Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

190 Artikel 10 Abs. 4 Buchstabe c) - Einsatz von Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit Sprachkenntnissen des Friesischen c) nach Möglichkeit Erfüllung der Wünsche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die über Kenntnisse in einer Regional- oder Minderheitensprache verfügen, in dem Gebiet eingesetzt zu werden, in dem diese Sprache gebraucht wird. 41023 Der Feststellung des Expertenausschusses unter Rn 370, 371 seines dritten Monitoringberichtes, dass die o. g. Verpflichtung wegen fehlender personalpolitischer Werbemaßnahmen nicht erfüllt ist, wird wie bereits unter Rn 3531 des Dritten Staatenberichtes mit der Begründung widersprochen, dass nicht belegt ist, dass Einsatzwünschen im Sinne der Verpflichtung nicht entsprochen wurde (solche Wünsche sind vielmehr nach wie vor nicht einmal bekannt geworden) und dass die o. g. Verpflichtung nur das Erfüllen, nicht aber auch das Wecken von entsprechenden Wünschen beinhaltet. 41024 Unbeschadet dessen nimmt das Land Niedersachsen Stellung zu der Frage des Ausschusses, ob die Behörden dem Wunsch von saterfriesischsprachigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, im Saterland eingesetzt zu werden, nunmehr nach Möglichkeit erfüllt haben: Im Rathaus der Gemeinde Saterland sind sechs Mitarbeiter/-innen beschäftigt, die die saterfriesische Sprache beherrschen. Sie werden vorwiegend in den publikumsintensiven Fachbereichen eingesetzt. Auf Türschildern wird durch den Hinweis „Hier wäd uk seeltersk baalt“ darauf hingewiesen, dass diese Mitarbeiter/-innen saterfriesisch sprechen. Daran wird deutlich, dass die Gemeinde Saterland die Mitarbeiter/-innen entsprechend ihrer sprachlichen Qualifikation bedarfsgerecht einsetzt und deren Wünsche, dem Dienstherrn diese Sprachkenntnisse zur Verfügung zu stellen, soweit möglich, berücksichtigt. Artikel 10 Abs. 5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Gebrauch oder die Annahme von Familiennamen in den Regional- oder Minderheitensprachen auf Antrag der Betroffenen zuzulassen. 41025 Zu der o. g. Verpflichtung hat der Expertenausschuss in seinem dritten Monitoringbericht mangels erkennbarer Probleme erneut nicht Stellung genommen. Im Übrigen wird wie bereits unter Rn 3533 des Dritten Staatenberichtes auf die Ausführungen unter Rn 664 i. V. m. Rn 220 - 225 des Zweiten Staatenberichtes verwiesen.

Artikel 11 Medien 191 Absatz 1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen in den Gebieten, in denen diese Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder Sprache und in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich unmittelbar oder mittelbar Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben, unter Achtung des Grundsatzes der Unabhängigkeit und Autonomie der Medien folgende Maßnahmen zu treffen: Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe b) ii - Ausstrahlung von Hörfunksendungen ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Hörfunksendungen in den Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern; 41101 Der Expertenausschuss ist in seinem dritten Monitoringbericht zwar von der Ansicht abgerückt, dass die o. g. Verpflichtung nur die privaten Rundfunkveranstalter betrifft, hat unter Rn 374 seines dritten Monitoringberichtes aber auch im Zusammenhang mit Saterfriesisch angemerkt, dass es seines Erachtens auch das deutsche Recht hergibt, die Ausstrahlung von Sendungen privater Veranstalter in Regionaloder Minderheitensprachen durch finanziellen Anreize zu fördern, wie es sie beispielsweise auch für Kultursendungen gibt, und hat angeregt, dies im Falle des Saterfriesischen zu tun. 41102 Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat der Expertenausschuss unter Rn 375 seines dritten Monitoringberichtes mitgeteilt, nicht über die Ausstrahlung entsprechender Hörfunksendungen in saterfriesischer Sprache unterrichtet zu sein. 41103 Unter Rn 373 seines dritten Monitoringberichtes verweist er aber auf Informationen im Dritten Staatenbericht über die wöchentliche saterfriesische Sendung “Saterland aktuell” im Bürgerradio Ems-Vechte-Welle, die in enger Zusammenarbeit mit dem Seelter Bund entwickelt wird. Nach Auskunft von Vertretern der saterfriesischen Sprachgruppe sei die Startphase durch das Land Niedersachsen finanziell unterstützt worden, doch würde die Sendung auf ehrenamtlicher Basis erstellt. Die Vertreter der saterfriesischen Sprachgruppe wünschten eine Ausdehnung der Sendezeit und die Verlagerung auf einen anderen Programmplatz. 41104 Der Expertenausschuss hat die o. g. Verpflichtung unter Rn 376 seines Dritten Monitoringberichtes aber insgesamt als erfüllt angesehen. 41105 Zum aktuellen Sachstand der Unterstützung saterfriesischer Hörfunksendungen teilt das Land Niedersachsen ergänzend zu der grundsätzlichen Darstellung der Problematik oben unter Rn 01104 Folgendes mit:

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Artikel 10 Abs. 4 Buchstabe c) - Einsatz von Angehörigen <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes <strong>mit</strong><br />

Sprachkenntnissen <strong>des</strong> Friesischen<br />

c) nach Möglichkeit Erfüllung der Wünsche von Angehörigen <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes,<br />

die über Kenntnisse in einer Regional- oder Minderheitensprache verfügen, in dem<br />

Gebiet eingesetzt zu werden, in dem diese Sprache gebraucht wird.<br />

41023 Der Feststellung <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 370, 371 seines dritten<br />

Monitoringberichtes, dass die o. g. Verpflichtung wegen fehlender personalpolitischer<br />

Werbemaßnahmen nicht erfüllt ist, wird wie bereits unter Rn 3531 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes<br />

<strong>mit</strong> der Begründung widersprochen, dass nicht belegt ist, dass Einsatzwünschen<br />

im Sinne der Verpflichtung nicht entsprochen wurde (solche Wünsche sind<br />

vielmehr nach wie vor nicht einmal bekannt geworden) und dass die o. g. Verpflichtung<br />

<strong>nur</strong> das Erfüllen, nicht aber auch das Wecken von entsprechenden Wünschen<br />

beinhaltet.<br />

41024 Unbeschadet <strong>des</strong>sen nimmt das Land Niedersachsen Stellung zu der Frage<br />

<strong>des</strong> Ausschusses, ob die Behörden dem Wunsch von saterfriesischsprachigen Angehörigen<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Dienstes, im Saterland eingesetzt zu werden, nunmehr<br />

nach Möglichkeit erfüllt haben:<br />

Im Rathaus der Gemeinde Saterland sind sechs Mitarbeiter/-innen beschäftigt, die<br />

die saterfriesische Sprache beherrschen. Sie werden vorwiegend in den publikumsintensiven<br />

Fachbereichen eingesetzt. Auf Türschildern wird durch den Hinweis „Hier<br />

wäd uk seeltersk baalt“ darauf hingewiesen, dass diese Mitarbeiter/-innen<br />

saterfriesisch sprechen. Daran wird deutlich, dass die Gemeinde Saterland die Mitarbeiter/-innen<br />

entsprechend ihrer sprachlichen Qualifikation bedarfsgerecht einsetzt<br />

und deren Wünsche, dem Dienstherrn diese Sprachkenntnisse zur Verfügung zu<br />

stellen, soweit möglich, berücksichtigt.<br />

Artikel 10 Abs. 5<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Gebrauch oder die Annahme von Familiennamen in<br />

den Regional- oder Minderheitensprachen auf Antrag der Betroffenen zuzulassen.<br />

41025 Zu der o. g. Verpflichtung hat der Expertenausschuss in seinem dritten<br />

Monitoringbericht mangels erkennbarer Probleme erneut nicht Stellung genommen.<br />

Im Übrigen wird wie bereits unter Rn 3533 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes auf die Ausführungen<br />

unter Rn 664 i. V. m. Rn 220 - 225 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes verwiesen.

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