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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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199<br />

Artikel 12 Abs.3<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei der Verfolgung ihrer Kulturpolitik im Ausland Regional-<br />

oder Minderheitensprachen und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Kulturen angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

41210 Die o. g. Verpflichtung hat der Expertenausschuss unter Rn 396 i. V. m.<br />

Rn 103 - 106 seines dritten Monitoringberichtes auch zu Saterfriesisch als nicht erfüllt<br />

angesehen. Denn nach seiner Ansicht könnte die Verpflichtung durch die Goethe-Institute<br />

erfüllt werden, jedoch <strong>nur</strong> durch Maßnahmen einer Außenpolitik, <strong>mit</strong> der<br />

sie strukturell generell berücksichtigt wird.<br />

41211 Zu der Frage, <strong>des</strong> Ausschussses, ob die deutschen Behörden bei der Verfolgung<br />

ihrer (Kultur)Politik im Ausland die saterfriesische Sprache und die in ihr zum<br />

Ausdruck kommende Kultur nunmehr angemessen berücksichtigt haben, wird zunächst<br />

auf die Darstellung oben unter Rn 01202 ff. verwiesen:<br />

41212 Ergänzend teilt das Land Niedersachsen Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>:<br />

Das Land prüft, in seiner Lan<strong>des</strong>vertretung in Brüssel eine Veranstaltung zum Thema<br />

Niederdeutsch und Saterfriesisch durchzuführen. Die Entscheidungsfindung dauert<br />

noch an.

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