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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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188<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe e) - Gebrauch der Minderheitensprache in Ratsversammlungen<br />

der regionalen Behörde<br />

e) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die regionalen Behörden<br />

in deren Ratsversammlungen, <strong>ohne</strong> jedoch den Gebrauch der Amtssprache(n)<br />

<strong>des</strong> Staates auszuschließen;<br />

41017 Der Feststellung <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 361, 362 <strong>des</strong> dritten<br />

Monitoringberichtes, dass die o. g. Verpflichtung nicht erfüllt sein soll, weil sie anstelle<br />

der entfallenen Bezirksregierungen auch für die Landkreise gelten soll und weil der<br />

Gebrauch von Saterfriesisch in den Sitzungen der Kreistage nicht festzustellen war,<br />

ist wiederum jedenfalls <strong>des</strong>halb zu widersprechen, weil auch hier <strong>nur</strong> ein Zulassen<br />

<strong>des</strong> Sprachgebrauchs geschuldet ist, das zu keiner Zeit in Frage gestanden hat.<br />

41018 Unbeschadet <strong>des</strong>sen nimmt das Land Niedersachsen zu der Frage <strong>des</strong> Ausschusses,<br />

ob Saterfriesisch in den Versammlungen <strong>des</strong> Kreistages verwendet wird,<br />

wie folgt Stellung:<br />

Von den insgesamt 48 Kreistags<strong>mit</strong>gliedern <strong>des</strong> Landkreises Cloppenburg, die aus<br />

den 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden in den Kreistag entsandt wurden,<br />

stammen vier Mitglieder aus der Gemeinde Saterland. Von diesen vier Mitgliedern<br />

beherrscht <strong>nur</strong> ein einziges Mitglied das Saterfriesische. In den Kreistags- und Ausschusssitzungen<br />

wird <strong>des</strong>halb unter Berücksichtigung der Kreistags- und Ausschuss<strong>mit</strong>glieder,<br />

die <strong>des</strong> Saterfriesischen nicht mächtig sind, grundsätzlich <strong>nur</strong><br />

deutsch gesprochen. Sofern Wortbeiträge in saterfriesischer Sprache erfolgen, werden<br />

diese nicht zurückgewiesen, sondern den übrigen Kreistags- und Ausschuss<strong>mit</strong>gliedern<br />

übersetzt.<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) - Gebrauch der Minderheitensprache in Ratsversammlungen<br />

der örtlichen Behörde<br />

f) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die örtlichen Behörden<br />

in deren Ratsversammlungen, <strong>ohne</strong> jedoch den Gebrauch der Amtssprache(n) <strong>des</strong><br />

Staates auszuschließen;<br />

41019 Nachdem auch diese Verpflichtung nach ihrem aus guten Gründen so gefassten<br />

Wortlaut alternativ durch das bloße Zulassen <strong>des</strong> Sprachgebrauchs zu erfüllen<br />

ist, und unter Rn 327 <strong>des</strong> Dritten Statenberichtes bereits <strong>mit</strong>geteilt wurde, dass<br />

Saterfriesisch in den Ratssitzungen der Gemeinde Saterland <strong>des</strong>halb nicht verwendet<br />

wurde, weil sowohl der Bürgermeister als auch sein Vertreter sowie die Mehrheit<br />

der Rats<strong>mit</strong>glieder die saterfriesische Sprache nicht beherrschen, mutet die Feststellung<br />

<strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 364, 365 seines dritten Monitoringberichtes,<br />

die Verpflichtung sei <strong>nur</strong> formal erfüllt, bizarr an und kann die Frage, ob<br />

Saterfriesisch nunmehr in Sitzungen <strong>des</strong> Gemeinderates verwendet worden ist, <strong>nur</strong>

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