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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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strahlung von Fernsehsendungen in saterfriesischer Sprache zu ermutigen und/oder<br />

sie zu er-leichtern, verweist das Land Niedersachsen auf die grundlegende Darstellung<br />

der Problematik oben unter Rn 01104 und teilt <strong>nur</strong> ergänzend Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>:<br />

41109 Der NDR hat am 29.08.2008 im Rahmen der Sendung Niedersachsen 19.30<br />

in dem Beitrag "Radeln <strong>mit</strong> Lars und Ludger" eine Reportage aus dem Saterland<br />

ausgestrahlt. In einem Interview <strong>mit</strong> dem seinerzeit amtierenden Bürgermeister wurde<br />

über die Sprache Saterfriesisch informiert. Weiterhin wurden in einem nachgebildeten<br />

Klassenzimmer Fragen zu saterfriesischen Begriffen gestellt bzw. erläutert. Im<br />

Übrigen wird auf Rn 41105 und das dort erwähnte Ermunterungsschreiben <strong>des</strong> Niedersächsischen<br />

Ministerpräsidenten verwiesen.<br />

Am 16.08.2009 hat die ARD in ihrem Morgenmagazin einen dreiteiligen Beitrag über<br />

das Saterland ausgestrahlt. Berichtet wurde unter anderem über saterfriesische Kultur<br />

und schulische Bildung in saterfriesischer Sprache. In einem Interview <strong>mit</strong> der<br />

Ems-Vechte-Welle informierte der Vorsitzende <strong>des</strong> Seelter Buun<strong>des</strong>, der gleichzeitig<br />

saterfriesische Beiträge <strong>des</strong> Senders produziert und moderiert, über die besondere<br />

geografische Lage <strong>des</strong> Saterlan<strong>des</strong> und die Besonderheit der saterfriesischen Sprache.<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe d) - Audio- und audiovisuelle Werke -<br />

d) zur Produktion und Verbreitung von Audio- und audiovisuellen Werken in den<br />

Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern;<br />

41110 Unter Rn 3540 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes war zu der o. g. Verpflichtung<br />

<strong>mit</strong>geteilt worden, dass in Niedersachsen die Bereitschaft besteht, Anträge auf Förderung<br />

von Produktion und Vertrieb audio- oder audiovisueller Werke in einer Regional-<br />

oder Minderheitensprache nicht <strong>nur</strong> gleichrangig wie andere Förderanträge zu<br />

behandeln, sondern sie regelmäßig positiv zu bescheiden, in der Förderpraxis also<br />

zu privilegieren, <strong>ohne</strong> dass es hierfür einschlägiger Regelungen bedürfte, dass bislang<br />

aber noch kein Antrag auf Förderung der Produktion oder <strong>des</strong> Vertriebs eines<br />

Werkes in saterfriesischer Sprache gestellt wurde und dass es andererseits aufgrund<br />

haushaltsrechtlicher Bestimmungen nicht angezeigt ist, einen fehlenden Bedarf<br />

durch weitere proaktive Maßnahmen erst künstlich zu erzeugen.<br />

41111 Der Expertenausschuss hat daraufhin unter Rn 382 - 384 seines dritten<br />

Monitoringberichtes die Auffassung vertreten, dass die Ermunterung zu audio- und<br />

audiovisuellen Werken auch im Hinblick auf die Umsetzung der o. g. Verpflichtungen<br />

zu Hörfunk und Fernsehen wichtig und die o. g. Verpflichtung nicht erfüllt ist.

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