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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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184<br />

Artikel 10<br />

Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe<br />

Absatz 1<br />

Innerhalb der Verwaltungsbezirke <strong>des</strong> Staates, in denen die Zahl der Einw<strong>ohne</strong>r, die Regional-<br />

oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, und unter<br />

Berücksichtigung der Situation jeder Sprache verpflichten sich die Vertragsparteien, im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Zumutbaren<br />

Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe a) v - <strong>Vorlage</strong> von Urkunden<br />

v) sicherzustellen, dass Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen,<br />

in diesen Sprachen abgefasste Urkunden rechtsgültig vorlegen können<br />

Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe c) - Abfassung von Schriftstücken -<br />

c) zuzulassen, dass die Verwaltungsbehörden Schriftstücke in einer Regional- oder<br />

Minderheitensprache abfassen.<br />

41001 Zu den beiden o. g. Verpflichtungen war unter Rn 3514, 3515 <strong>des</strong> Dritten<br />

Staatenberichtes <strong>mit</strong>geteilt worden, dass Vorschriften zu ihrer Umsetzung u. a. wegen<br />

<strong>des</strong> jeweils <strong>nur</strong> vorgeschriebenen "Zulassens" nicht für erforderlich gehalten<br />

werden und wegen <strong>des</strong> Ziels der Normenreduzierung auch nicht beabsichtigt sind.<br />

Ergänzend war unter Rn 3516 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes darauf hingewiesen worden,<br />

dass Regelungen in diesem Bereich, wegen <strong>des</strong> in ihnen zu sehenden Eingriffs<br />

in das kommunale Selbstverwaltungsrecht, <strong>nur</strong> in Form eines förmlichen Gesetzes<br />

oder einer Rechtsverordnung aufgrund eines Gesetzes vorzunehmen wären.<br />

41002 Der Expertenausschuss hat demgegenüber unter Rn 347 ff. seines dritten<br />

Monitoringberichtes die Auffassung vertreten,<br />

- dass die o. g. Verpflichtungen für das Saterland verantwortliche Verwaltungsgremien<br />

und öffentliche Dienstleistungsbetriebe betreffen, die dem Land Niedersachsen<br />

oder (wie z. B. die Arbeitsagenturen) den Bun<strong>des</strong>behörden rechenschaftspflichtig<br />

sind,<br />

- dass außer Gesetzen oder Verordnungen (förmlichen Hinweisen) inoffizielle Hinweise<br />

möglich sind,<br />

- dass aber eine ausdrückliche Klausel erforderlich ist, so lange Rechtsvorschriften<br />

der Verwaltung Deutsch als Amtssprache vorschreiben und<br />

- dass die o. g. Verpflichtungen nicht erfüllt sind.<br />

41003 Zu der Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses, ob entsprechend seiner Forderung<br />

die s. E. erforderlichen Schritte ergriffen wurden, um zu gewährleisten, dass Perso-

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