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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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51208<br />

233<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe d) - Berücksichtigung der Sprache bei Veranstaltungen -<br />

d) sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten<br />

verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins<br />

Leben rufen oder unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kenntnis<br />

und der Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen sowie Regional- oder<br />

Minderheitenkulturen berücksichtigt werden;<br />

51209 Im Zusammenhang <strong>mit</strong> der o. g. Verpflichtung hat der Expertenausschuss<br />

unter Rn 768 ff. seines dritten Monitoringberichtes <strong>mit</strong>geteilt, bei seinem Besuch in<br />

Hessen <strong>mit</strong> Ausnahme <strong>des</strong> Hessischen Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> Deutscher Sinti und Roma<br />

keine Angaben zu Stellen erhalten zu haben, die für die Organisation kultureller Aktivitäten<br />

<strong>mit</strong> Bezug zur Sprache Romanes verantwortlich wären und hat die Verpflichtung<br />

danach als <strong>nur</strong> zum Teil erfüllt angesehen.<br />

51210 Auf seine Bitte um Angaben zu Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um<br />

sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten<br />

zuständigen Gremien (außer dem Hessischen Lan<strong>des</strong>verband Deutscher Sinti<br />

und Roma) in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kenntnis und der Gebrauch<br />

<strong>des</strong> Romanes sowie die entsprechende Kultur berücksichtigt werden, kann<br />

jedoch zunächst <strong>nur</strong> die Ansicht der deutschen Behörden unter Rn 4116 <strong>des</strong> Dritten<br />

Staatenberichtes wiedergegeben werden.<br />

Danach kann die Verpflichtung <strong>nur</strong> in der Weise erfüllt werden, dass kulturelle Aktivitäten<br />

der Verbände der Sprachgruppen gefördert oder diese Verbände an solchen<br />

Aktivitäten zumin<strong>des</strong>t beteiligt werden. Schon wegen der nach deutschem Recht gegebenen<br />

Vereinsautonomie ist bei diesen Verbänden dann nach ihrem Vereinszweck<br />

zu unterstellen, dass sie die Kenntnis ihrer Sprache angemessen berücksichtigen.<br />

Dabei ist im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Romanes der deutschen Sinti und der deutschen<br />

Roma allerdings noch zu berücksichtigen, dass die Kenntnis der Minderheitensprache<br />

nicht für Dritte erkennbar werden muss, weil die Mehrheit der Sprecher<br />

soweit ersichtlich eine rein familien- bzw. gruppeninterne Sprachverwendung<br />

wünscht.<br />

51211 Auch die o. g. Verpflichtung kann <strong>des</strong>halb <strong>nur</strong> durch die oben unter Rn<br />

51203 ff. genannten Aktivitäten erfüllt werden.

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