Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

154 Das Studienfach Friesische Philologie kann an der Universität Kiel als Zwei-Fächer- Bachelorstudiengang mit dem Profil Fachergänzung oder als Ergänzungsfach zum Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit dem Profil Lehramt sowie als Zwei-Fächer- Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Arts oder als Ergänzungsfach zum Zwei-Fächer-Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education gewählt wer- den. Der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Profil Fachergänzung richtet sich an Studierende, die nach dem Bachelorabschluss den Einstieg in eine Berufstätigkeit oder die Fortsetzung der universitären Ausbildung anstreben. Das Ergänzungsfach richtet sich an Studierende, die im Rahmen ihres Lehramtsstudiums zusätzliche Kenntnisse in einem dritten Fach erwerben möchten. Das Ergänzungsstudium wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. An der Universität Flensburg besteht ein Friesisches Seminar an dem zwei Honorarprofessoren sowie Lehrbeauftragte im Umfang von zurzeit zehn Semesterwochenstunden (SWS) tätig sind. Durch die umfangreiche Tätigkeit der Honorarprofessoren in verschiedenen friesischen Einrichtungen bestehen zahlreiche Kooperationen mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen; u. a. ist das Nordfriisk Instituut ein An- Institut der Universität Flensburg. An der Universität Flensburg ist im Zuge der Umstellung auf das Bachelor- /Mastersystem ein polyvalenter Bachelorstudiengang „Vermittlungswissenschaften“ eingerichtet worden, der u.a. der Vorbereitung auf das Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen dient. In diesem Studiengang wird als Zugangsvoraussetzung für die Prüfung bzw. als Prüfungsleistung im Fach Deutsch ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung im Fach „Niederdeutsch“ oder „Friesisch“ gefordert. Während des Studiums besteht die Möglichkeit, sich nach Wahl weitere Methodenkompetenzen anzueignen. Deren Vermittlung erfolgt u. a. in den Regional- oder Minderheitensprachen. Seit dem WS 2008/2009 bietet das Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Flensburg einen Zertifizierungskurs „Frisistik“ an, den sowohl Lehramtsstudierende als auch Gaststudierende an der Universität Flensburg und Lehrkräfte belegen können. Der Kurs baut auf die entsprechenden Module im Bachelorstudiengang „Vermittlungswissenschaften“ auf und führt bei erfolgreichem Abschluss zur Lehrbefähigung im Fach Friesisch an Schulen in Schleswig-Holstein. 30824

155 Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe f) - Erwachsenenbildung - iii) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der Erwachsenenbildung haben, das Angebot solcher Sprachen als Fächer der Erwachsenen- und Weiterbildung zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen; 30825 Zu der o. g. Verpflichtung hat der Sachverständigenausschuss wegen erneut nicht erkennbarer Probleme in seinem dritten Monitoringbericht nicht Stellung genommen. Wie bereits unter Rn 3010 des Dritten Staatenberichtes wird im Übrigen auf das unter Rn 534 - 536 des Zweiten Staatenberichtes dargestellte Angebot des Nordfriisk Instituut verwiesen. Darüber hinaus bieten zur Zeit drei Volkshochschulen im Kreis Nordfriesland Kurse an. 2008 nahmen an zwei Volkshochschulen 64 Personen an sechs Kursen teil. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe g) - Unterricht in Geschichte und Kultur - g) für den Unterricht der Geschichte und Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache ihren Ausdruck finden, zu sorgen; 30826 Zu der o. g. Verpflichtung hat der Sachverständigenausschuss wegen erneut nicht erkennbarer Probleme in seinem dritten Monitoringbericht nicht Stellung genommen. Wie bereits unter Rn 3012 des Dritten Staatenberichtes wird im Übrigen auf das unter Rn 537 - 539 und unter Rn 179 - 184 des Zweiten Staatenberichtes dargestellte unveränderte Angebot zur Erfüllung der o. g. Verpflichtung verwiesen. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe h) - Aus- und Weiterbildung von Lehrern h) für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer zu sorgen, die zur Durchführung derjenigen Bestimmungen der Buchstaben a bis g erforderlich sind, welche die Vertragspartei angenommen hat; 30827 Den Informationen im dritten periodischen Bericht, Rn 3009, hat der Expertenausschuss unter Rn 277 seines dritten Monitoringberichtes entnommen, dass die Umstellung des Hochschulsystems zur Abschaffung der traditionellen Lehramtsstudiengänge an der Universität Flensburg führte und dass die früher in diesen Studiengängen angebotenen Kurse durch Bachelorkurse ersetzt wurden, die den ersten Teil des Lehramtsstudiums nach der Bachelor-/Masterstruktur bilden, sowie dass Nordfriesisch nach diesem Programm nicht als eigenständiger Studiengang belegbar ist, sondern dass als Teil des Germanistikstudiums mindestens ein Kurs in Nordfriesisch oder Niederdeutsch belegt werden muss. 30828 Unter Rn 279 seines dritten Monitoringberichtes gab der Expertenausschuss die Information von Vertretern der nordfriesischen Sprachgruppe weiter, dass es

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Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe f) - Erwachsenenbildung -<br />

iii) falls die staatlichen Stellen keine un<strong>mit</strong>telbare Zuständigkeit im Bereich der Erwachsenenbildung<br />

haben, das Angebot solcher Sprachen als Fächer der Erwachsenen-<br />

und Weiterbildung zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen;<br />

30825 Zu der o. g. Verpflichtung hat der Sachverständigenausschuss wegen erneut<br />

nicht erkennbarer Probleme in seinem dritten Monitoringbericht nicht Stellung genommen.<br />

Wie bereits unter Rn 3010 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird im Übrigen auf das unter<br />

Rn 534 - 536 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes dargestellte Angebot <strong>des</strong> Nordfriisk<br />

Instituut verwiesen. Darüber hinaus bieten zur Zeit drei Volkshochschulen im Kreis<br />

Nordfriesland Kurse an. 2008 nahmen an zwei Volkshochschulen 64 Personen an<br />

sechs Kursen teil.<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe g) - Unterricht in Geschichte und Kultur -<br />

g) für den Unterricht der Geschichte und Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache<br />

ihren Ausdruck finden, zu sorgen;<br />

30826 Zu der o. g. Verpflichtung hat der Sachverständigenausschuss wegen erneut<br />

nicht erkennbarer Probleme in seinem dritten Monitoringbericht nicht Stellung genommen.<br />

Wie bereits unter Rn 3012 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird im Übrigen auf das unter<br />

Rn 537 - 539 und unter Rn 179 - 184 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes dargestellte<br />

unveränderte Angebot zur Erfüllung der o. g. Verpflichtung verwiesen.<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe h) - Aus- und Weiterbildung von Lehrern<br />

h) für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer zu sorgen, die zur Durchführung derjenigen<br />

Bestimmungen der Buchstaben a bis g erforderlich sind, welche die Vertragspartei angenommen<br />

hat;<br />

30827 Den Informationen im dritten periodischen Bericht, Rn 3009, hat der Expertenausschuss<br />

unter Rn 277 seines dritten Monitoringberichtes entnommen, dass die<br />

Umstellung <strong>des</strong> Hochschulsystems zur Abschaffung der traditionellen Lehramtsstudiengänge<br />

an der Universität Flensburg führte und dass die früher in diesen Studiengängen<br />

angebotenen Kurse durch Bachelorkurse ersetzt wurden, die den ersten Teil<br />

<strong>des</strong> Lehramtsstudiums nach der Bachelor-/Masterstruktur bilden, sowie dass Nordfriesisch<br />

nach diesem Programm nicht als eigenständiger Studiengang belegbar ist,<br />

sondern dass als Teil <strong>des</strong> Germanistikstudiums min<strong>des</strong>tens ein Kurs in Nordfriesisch<br />

oder Niederdeutsch belegt werden muss.<br />

30828 Unter Rn 279 seines dritten Monitoringberichtes gab der Expertenausschuss<br />

die Information von Vertretern der nordfriesischen Sprachgruppe weiter, dass es

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