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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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teilt, nicht unterrichtet worden zu sein, wie sichergestellt wird, dass die Förderung für<br />

die Beschäftigung friesischsprachigen Personals genutzt wird, und hat die o. g. Verpflichtung<br />

weiterhin als <strong>nur</strong> teilweise erfüllt angesehen.<br />

31207 Auf die Bitte <strong>des</strong> Expertenausschusses um nähere Angaben, wie die staatlichen<br />

Förder<strong>mit</strong>tel für kulturelle Tätigkeiten in der Praxis eingesetzt werden bzw. wie<br />

die Behörden Maßnahmen im Hinblick auf den Einsatz von Friesischsprechern fördern,<br />

verweist das Land Schleswig-Holstein auf das unter Rn 31203 beschriebene<br />

Verfahren.<br />

31208<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe f) – h)<br />

31209 Zu den o. g. vom Land Schleswig-Holstein übernommenen drei Verpflichtungen<br />

zu Buchstaben f) bis h) hat der Sachverständigenausschuss unter Rn 47 seines<br />

zweiten Monitoringberichtes auf die Feststellung in seinem ersten Monitoringbericht<br />

verwiesen, dass sie keine Probleme aufgeworfen haben. Es wird wie bereits unter<br />

Rn 3043 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes auf die Darstellung zum Nordfriisk Instituut<br />

(NFI) in Bredstedt unter Rn 610 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes Bezug genommen und<br />

auf die Darstellung unter Rn 611 und 612 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes verwiesen.<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe f) - Mitwirkung von Vertretern der Sprachgruppe an kulturellen<br />

Tätigkeiten -<br />

f) zur un<strong>mit</strong>telbaren Mitwirkung von Vertretern der Sprecher einer bestimmten Regional-<br />

oder Minderheitensprache bei der Bereitstellung von Einrichtungen und der Planung<br />

kultureller Tätigkeiten zu ermutigen;<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe g) - Schaffung von Archivierungsmöglichkeiten -<br />

g) zur Schaffung eines oder mehrer Gremien, die für die Sammlung, Aufbewahrung und<br />

Aufführung oder Veröffentlichung von in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />

geschaffenen Werken verantwortlich sind, zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern;<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe h) - Übersetzungs- und Terminologieforschungsdienste -<br />

h) wenn nötig Übersetzungs- und Terminologieforschungsdienste zu schaffen und/ oder<br />

zu fördern und zu finanzieren, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung<br />

geeigneter Terminologie in jeder Regional- oder Minderheitensprache für die<br />

Bereiche Verwaltung, Handel, Wirtschaft, Gesellschaft, Technik oder Recht.

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