Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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228 Mitteilung des Hessischen Rundfunks sind aber von Seiten der Vertreter der Sinti und Roma bisher keine Wünsche nach Sendungen in Romanes an die Landesrund- funkanstalt herangetragen worden. 51105 - 51107 Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe d) - Audio- und audiovisuelle Werke - d) zur Produktion und Verbreitung von Audio- und audiovisuellen Werken in den Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern; 51108 Zu der Feststellung des Expertenausschusses unter Rn 758 seines dritten Monitoringberichtes, dass die o. g. für das gesamte Bundesgebiet übernommene Verpflichtung weiterhin nicht erfüllt ist und zu seiner entsprechenden Frage, welche Maßnahmen zwischenzeitlich ergriffen worden sind, um zur Produktion und zur Verbreitung von audio- und audiovisuellen Werken in Romanes zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern, wird wie bereits unter Rn 4097 des Dritten Staatenberichtes mitgeteilt, dass die Bundesrepublik an ihrer unter Rn 801 des Zweiten Staatenberichtes mitgeteilten Auffassung der angemessenen Pflichterfüllung durch Förderung des Dokumentationszentrums Deutscher Sinti und Roma, unabhängig von den dort getroffenen Entscheidungen über die Mittelverwendung, festhält. Dabei ist auch hier zu berücksichtigen, dass nur ein Ermutigen, nicht aber auch ein Ermutigungserfolg geschuldet wird. 51109 Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe e) i - Zeitung - i) zur Schaffung und/ oder Erhaltung mindestens einer Zeitung in den Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe e) ii - Zeitung - ii) zur regelmäßigen Veröffentlichung von Zeitungsartikeln in den Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern; 51110 Zu der o. g. für die Länder Berlin und Hessen übernommenen Verpflichtung unter Buchstabe e) i und zu der für das gesamte Bundesgebiet übernommenen Verpflichtung unter Buchstabe e) ii hat der Expertenausschuss im Anschluss an die Feststellung der weiterhin fehlenden Erfüllung unter Rn 759 ff. seines dritten Monitoringberichtes gebeten, Maßnahmen mitzuteilen, die in Zusammenarbeit mit
229 den Romanes-Sprechern ergriffen worden sind, um zur Schaffung einer Zeitung [von Zeitungen] in der Sprache Romanes zu ermutigen. 51111 Auf Rn 4098 des Dritten Staatenberichtes wird verwiesen. 51112 Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe f) ii - Finanzielle Hilfe für audiovisuelle Produkte - ii) die bestehenden Maßnahmen finanzieller Hilfe auf audiovisuelle Produktionen in Regional- oder Minderheitensprachen zu erstrecken; 51113 Die o. g. für das gesamte Bundesgebiet übernommene Verpflichtung hat der Expertenausschuss unter Rn 761, 762 seines dritten Monitoringberichtes - unbeschadet der Verweisung unter Rn 4101 des Dritten Staatenberichtes auf die unter Rn 808 i. V. m. Rn 226 - 230 des Zweiten Staatenberichtes genannten Schwierigkeiten einer direkten staatlichen Förderung und auf die unter Rn 810 des Zweiten Staatenberichtes genannte auch deshalb bestehende Förderung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma - sowie trotz der Mitteilung, dass die bestehenden Maßnahmen finanzieller Hilfe grundsätzlich auch auf Produktionen in Romanes anwendbar sind, mit der Begründung als weiterhin nicht erfüllt angesehen, weil die Anwendbarkeit dieser Fördermaßnahmen auf das Romanes der deutschen Sinti und Roma nicht ersichtlich ist. 51114 Die Stellungnahme im Dritten Staatenbericht Rn 4101 gilt unverändert. Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe g) - Ausbildung von Journalisten - g) die Ausbildung von Journalisten und anderem Personal für Medien zu unterstützen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen. 51115 Im Zusammenhang mit der erneuten Feststellung des Expertenausschusses unter Rn 763, 764 seines dritten Monitoringberichtes, dass die o. g. für das gesamte Bundesgebiet übernommene Verpflichtung nicht erfüllt ist, wird erneut der Auffassung des Ausschusses widersprochen, dass die Erfüllung dieser Verpflichtung zumindest einen gewissen Grad der praktischen Umsetzung erfordert. Vielmehr wird wie bereits unter Rn 4102 des Dritten Staatenberichtes auf die unter Rn 811 des Zweiten Staatenberichtes wiedergegebene Auffassung verwiesen, dass die Ver-
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d) zur Produktion und Verbreitung von Audio- und audiovisuellen Werken in den Regional-<br />
oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern;<br />
51108 Zu der Feststellung <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 758 seines dritten<br />
Monitoringberichtes, dass die o. g. für das gesamte Bun<strong>des</strong>gebiet übernommene<br />
Verpflichtung weiterhin nicht erfüllt ist und zu seiner entsprechenden Frage, welche<br />
Maßnahmen zwischenzeitlich ergriffen worden sind, um zur Produktion und zur Verbreitung<br />
von audio- und audiovisuellen Werken in Romanes zu ermutigen und/oder<br />
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<strong>mit</strong>geteilten Auffassung der angemessenen Pflichterfüllung durch Förderung <strong>des</strong> Dokumentationszentrums<br />
Deutscher Sinti und Roma, unabhängig von den dort getroffenen<br />
Entscheidungen über die Mittelverwendung, festhält. Dabei ist auch hier zu berücksichtigen,<br />
dass <strong>nur</strong> ein Ermutigen, nicht aber auch ein Ermutigungserfolg geschuldet<br />
wird.<br />
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Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe e) i - Zeitung -<br />
i) zur Schaffung und/ oder Erhaltung min<strong>des</strong>tens einer Zeitung in den Regional-<br />
oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern<br />
Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe e) ii - Zeitung -<br />
ii) zur regelmäßigen Veröffentlichung von Zeitungsartikeln in den Regional- oder<br />
Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern;<br />
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unter Buchstabe e) i und zu der für das gesamte Bun<strong>des</strong>gebiet übernommenen Verpflichtung<br />
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Feststellung der weiterhin fehlenden Erfüllung unter Rn 759 ff. seines dritten<br />
Monitoringberichtes gebeten, Maßnahmen <strong>mit</strong>zuteilen, die in Zusammenarbeit <strong>mit</strong>