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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe f) - Mitwirkung von Vertretern der Sprachgruppe an kulturellen<br />

Tätigkeiten -<br />

f) zur un<strong>mit</strong>telbaren Mitwirkung von Vertretern der Sprecher einer bestimmten Regional-<br />

oder Minderheitensprache bei der Bereitstellung von Einrichtungen und der Planung<br />

kultureller Tätigkeiten zu ermutigen;<br />

41207 Zu der o. g. von dem Expertenausschuss mangels erkennbarer Probleme<br />

erneut nicht beurteilten Verpflichtung wird wie bereits unter Rn 3554 <strong>des</strong> Dritten<br />

Staatenberichtes auf das unter Rn 691 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes dargestellte<br />

Engagement von Sprechern der saterfriesischen Sprache und ihre dort erwähnte<br />

Mitwirkungsmöglichkeit beim Lan<strong>des</strong>fest, dem „Tag der Niedersachsen“, verwiesen.<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe g) - Schaffung von Archivierungsmöglichkeiten -<br />

g) zur Schaffung eines oder mehrer Gremien, die für die Sammlung, Aufbewahrung und<br />

Aufführung oder Veröffentlichung von in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />

geschaffenen Werken verantwortlich sind, zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern;<br />

41208 Zu der Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 392 seines dritten<br />

Monitoringberichtes auch zu der o. g. im Übrigen wiederum als erfüllt angesehenen<br />

Verpflichtung, wie sich die Verlagerung der Zuständigkeiten für die regionale Kulturförderung<br />

im Jahr 2005 auf die Landschaftsverbände, d. h. für Saterfriesisch auf den<br />

Verein Oldenburger Landschaft e. V, auf die Erfüllung der Pflicht ausgewirkt hat,<br />

verweist das Land Niedersachsen auf die Darstellung oben unter Rn 41205.<br />

Artikel 12 Abs. 2<br />

In Bezug auf andere Gebiete als diejenigen, in denen die Regional- oder Minderheitensprachen<br />

herkömmlicherweise gebraucht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, wenn die Zahl der<br />

Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache dies rechtfertigt, geeignete kulturelle Tätigkeiten<br />

und Einrichtungen in Übereinstimmung <strong>mit</strong> Absatz 1 zuzulassen, dazu zu ermutigen und/<br />

oder sie vorzusehen.<br />

41209 Zu der o. g. mangels erkennbarer Probleme von dem Expertenausschuss<br />

erneurt nicht beurteilten Verpflichtung wird wie bereits unter Rn 3557 <strong>des</strong> Dritten<br />

Staatenberichtes auf die unter Rn 694 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes <strong>mit</strong>geteilten<br />

Möglichkeiten sowie darauf hingewiesen, dass kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen,<br />

im Sinne der o. g. Verpflichtung, die sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze<br />

halten, in jedem Fall zugelassen sind.

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