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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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und da<strong>mit</strong> zu Artikel 9 der Charta. Auf die dortige Darstellung unter Rn 30901a wird<br />

verwiesen.<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe g) - Ortsnamen in Friesisch<br />

g) den Gebrauch oder die Annahme der herkömmlichen und korrekten Formen von Ortsnamen<br />

in Regional- oder Minderheitensprachen, wenn nötig in Verbindung <strong>mit</strong> dem<br />

Namen in der (den) Amtssprache(n).<br />

31007 Diese Verpflichtung hat der Expertenausschuss unter Rn 294 seines dritten<br />

Monitoringberichtes weiterhin für erfüllt gehalten, nachdem unter Rn 3027 <strong>des</strong> Dritten<br />

Staatenberichtes <strong>mit</strong>geteilt worden war, dass seit Januar 2006 15 Kommunalbehörden<br />

bilinguale Ortstafeln aufgestellt hatten, was der Ausschuss auf § 6 <strong>des</strong><br />

Friesischgesetzes zurückgeführt hat, in dem es heißt, dass die Verwendung bilingualer<br />

Ortstafeln im Kreis Nordfriesland gefördert werden soll. Positiv hob der Ausschuss<br />

außerdem hervor, dass <strong>mit</strong> finanzieller Unterstützung der Bun<strong>des</strong>regierung zwischen<br />

Husum und Sylt bilinguale Bahnhofsschilder aufgestellt wurden.<br />

31008 Das Land Schleswig-Holstein teilt folgende neueren Entwicklungen zu der o.<br />

g. Verpflichtung <strong>mit</strong>:<br />

Seit <strong>Vorlage</strong> <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wurden in zwei weiteren Fällen bilinguale<br />

Ortstafeln aufgestellt. Die Gesamtzahl der Gemeinden <strong>mit</strong> solchen Ortstafeln hat sich<br />

dadurch jedoch unter Berücksichtigung von zwischenzeitlich erfolgten kommunalen<br />

Zusammenschlüssen nicht erhöht.<br />

Durch Erlass <strong>des</strong> Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 31.<br />

März 2009 wurde die erweiterte Möglichkeit geschaffen, nicht <strong>nur</strong> Ortstafeln (Zeichen<br />

310 StVO), sondern auch Ortshinweistafeln (Zeichen 385 StVO) und touristische<br />

Hinweiszeichen für topografische Besonderheiten zweisprachig in Deutsch und Friesisch<br />

auszugestalten. Dieser Erlass ersetzt die bisherige Fassung vom 11. Juni<br />

2007.<br />

Artikel 10 Abs. 4<br />

Absatz 4<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu treffen,<br />

um die von ihnen angenommenen Bestimmungen der Absätze 1, 2 und 3 in Kraft zu setzen:<br />

Artikel 10 Abs. 4 Buchstabe c) - Einsatz von Angehörigen <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes <strong>mit</strong><br />

Sprachkenntnissen <strong>des</strong> Friesischen<br />

c) nach Möglichkeit Erfüllung der Wünsche von Angehörigen <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes,<br />

die über Kenntnisse in einer Regional- oder Minderheitensprache verfügen, in dem Gebiet<br />

eingesetzt zu werden, in dem diese Sprache gebraucht wird.

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