Knappensee zum 1.<br />

Januar 2005 aufgelöst und der bisherige Ortsteil Wartha in die Gemeinde<br />

Königswartha, Landkreis Bautzen und die bisherigen Ortsteile Groß Särchen und<br />

Koblenz in die Gemeinde Lohsa eingegliedert worden sind.<br />

Die Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V. bzw. der Rat für Sorbische Angelegenheiten<br />

als Interessenvertreter haben im Rahmen der Anhörung zu o. g. Gesetz die<br />

organisatorische Sicherstellung der politischen Partizipation <strong>des</strong> sorbischen Volkes<br />

angemahnt. Jedoch waren im Hinblick auf die gebietliche Neustrukturierung <strong>nur</strong> indirekte<br />

Folgewirkungen zu besorgen.

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