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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Artikel 11<br />

Medien<br />

226<br />

Absatz 1<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen<br />

in den Gebieten, in denen diese Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation<br />

jeder Sprache und in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich un<strong>mit</strong>telbar<br />

oder <strong>mit</strong>telbar Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben, unter Achtung <strong>des</strong> Grundsatzes der<br />

Unabhängigkeit und Autonomie der Medien folgende Maßnahmen zu treffen:<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe b) i - Hörfunk -<br />

i) zur Einrichtung min<strong>des</strong>tens eines Hörfunksenders in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />

zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern oder<br />

51101 Wie bereits unter Rn 4063 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichts wird zu der o. g vom<br />

Land Berlin übernommenen Verpflichtung auf die Mitteilung unter Rn 787 <strong>des</strong> Zweiten<br />

Staatenberichtes verwiesen, dass ihre Erfüllung rechtlich möglich, in der Praxis<br />

mangels entsprechender Nachfrage aus der Sprachgruppe aber nicht umgesetzt<br />

wird.<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe b) ii - Hörfunk -<br />

ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Hörfunksendungen in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern;<br />

51101a Nach Mitteilung der Sinti Allianz Deutschland betreibt der Lan<strong>des</strong>verband<br />

Niedersachsen der Sinti Allianz Deutschland seit dem Jahr 2000 <strong>mit</strong> eigenen Mitteln<br />

eine Hörfunksendung von Sinti für Sinti und ihre Freunde. Dieses Musik- und Kulturmagazin<br />

„Latscho Dibes“ wird jeden dritten Sonntag im Monat von 14.00 - 15.00 Uhr<br />

über fünf private Rundfunkstationen in Niedersachsen sowie Sender in Kassel (Hessen),<br />

Tübingen und Reutlingen (Baden-Württemberg) verbreitet. Das Programm<br />

reicht über Interviews und Nachrichten bis hin zur Literatur - Vorstellung, wobei auch<br />

die Zigeunermusik in vielfältiger Weise in der Sinti-Sprache (Sintetikes) ausgestrahlt<br />

wird.<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe c) ii - Ausstrahlung von Fernsehsendungen -<br />

ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern;<br />

51102 Im Zusammenhang <strong>mit</strong> den o. g. für die Länder Berlin, Freie und Hansestadt<br />

Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein sowie, was Art. 11 Abs. 1 Buchstabe c) ii

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