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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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185<br />

nen, die Saterfriesisch verwenden, auf Saterfriesisch abgefasste Urkunden rechts-<br />

gültig vorlegen und Verwaltungsbehörden Urkunden auf Saterfriesisch abfassen<br />

können, wird wie folgt Stellung genommen:<br />

41004 Zunächst wird wie bereits oben unter Rn 01004 eingewandt, dass aus deutscher<br />

Sicht nach der o. g. Vorschrift strukturelle Maßnahmen z. B. zur Einräumung<br />

der Möglichkeit, Anträge bei Verwaltungsbehörden in einer Minderheitensprache zu<br />

stellen, <strong>nur</strong> nach Maßgabe eines erkennbaren entsprechenden Bedarfs geboten sind<br />

und wie bereits unter Rn 216 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes ausgeführt, <strong>nur</strong> in Gebieten<br />

in Betracht kommen, die traditionell oder in beträchtlicher Zahl von Angehörigen<br />

der Sprachgruppen bewohnt werden.<br />

Für die von dem Expertenausschuss unter Rn 347 seines dritten Monitoringberichtes<br />

erwähnten Einrichtungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> kommt eine Umsetzung von Verpflichtungen<br />

aus Art. 10 danach auch <strong>des</strong>halb für Saterfriesisch nicht in Betracht, weil diese zwar<br />

vereinzelt auch für Angehörige der saterfriesischen Sprachgruppe tätig werden mögen,<br />

aber nicht im saterfriesischen Sprachgebiet angesiedelt sind.<br />

41005 Ergänzend nimmt das Land Niedersachsen nachfolgend Stellung zu den o.<br />

g. Verpflichtungen und zu der o. g. Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses sowie zu der<br />

Feststellung <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 798 <strong>des</strong> dritten Monitoringberichtes,<br />

dass die von ihm nach dem zweiten und jetzt erneut zum dritten Monitoringzyklus<br />

veranlasste Empfehlung Nr. 5 <strong>des</strong> Ministerko<strong>mit</strong>ees (auch im Kontext der o. g. Verpflichtungen)<br />

nicht befolgt worden ist, „entschlossene Maßnahmen zur Einführung<br />

einer Strukturpolitik zu ergreifen, um den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen<br />

im Verkehr <strong>mit</strong> der Verwaltung und in den gegebenen Fällen vor Gericht<br />

praktisch zu ermöglichen …“:<br />

41006 In der Gemeinde Saterland sprechen nach einer Untersuchung von Prof. Dr.<br />

Stellmacher aus dem Jahre 2000 noch maximal 2250 Einw<strong>ohne</strong>r/-innen<br />

Saterfriesisch. Lediglich ca. 325 Personen trauten sich bei der 2000 durchgeführten<br />

Befragung eine Schreibfähigkeit in Saterfriesisch zu. Aufgrund dieser geringen Sprecherzahl<br />

ist die auf Verwaltungsbezirke eines Staates zielende Verpflichtung <strong>des</strong> Art.<br />

10 Abs. 1 der Sprachencharta nicht gerechtfertigt. Durch die dort formulierte Zumutbarkeitsklausel<br />

können sich die beiden Verpflichtungen <strong>des</strong> Absatzes 1 Buchstabe a)<br />

Ziffer v) und <strong>des</strong> Buchstaben c) lediglich auf die örtlichen Behörden der Gemeinde<br />

Saterland beziehen, nicht aber auf die Verwaltungsbezirke <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> oder <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Niedersachsen. Dieses vorausgeschickt, teilt das Land Niedersachsen <strong>mit</strong>,<br />

dass die Gemeinde Saterland gewährleistet, dass Personen, die Saterfriesisch verwenden,<br />

auf Saterfriesisch abgefasste Urkunden vorlegen können. Die Gemeinde

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