Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

16 - an dem Umstand, dass die Regionalsprache Niederdeutsch und die Minderhei- tensprachen zum Teil nur in bestimmten strukturschwachen Gebieten gespro- chen werden, - daran, dass sich die niedrige Geburtenhäufigkeit noch zusammen mit negativer Wanderungsbilanz in Deutschland in Gebieten von Minderheitensprachen teil- weise besonders stark auswirkt und schließlich - daran, dass die Nachfrage an Bildungsangeboten zu den geschützten Spra- chen deshalb rückläufig sein kann. Damit ist wiederum das unter Rn 25 des Dritten Staatenberichts beschriebene Span- nungsverhältnis angesprochen. Der notwendigen Transparenz der Verwaltungstätigkeit zur Implementierung der Charta gegenüber der Legislative dienen im Übrigen die ohnehin in sehr kurzer Folge vorgeschriebenen Staatenberichte. 00242 Angaben dazu, "was an den Schulen zur Förderung der geschützten Sprachen getan wird" und zur Entwicklung der Zahl von Sprechern der jeweiligen Sprache, enthält deshalb auch dieser Bericht in den Abschnitten zur Anwendung des Artikel 8 für die einzelnen Sprachen. Die Gründe für die Ablehnung einer weiteren Ausweitung der Aufsicht werden außerdem allgemein unter den Rn 00803 - 00813 dargelegt. 00243 Auch zu der Frage des Expertenausschusses unter Rn 80 seines dritten Monitoringberichtes, ob (zwischenzeitlich) durch Aufsichtsorgane regelmäßige Berichte im Sinne dieser Verpflichtung (Art. 8 Abs. 1 Buchstabe i) erstellt und veröffentlicht wurden, teilen die zuständigen Behörden mit, dass über die bereits mitgeteilten Berichte hinaus weitere weder erstellt wurden, noch beabsichtigt sind, weil ihres Erachtens dadurch nur zusätzlicher Verwaltungsaufwand, nicht aber eine Verbesserung der Schulangebote zu Minderheitensprachen erwartet wird. (Vgl. dazu u. a. auch die Ausführungen z.B. unter Rn 1017, 2021, 2022 und 3016 zur Bildungsaufsicht für die dänische Sprache). 00244 Schleswig-Holstein ergänzt hierzu, dass aktuelle schulische Fragen, die die Regional- und Minderheitensprachen betreffen, im Zusammenhang mit dem Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der Sprachencharta in Schleswig-Holstein (Sprachenchartabericht), im Beirat für Niederdeutsch und im Gremium für Fragen der friesischen Volksgruppe des Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie im Arbeitskreis Friesisch in der Schule auf Verwaltungsebene erörtert werden.

00245 - 00250 17 5. entschlossene Maßnahmen zur Einführung einer Strukturpolitik ergreifen, um den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen im Verkehr mit der Verwaltung und in den gegebenen Fällen vor Gericht praktisch zu ermöglichen; 00251 Der Expertenausschuss hat im Zusammenhang mit dieser Empfehlung des Ministerkomitees unter Rn 798 seines dritten Monitoringberichtes festgestellt, dass entsprechende strukturelle Maßnahmen weiterhin fehlten. Es fehle eine Personalpolitik, die die Fertigkeiten der öffentlichen Bediensteten im Hinblick auf Regional- bzw. Minderheitensprachen berücksichtigt. Es fehlten auch Einrichtungen und Anreize zur Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten der Mitarbeiter sowieangemessene Rahmenbedingungen und Ressourcen für das Dolmetschen und für Übersetzungen. Die Möglichkeit, im Verkehr mit der Verwaltung Regional- bzw. Minderheitensprachen praktisch einzusetzen, sei deshalb weiterhin im besten Falle marginal, insbesondere im Hinblick auf den Schriftverkehr mit den Behörden. 00252 Wie schon im Dritten Staatenbericht unter Rn 28 zu der gleichlautenden fünften Empfehlung in der Resolution zum zweiten Monitoringzyklus ist demgegenüber Folgendes mitzuteilen: Wie im Zweiten Staatenbericht unter Rn 114 dargelegt, betrachtet Deutschland die Möglichkeit zur Nutzung der Regional- oder Minderheitensprachen im Verkehr mit der Verwaltung und den Justizbehörden als wichtiges Element zum Erhalt und Förderung der Sprachen. Im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen wurden solche Nutzungsmöglichkeiten auch geschaffen. Angesichts der angespannten Finanzsituation der öffentlichen Haushalte würde eine Empfehlung, durch strukturpolitische Maßnahmen eine zusätzliche Nachfrage zu erzeugen, allerdings erheblichen Zweifeln begegnen. (Vgl. insoweit auch unter Rn 01004.) 6. Maßnahmen ergreifen, damit Saterfriesisch, Nordfriesisch, Niedersorbisch und Dänisch angemessen im Hörfunk und Fernsehen vertreten sind. 00261 Wie schon im Dritten Staatenbericht unter Rn 29 zu der in die gleiche Richtung weisenden fünften Empfehlung in der Resolution zum zweiten Monitoringzyklus

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- an dem Umstand, dass die Regionalsprache Niederdeutsch und die Minderhei-<br />

tensprachen zum Teil <strong>nur</strong> in bestimmten strukturschwachen Gebieten gespro-<br />

chen werden,<br />

- daran, dass sich die niedrige Geburtenhäufigkeit noch zusammen <strong>mit</strong> negativer<br />

Wanderungsbilanz in Deutschland in Gebieten von Minderheitensprachen teil-<br />

weise besonders stark auswirkt und schließlich<br />

- daran, dass die Nachfrage an Bildungsangeboten zu den geschützten Spra-<br />

chen <strong>des</strong>halb rückläufig sein kann.<br />

Da<strong>mit</strong> ist wiederum das unter Rn 25 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichts beschriebene Span-<br />

nungsverhältnis angesprochen.<br />

Der notwendigen Transparenz der Verwaltungstätigkeit zur Implementierung der<br />

Charta gegenüber der Legislative dienen im Übrigen die <strong>ohne</strong>hin in sehr kurzer Folge<br />

vorgeschriebenen Staatenberichte.<br />

00242 Angaben dazu, "was an den Schulen zur Förderung der geschützten Sprachen<br />

getan wird" und zur Entwicklung der Zahl von Sprechern der jeweiligen Sprache,<br />

enthält <strong>des</strong>halb auch dieser Bericht in den Abschnitten zur Anwendung <strong>des</strong> Artikel<br />

8 für die einzelnen Sprachen. Die Gründe für die Ablehnung einer weiteren Ausweitung<br />

der Aufsicht werden außerdem allgemein unter den Rn 00803 - 00813 dargelegt.<br />

00243 Auch zu der Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 80 seines dritten<br />

Monitoringberichtes, ob (zwischenzeitlich) durch Aufsichtsorgane regelmäßige Berichte<br />

im Sinne dieser Verpflichtung (Art. 8 Abs. 1 Buchstabe i) erstellt und veröffentlicht<br />

wurden, teilen die zuständigen Behörden <strong>mit</strong>, dass über die bereits <strong>mit</strong>geteilten<br />

Berichte hinaus weitere weder erstellt wurden, noch beabsichtigt sind, weil ihres Erachtens<br />

dadurch <strong>nur</strong> zusätzlicher Verwaltungsaufwand, nicht aber eine Verbesserung<br />

der Schulangebote zu Minderheitensprachen erwartet wird. (Vgl. dazu u. a.<br />

auch die Ausführungen z.B. unter Rn 1017, 2021, 2022 und 3016 zur Bildungsaufsicht<br />

für die dänische Sprache).<br />

00244 Schleswig-Holstein ergänzt hierzu, dass aktuelle schulische Fragen, die die<br />

Regional- und Minderheitensprachen betreffen, im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Bericht<br />

der Lan<strong>des</strong>regierung zur Umsetzung der Sprachencharta in Schleswig-Holstein<br />

(Sprachenchartabericht), im Beirat für Niederdeutsch und im Gremium für Fragen der<br />

friesischen Volksgruppe <strong>des</strong> Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie im Arbeitskreis<br />

Friesisch in der Schule auf Verwaltungsebene erörtert werden.

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