Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

14 3. Maßnahmen ergreifen, um die Bereitstellung des Regional- oder Minderheitensprachenunterrichts zu verbessern und angemessene Mittel bereitzustellen, insbesondere um: - sicherzustellen, dass durch die laufenden Rationalisierungsprogramme an Schulen in Sachsen die Ausbildung in Obersorbisch nicht gefährdet wird; - die Zahl der für den Niederdeutschunterricht vorgesehenen Unterrichtsstunden in den betroffenen Bundesländern zu erhöhen und diesbezüglich klare Richtlinien aufzustellen; - hinsichtlich der Sprache Romanes im Bildungsbereich gemeinsam mit den Sprechern dieser Sprache eine Strukturpolitik zu verabschieden; 00231 Ebenso wie in der Stellungnahme im Dritten Staatenbericht unter Rn 24b zu der zweiten Empfehlung in der Resolution zum zweiten Monitoringzyklus, Maßnahmen zur Verbesserung des Regional- oder Minderheitensprachunterrichts zu ergreifen, ist auch zu der vorstehenden Empfehlung mitzuteilen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich der Bedeutung des Bildungsbereichs zum Erhalt und der Förderung der Regional- und Minderheitensprachen bewusst ist. Die Länder, denen nach der föderalen Struktur in Deutschland die Bildungspolitik obliegt, unternehmen nach wie vor verstärkte Anstrengungen, für die Regional- und Minderheitensprachen angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierbei sind die unterschiedlichen Situationen in den Sprachgebieten im Hinblick auf Anzahl der Sprecher und der differenzierten Sprachanwendung einzelner Sprachen einerseits mit den finanziellen und den administrativen Möglichkeiten andererseits in Einklang zu bringen. Dazu wird ergänzend erneut auf Rn 515 und 516 des Zweiten Staatenberichts verwiesen. 00232 Wie bereits unter Rn 112 des Zweiten Staatenberichts ausgeführt, muss die Sprachpolitik insbesondere den Nachfragebedarf aus den Sprachgruppen nach entsprechenden Unterrichtsangeboten ins Verhältnis zu den angemessenen administrativen Maßnahmen setzen. Deutschland ist sich auch hierbei bewusst, dass eine angemessene schulische Infrastruktur wesentlich zum Erhalt und zur Vitalisierung der Sprachen beiträgt. Genauso wichtig ist aber eine ausgewogene allgemeine Kulturarbeit, die bei der Sprachgruppe, insbesondere bei der jüngeren Generation als Zielgruppe der schulischen Ausbildung, das Bewusstsein zur eigenen Sprache fördert und erst dadurch entsprechende Nachfrage nach schulischer Ausbildung überhaupt entstehen lässt. Nach gegenwärtigen Erfahrungen bleibt die Nachfrage teilweise hinter den angebotenen schulischen Möglichkeiten zurück. Die Synergieeffekte zwischen Kulturförderung und schulischen Maßnahmen einerseits und das hieraus resultierende Spannungsfeld andererseits sind von den Behörden im Rahmen der schulischen Planung zu beachten. Auch die Charta hat dieses Spannungsfeld er-

15 kannt und in den hier in Frage stehenden Bestimmungen entsprechende schulische Maßnahmen dann vorgesehen, wenn die Anzahl der Schüler als genügend groß an- gesehen wird. Die Behörden werden weiterhin bemüht sein, die Maßnahmen auf beiden Feldern in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen und auf entsprechende Entwicklungen zu reagieren. Angebote, noch weitergehend als bisher, über den weckbaren Bedarf hinaus vorzuhalten, kann dagegen nach der Charta auch mit der Begründung nicht verlangt werden, dass viele Sprachen in der Vergangenheit unter- drückt oder marginalisiert worden sind. 00233 Ergänzend ist im Zusammenhang mit der speziellen Empfehlung zu Obersorbisch mitzuteilen, dass das zweisprachige deutsch-sorbische Schulangebot auch nach dem Abschluss der wegen des nachhaltigen Nachfragerückgangs notwendigen Schließungen von zwei sorbischen Mittelschulen im Freistaat Sachsen völlig angemessen ist und es auch künftig sein wird. 00234 Zu der Empfehlung die Zahl der Unterrichtsstunden für Niederdeutsch zu erhöhen und entsprechende Richtlinien zu erlassen, vergl. die Darstellung unter Rn 60801 ff. sowie die dort vorgenommenen weiteren Verweisungen. 00235 Zu der Empfehlung eine Strukturpolitik zur Sprache Romanes zu verabschieden wird auf die Ausführungen des Landes Hessen unter den Rn 50807 ff. verwiesen, das zu Romanes als einziges Land Teil III der Sprachencharta übernommen hat. 4. ein effektives Überprüfungsverfahren im Bildungsbereich für alle Regional- oder Minderheitensprachen, die unter Teil III fallen, sicherstellen; 00241 Wie schon im Dritten Staatenbericht unter Rn 27 zu der gleichlautenden vierten Empfehlung in der Resolution zum zweiten Monitoringzyklus ist Folgendes mitzuteilen: Sinn und Zweck von Monitoringverfahren ist es, Leitungsebenen und übergeordneten Behörden einen Überblick über den Stand der Aufgabenerfüllung zu geben. Dieser Überblick ist durch die Rechts- und Fachaufsicht über die Behörden, die die Charta auszuführen haben, regelmäßig gegeben. Wenn das Ausmaß der Sprachförderung nicht immer den Wünschen und Erwartungen entspricht, so liegt dies nicht an Informationsdefiziten, die – mit Kostenfolge - durch zusätzliche Überprüfungen zu beheben wären, sondern überwiegend z. B. - am begrenzten Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel,

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3. Maßnahmen ergreifen, um die Bereitstellung <strong>des</strong> Regional- oder Minderheitensprachenunterrichts<br />

zu verbessern und angemessene Mittel bereitzustellen,<br />

insbesondere um:<br />

- sicherzustellen, dass durch die laufenden Rationalisierungsprogramme<br />

an Schulen in Sachsen die Ausbildung in Obersorbisch nicht gefährdet<br />

wird;<br />

- die Zahl der für den Niederdeutschunterricht vorgesehenen Unterrichtsstunden<br />

in den betroffenen Bun<strong>des</strong>ländern zu erhöhen und diesbezüglich<br />

klare Richtlinien aufzustellen;<br />

- hinsichtlich der Sprache Romanes im Bildungsbereich gemeinsam <strong>mit</strong><br />

den Sprechern dieser Sprache eine Strukturpolitik zu verabschieden;<br />

00231 Ebenso wie in der Stellungnahme im Dritten Staatenbericht unter Rn 24b zu<br />

der zweiten Empfehlung in der Resolution zum zweiten Monitoringzyklus, Maßnahmen<br />

zur Verbesserung <strong>des</strong> Regional- oder Minderheitensprachunterrichts zu ergreifen,<br />

ist auch zu der vorstehenden Empfehlung <strong>mit</strong>zuteilen, dass die Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland sich der Bedeutung <strong>des</strong> Bildungsbereichs zum Erhalt und der Förderung<br />

der Regional- und Minderheitensprachen bewusst ist. Die Länder, denen nach<br />

der föderalen Struktur in Deutschland die Bildungspolitik obliegt, unternehmen nach<br />

wie vor verstärkte Anstrengungen, für die Regional- und Minderheitensprachen angemessene<br />

Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierbei sind die unterschiedlichen<br />

Situationen in den Sprachgebieten im Hinblick auf Anzahl der Sprecher und der differenzierten<br />

Sprachanwendung einzelner Sprachen einerseits <strong>mit</strong> den finanziellen und<br />

den administrativen Möglichkeiten andererseits in Einklang zu bringen. Dazu wird<br />

ergänzend erneut auf Rn 515 und 516 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichts verwiesen.<br />

00232 Wie bereits unter Rn 112 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichts ausgeführt, muss die<br />

Sprachpolitik insbesondere den Nachfragebedarf aus den Sprachgruppen nach entsprechenden<br />

Unterrichtsangeboten ins Verhältnis zu den angemessenen administrativen<br />

Maßnahmen setzen. Deutschland ist sich auch hierbei bewusst, dass eine angemessene<br />

schulische Infrastruktur wesentlich zum Erhalt und zur Vitalisierung der<br />

Sprachen beiträgt. Genauso wichtig ist aber eine ausgewogene allgemeine Kulturarbeit,<br />

die bei der Sprachgruppe, insbesondere bei der jüngeren Generation als Zielgruppe<br />

der schulischen Ausbildung, das Bewusstsein zur eigenen Sprache fördert<br />

und erst dadurch entsprechende Nachfrage nach schulischer Ausbildung überhaupt<br />

entstehen lässt. Nach gegenwärtigen Erfahrungen bleibt die Nachfrage teilweise hinter<br />

den angebotenen schulischen Möglichkeiten zurück. Die Synergieeffekte zwischen<br />

Kulturförderung und schulischen Maßnahmen einerseits und das hieraus resultierende<br />

Spannungsfeld andererseits sind von den Behörden im Rahmen der<br />

schulischen Planung zu beachten. Auch die Charta hat dieses Spannungsfeld er-

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