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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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kömmlicherweise gebraucht wird, zu ermutigen und/oder diese vorzusehen, vertritt<br />

Deutschland wie bereits unter Rn 4128, 4129 seines Dritten Staatenberichtes weiter-<br />

hin die Auffassung, dass die Verpflichtung bereits in der Alternative <strong>des</strong> bloßen Zu-<br />

lassens erfüllt werden kann und darauf, dass sie in dieser Weise durch die deutsche<br />

Rechtsordnung selbverständlich erfüllt ist.<br />

51215 Wenn man der Auffassung <strong>des</strong> Expertenausschusses folgte, dass die Erfüllung<br />

der Verpflichtung positive Ermutigungsmaßnahmen voraussetzt, wäre aber auch<br />

darauf hinzuweisen, dass in Deutschland überhaupt keine Gebiete bekannt sind, in<br />

denen das Romanes der deutschen Sinti und Roma üblicherweise gebraucht wird,<br />

da die Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma nicht in<br />

festumrissenen Siedlungsgebieten leben und außerdem ihre Sprache als interne<br />

Gruppensprache ansehen, <strong>mit</strong> der Folge, dass als Ermutigungsmaßnahmen im Sinne<br />

der Erwartungen <strong>des</strong> Expertenausschusses <strong>des</strong>halb dann auch alle oben unter<br />

Rn 51203 ff. genannten Fördermaßnahmen angesehen werden müssten.<br />

Artikel 12 Abs. 3<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei der Verfolgung ihrer Kulturpolitik im Ausland Regional-<br />

oder Minderheitensprachen und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Kulturen angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

51216 Das Romanes der deutschen Sinti und Roma ist die einzige<br />

Minderheitensprache in Deutschland zu der der Expertenausschuss in seinem dritten<br />

Monitoringbericht keine Feststellung abgegeben hat, dass sie nicht erfüllt ist.<br />

51217 Es genügt <strong>des</strong>hallb, hier auf die unter 4132 Rn <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes<br />

wiedergegebene Mitteilung <strong>des</strong> Dokumentationszentrums Deutscher Sinti und Roma<br />

zu verweisen, dass das Kulturreferat <strong>des</strong> Auswärtigen Amts, die deutschen Auslandsvertretungen<br />

und die Niederlassungen <strong>des</strong> Goethe-Instituts in Ungarn und der<br />

Tschechischen Republik, in Polen und den Vereinigten Staaten die Vorbereitungen<br />

und Durchführung der Ausstellung „The Holocaust against the Sinti and Roma and<br />

present day racism in Europe“ in außerordentlicher Weise unterstützt und da<strong>mit</strong> auch<br />

deutlich gemacht haben, dass sie dem Thema große Bedeutung beimessen.<br />

51218 Die Ankündigung, dass das Dokumentationszentrum auch in Zukunft die Zusammenarbeit<br />

<strong>mit</strong> diesen Institutionen fortsetzen wird, wurde folgendermaßen in die<br />

Tat umgesetzt: Im Berichtszeitraum wirkten die Deutschen Botschaften und Goethe-<br />

Institute in Stockholm und in Bukarest an den Vorbereitungen, der Präsentation und<br />

den Nachbereitungen (Presseberichte etc.) der internationalen Ausstellung <strong>des</strong> Do-

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