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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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können. Die Gemeinde Saterland bietet diese Möglichkeit. Allerdings weist sie darauf<br />

hin, dass in der Praxis solche Anträge kaum eingehen.<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe c) - Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke der regionalen<br />

Behörde in Friesisch -<br />

c) die Veröffentlichung der amtlichen Schriftstücke der regionalen Behörden durch diese<br />

auch in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen;<br />

41012 Unbeschadet <strong>des</strong> Umstan<strong>des</strong>, dass der Expertenausschuss unter Rn 356 ff.<br />

seines dritten Monitoringberichtes zugestanden hat, dass nicht alle Veröffentlichungen<br />

auf Saterfriesisch erfolgen müssen, sondern dass es ausreichen soll, wenn wesentliche<br />

Dokumente oder solche, die sich auf das Saterfriesische beziehen, in dieser<br />

Sprache veröffentlicht werden, wird der Beurteilung <strong>des</strong> Ausschusses zu der o. g.<br />

Vorschrift nach wie vor widersprochen.<br />

41013 Es widerspricht dem unter Beteiligung Deutschlands bewusst eingeschränkt<br />

formulierten Wortlaut der Vorschrift, dass für ihre Erfüllung dem bloßen “Zulassen”<br />

von Veröffentlichungen in saterfriesischer Sprache eine praktische Umsetzung folgen<br />

muss. Da die Möglichkeit der o. g. Veröffentlichung bestanden hat, ist auch die Feststellung<br />

<strong>des</strong> Ausschusses, die Pflicht sei nicht erfüllt, nach wie vor zurückzuweisen.<br />

41014<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe d) - Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke der örtlichen Behörde<br />

in Friesisch<br />

d) die Veröffentlichung der amtlichen Schriftstücke der örtlichen Behörden durch diese<br />

auch in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen;<br />

41015 Unbeschadet <strong>des</strong>sen, dass die Feststellung der Nichterfüllung der o. g. Verpflichtung<br />

unter Rn 359 <strong>des</strong> dritten Monitoringberichtes aus den soeben unter Rn<br />

41012, 41013 genannten Gründen zurückgewiesen werden muss, beantwortet das<br />

Land Niedersachsen die Frage <strong>des</strong> Ausschusses, ob von der Gemeinde Saterland<br />

nunmehr entsprechende Schriftstücke veröffentlicht wurden, wie folgt:<br />

41016 Die Gemeinde Saterland veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen in der<br />

Amtssprache deutsch.

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