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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Artikel 11<br />

Medien<br />

165<br />

Abs. 1<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen<br />

in den Gebieten, in denen diese Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation<br />

jeder Sprache und in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich un<strong>mit</strong>telbar<br />

oder <strong>mit</strong>telbar Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben, unter Achtung <strong>des</strong> Grundsatzes der<br />

Unabhängigkeit und Autonomie der Medien folgende Maßnahmen zu treffen:<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe b) ii - Ausstrahlung von Hörfunksendungen<br />

ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Hörfunksendungen in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern;<br />

31101 Der Expertenausschuss ist in seinem dritten Monitoringbericht zwar von der<br />

Ansicht abgerückt, dass die o. g. Verpflichtung <strong>nur</strong> die privaten Rundfunkveranstalter<br />

betrifft, hat unter Rn 299 seines dritten Monitoringberichtes aber auch im Zusammenhang<br />

<strong>mit</strong> Nordfriesisch angemerkt, dass es seines Erachtens auch das deutsche<br />

Recht hergibt, die Ausstrahlung von Sendungen privater Veranstalter in Regionaloder<br />

Minderheitensprachen durch finanzielle Anreize zu fördern, wie es sie beispielsweise<br />

auch für Kultursendungen gibt, und hat angeregt, dies im Falle <strong>des</strong> Nordfriesischen<br />

zu tun.<br />

31102<br />

31103 Im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem öffentlich-rechtlichen Hörfunk hat der Expertenausschuss<br />

unter Rn 300 seines dritten Monitoringberichtes festgestellt, dass es dort<br />

wöchentlich eine dreiminütige Sendung gibt, die auf Nordfriesisch ausgestrahlt wird.<br />

31104 Vor dem Eindruck, dass die Behörden seines Erachtens keine Maßnahmen<br />

ergriffen haben, um die regelmäßige Ausstrahlung von Hörfunksendungen in nordfriesischer<br />

Sprache anzuregen und/oder sie zu erleichtern, ist der Sachverständigenausschuss<br />

unter Rn 301 seines dritten Monitoringberichtes zu dem Schluss gekommen,<br />

dass die o. g. Verpflichtung weiterhin nicht erfüllt ist.<br />

31105 Im Hinblick auf die Frage, ob die Behörden entsprechend seiner Empfehlung<br />

nunmehr Maßnahmen ergriffen haben, um zur regelmäßigen Ausstrahlung von Hörfunksendungen<br />

in nordfriesischer Sprache durch öffentlich-rechtliche und private<br />

Rundfunkveranstalter zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern, verweist das Land<br />

Schleswig-Holstein zunächst auf die grundsätzliche Darstellung der Problematik<br />

oben unter Rn 01104 und nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

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