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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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den Romanes-Sprechern ergriffen worden sind, um zur Schaffung einer Zeitung [von<br />

Zeitungen] in der Sprache Romanes zu ermutigen.<br />

51111 Auf Rn 4098 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird verwiesen.<br />

51112<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe f) ii - Finanzielle Hilfe für audiovisuelle Produkte -<br />

ii) die bestehenden Maßnahmen finanzieller Hilfe auf audiovisuelle Produktionen in<br />

Regional- oder Minderheitensprachen zu erstrecken;<br />

51113 Die o. g. für das gesamte Bun<strong>des</strong>gebiet übernommene Verpflichtung hat der<br />

Expertenausschuss unter Rn 761, 762 seines dritten Monitoringberichtes<br />

- unbeschadet der Verweisung unter Rn 4101 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes auf die<br />

unter Rn 808 i. V. m. Rn 226 - 230 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes genannten<br />

Schwierigkeiten einer direkten staatlichen Förderung und auf die unter Rn 810<br />

<strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes genannte auch <strong>des</strong>halb bestehende Förderung <strong>des</strong><br />

Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma<br />

- sowie trotz der Mitteilung, dass die bestehenden Maßnahmen finanzieller Hilfe<br />

grundsätzlich auch auf Produktionen in Romanes anwendbar sind,<br />

<strong>mit</strong> der Begründung als weiterhin nicht erfüllt angesehen, weil die Anwendbarkeit<br />

dieser Fördermaßnahmen auf das Romanes der deutschen Sinti und Roma nicht<br />

ersichtlich ist.<br />

51114 Die Stellungnahme im Dritten Staatenbericht Rn 4101 gilt unverändert.<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe g) - Ausbildung von Journalisten -<br />

g) die Ausbildung von Journalisten und anderem Personal für Medien zu unterstützen, die<br />

Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen.<br />

51115 Im Zusammenhang <strong>mit</strong> der erneuten Feststellung <strong>des</strong> Expertenausschusses<br />

unter Rn 763, 764 seines dritten Monitoringberichtes, dass die o. g. für das gesamte<br />

Bun<strong>des</strong>gebiet übernommene Verpflichtung nicht erfüllt ist, wird erneut der Auffassung<br />

<strong>des</strong> Ausschusses widersprochen, dass die Erfüllung dieser Verpflichtung zumin<strong>des</strong>t<br />

einen gewissen Grad der praktischen Umsetzung erfordert. Vielmehr wird<br />

wie bereits unter Rn 4102 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes auf die unter Rn 811 <strong>des</strong><br />

Zweiten Staatenberichtes wiedergegebene Auffassung verwiesen, dass die Ver-

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