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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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222<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstaben b) - Gebrauch der Sprache und Anträge bei örtlichen und regionalen<br />

Behörden -<br />

b) die Möglichkeit, dass Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen,<br />

mündliche oder schriftliche Anträge in diesen Sprachen stellen;<br />

51003 Zu der o. g. im Hinblick auf das Romanes der deutschen Sinti und der deutschen<br />

Roma sowie zu Niederdeutsch für das Land Schleswig-Holstein übernommenen<br />

Verpflichtung hat der Expertenausschuss in seinem dritten Monitoringbericht<br />

keine<br />

Beurteilung abgegeben. Wie bereits unter Rn 4057 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird<br />

auf die Darstellung der Pflichterfüllung durch § 82 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>-verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

und der unter den Betroffenen bestehenden Meinungsverschiedenheiten<br />

zu dieser Verpflichtung (hier unter Rn 778 - 780 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes)<br />

verwiesen.<br />

51004<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe e) und f) - Gebrauch der Sprache in Ratsversammlungen -<br />

e) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die regionalen Behörden<br />

in deren Ratsversammlungen, <strong>ohne</strong> jedoch den Gebrauch der Amtssprache(n) <strong>des</strong><br />

Staates auszuschließen;<br />

f) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die örtlichen Behörden<br />

in deren Ratsversammlungen, <strong>ohne</strong> jedoch den Gebrauch der Amtssprache(n) <strong>des</strong> Staates<br />

auszuschließen;<br />

51005 Dem Land Hessen hat die Erklärung zu der o. g. für sein Gebiet übernommenen<br />

und bereits durch das Zulassen <strong>des</strong> Sprachgebrauchs zu erfüllenden Verpflichtung,<br />

dass die kommunalen Verbände dazu ermutigt wurden, auf regionaler<br />

Ebene Vorkehrungen zu treffen, um die Verwendung <strong>des</strong> Romanes in den Diskussionen<br />

der Versammlungen auf regionaler und kommunaler Ebene zu gestatten, nichts<br />

genutzt. Der Expertenausschuss hat die Verpflichtung unter Rn 746 seines dritten<br />

Monitoringberichtes gleichwohl als lediglich formal erfüllt bezeichnet.<br />

51006 Auf die Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses, ob Romanes zwischenzeitlich in<br />

den Debatten der Ratsversammlungen auf örtlicher und regionaler Ebene gebraucht<br />

wurde, ist <strong>des</strong>halb <strong>nur</strong> <strong>mit</strong>zuteilen, dass weitergehend als oben angegeben seinen<br />

Wünschen tatsächlich nicht entgegengekommen werden kann, so lange es ausgeschlossen<br />

erscheint, dass irgendjemand in einer solchen Versammlung im Romanes<br />

der deutschen Sinti oder Roma sprechen will, weil die Sprecher selbst ihre Sprache<br />

als Internum ansehen, das vor der Kenntnis durch Dritte zu schützen ist.

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