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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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kannt und in den hier in Frage stehenden Bestimmungen entsprechende schulische<br />

Maßnahmen dann vorgesehen, wenn die Anzahl der Schüler als genügend groß an-<br />

gesehen wird. Die Behörden werden weiterhin bemüht sein, die Maßnahmen auf<br />

beiden Feldern in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen und auf entsprechende<br />

Entwicklungen zu reagieren. Angebote, noch weitergehend als bisher, über den<br />

weckbaren Bedarf hinaus vorzuhalten, kann dagegen nach der Charta auch <strong>mit</strong> der<br />

Begründung nicht verlangt werden, dass viele Sprachen in der Vergangenheit unter-<br />

drückt oder marginalisiert worden sind.<br />

00233 Ergänzend ist im Zusammenhang <strong>mit</strong> der speziellen Empfehlung zu Obersorbisch<br />

<strong>mit</strong>zuteilen, dass das zweisprachige deutsch-sorbische Schulangebot auch<br />

nach dem Abschluss der wegen <strong>des</strong> nachhaltigen Nachfragerückgangs notwendigen<br />

Schließungen von zwei sorbischen Mittelschulen im Freistaat Sachsen völlig angemessen<br />

ist und es auch künftig sein wird.<br />

00234 Zu der Empfehlung die Zahl der Unterrichtsstunden für Niederdeutsch zu erhöhen<br />

und entsprechende Richtlinien zu erlassen, vergl. die Darstellung unter Rn<br />

60801 ff. sowie die dort vorgenommenen weiteren Verweisungen.<br />

00235 Zu der Empfehlung eine Strukturpolitik zur Sprache Romanes zu verabschieden<br />

wird auf die Ausführungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen unter den Rn 50807 ff. verwiesen,<br />

das zu Romanes als einziges Land Teil III der Sprachencharta übernommen<br />

hat.<br />

4. ein effektives Überprüfungsverfahren im Bildungsbereich für alle Regional-<br />

oder Minderheitensprachen, die unter Teil III fallen, sicherstellen;<br />

00241 Wie schon im Dritten Staatenbericht unter Rn 27 zu der gleichlautenden vierten<br />

Empfehlung in der Resolution zum zweiten Monitoringzyklus ist Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>zuteilen:<br />

Sinn und Zweck von Monitoringverfahren ist es, Leitungsebenen und übergeordneten<br />

Behörden einen Überblick über den Stand der Aufgabenerfüllung zu geben.<br />

Dieser Überblick ist durch die Rechts- und Fachaufsicht über die Behörden, die die<br />

Charta auszuführen haben, regelmäßig gegeben. Wenn das Ausmaß der Sprachförderung<br />

nicht immer den Wünschen und Erwartungen entspricht, so liegt dies nicht an<br />

Informationsdefiziten, die – <strong>mit</strong> Kostenfolge - durch zusätzliche Überprüfungen zu<br />

beheben wären, sondern überwiegend z. B.<br />

- am begrenzten Umfang der zur Verfügung stehenden Haushalts<strong>mit</strong>tel,

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