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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe c) - Zugangsmöglichkeiten zu den in anderen Sprachen geschaffenen<br />

Werken -<br />

c) in Regional- oder Minderheitensprachen den Zugang zu Werken zu fördern, die in<br />

anderen Sprachen geschaffen worden sind, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der<br />

Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung unterstützen und<br />

ausbauen;<br />

41204 Zu dieser von dem Expertenausschuss in seinem dritten Monitoringbericht<br />

erneut nicht beurteilten Verpflichtung wird wie bereits unter Rn 3551 <strong>des</strong> Dritten<br />

Staatenberichtes gleichfalls auf die Ausführungen unter Rn 684, 685 <strong>des</strong> Zweiten<br />

Staatenberichtes verwiesen.<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe d) - Berücksichtigung der Sprache bei kulturellen Tätigkeiten<br />

d) sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten<br />

verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins<br />

Leben rufen oder unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kenntnis<br />

und der Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen sowie Regional- oder<br />

Minderheitenkulturen berücksichtigt werden;<br />

41205 Zu der Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 392 seines dritten<br />

Monitoringberichtes zu der o. g. im Übrigen als erfüllt angesehenen Verpflichtung,<br />

wie sich die Verlagerung der Zuständigkeiten für die regionale Kulturförderung im<br />

Jahr 2005 auf die Landschaftsverbände, d. h. für Saterfriesisch auf den Verein Oldenburger<br />

Landschaft e. V, auf die Erfüllung der Pflicht ausgewirkt hat, teilt das Land<br />

Niedersachsen <strong>mit</strong>, dass die regionale Kulturförderung in Niedersachsen sich seit<br />

ihrer Einsetzung 2005 ausgesprochen positiv entwickelt hat.<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe e) - Einsatz von sprachkompetentem Personal -<br />

e) Maßnahmen zu fördern, um sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung<br />

kultureller Tätigkeiten verantwortlichen Gremien über Personal verfügen, das<br />

die betreffende Regional- oder Minderheitensprache sowie die Sprache(n) der übrigen<br />

Bevölkerung beherrscht;<br />

41206 Zu der o. g. von dem Expertenausschuss mangels erkennbarer Probleme<br />

erneut nicht beurteilten Verpflichtung wird auf die Darstellung der Spracherwerbsmöglichkeiten,<br />

insbesondere beim Katholischen Bildungswerk Saterland und <strong>des</strong><br />

dortigen Einsatzes von sprachkundigem Personal unter Rn 3553 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes<br />

und unter Rn 684, 685 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes hingewiesen.

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