Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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150 Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe b) - Grundschulunterricht - i) den Grundschulunterricht in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder ii) einen erheblichen Teil des Grundschulunterrichts in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder iii) innerhalb des Grundschulunterrichts den Unterricht der betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen oder iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend groß angesehen wird; 30809 Unter Berücksichtigung der Informationen unter Rn 3003 ff. des Dritten Staatenberichtes meint der Expertenausschuss unter Rn 263 seines dritten Monitoringberichtes, nur statistische Informationen erhalten zu haben (im Schuljahr 2005/06 Friesisch - Unterricht für 1455 Schülerinnen und Schüler an 27 Schulen von insgesamt 30 Lehrkräften), denen zufolge das Schulangebot zu Nordfriesisch leicht gesunken ist. 30810 Unter Rn 264 und 265 des dritten Monitoringberichtes gibt der Ausschuss die Mitteilung von Sprechern der nordfriesischen Sprache wieder, dass Nordfriesisch weiterhin nur als ein zusätzliches außerplanmäßiges Fach und nicht im Rahmen des normalen Lehrplans sowie häufig nur in der dritten und vierten Klasse angeboten wird und dass Schwierigkeit bestehen, das Nordfriesischangebot zusätzlich zum Englischunterricht zu erhalten. 30811 Unter Rn 265 des dritten Monitoringberichtes stellt der Expertenausschuss außerdem fest, dass keine Schritte unternommen wurden, um die Nachfrage nach Nordfriesischunterricht zu klären und Nordfriesisch in einer vorausschauenden Weise anzubieten. Das Bildungsministerium hat im Oktober 2008 einen neuen Erlass zu „Friesisch an Schulen im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland“ in Kraft gesetzt. Zudem fragt das Schulamt Nordfriesland jedes Jahr sehr frühzeitig in den Schulen den Bedarf an Friesischstunden ab. Bislang konnten die Bedarfe auch stets gedeckt werden. Das Land Schleswig-Holstein geht daher davon aus, dass die Bedenken des Expertenanusschusses ausgeräumt sind. 30812 Auf der Grundlage seiner Feststellungen hat der Expertenausschuss unter Rn 266 seines dritten Monitoringberichtes geltend gemacht, dass die von ihm nach dem zweiten (und jetzt erneut auch nach dem dritten) Monitoringzyklus veranlasste zweite Empfehlung des Ministerkomitees, „Maßnahmen (zu) ergreifen, um die Bereitstellung des Regional- oder Minderheitensprachenunterrichts zu verbessern und angemessene Mittel dafür bereitzustellen… insbesondere um… das von den Spre-
151 chern der nordfriesischen Sprache vorgeschlagene Bildungsmodell für Nordfriesisch zu entwickeln und umzusetzen …", für den Vorschulbereich nicht umgesetzt wurde. Eine derartige Politik hält der Ausschuss für erforderlich, um der seines Erachtens offensichtlichen Nachfrage nach nordfriesischer Grundschulbildung gerecht zu werden. Er meint, dass sich die Behörden dringend einer systematischen Politik der Unterstützung der nordfriesischen Grundschulbildung verschreiben und diese umsetzen sollten, wobei die nach seiner Ansicht gebotene Verbesserung der Regional- bzw. Minderheitensprachenbildung besondere Maßnahmen und eine zusätzliche Finanzierung erfordern soll. 30813 Unter Rn 267 seines dritten Monitoringberichtes erklärt der Expertenausschuss die o. g. Verpflichtung nach seinen Ergebnissen des dritten Monitoringzyklus als nicht erfüllt, obwohl unter Rn 3004 des Dritten Staatenberichts mitgeteilt worden war, dass im Schuljahr 2005/06 immerhin 1455 Schülerinnen und Schüler an 27 Schulen von insgesamt 30 Lehrkräften Friesisch - Unterricht erhielten. 30814 Zu der Frage des Expertenausschusses, ob die deutschen Behörden, entsprechend seiner Empfehlung, den Nordfriesisch-Unterricht zumindest als Wahlfach im regulären Lehrplan angeboten haben, teilt das Land Schleswig-Holstein mit: 30815 Seit dem 2. Oktober 2008 gilt der neue Erlass für „Friesisch an Schulen im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland“. Der Erlass gilt für den Grundschul- und den Sekundarbereich. Hiernach sind die Schulen verpflichtet, die Eltern darüber zu informieren, dass sie für ihr Kind die Teilnahme am Friesischunterricht beantragen können. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe c) - Sekundarbereich i) den Unterricht im Sekundarbereich in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder ii) einen erheblichen Teil des Unterrichts im Sekundarbereich in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder iii) innerhalb des Unterrichts im Sekundarbereich den Unterricht der betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen oder iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler anzuwenden, die oder - wo dies in Betracht kommt - deren Familien dies wünschen, wenn deren Zahl als genügend groß angesehen wird; 30816 Den Angaben unter Rn 3005, 3006 des Dritten Staatenberichtes entnimmt der Expertenausschuss unter Rn 269 seines dritten Monitoringberichtes nur die Information, dass auf der Insel Sylt zwei Pilotprojekte durchgeführt wurden und stellt im
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zu entwickeln und umzusetzen …", für den Vorschulbereich nicht umgesetzt wurde.<br />
Eine derartige Politik hält der Ausschuss für erforderlich, um der seines Erachtens<br />
offensichtlichen Nachfrage nach nordfriesischer Grundschulbildung gerecht zu werden.<br />
Er meint, dass sich die Behörden dringend einer systematischen Politik der Unterstützung<br />
der nordfriesischen Grundschulbildung verschreiben und diese umsetzen<br />
sollten, wobei die nach seiner Ansicht gebotene Verbesserung der Regional- bzw.<br />
Minderheitensprachenbildung besondere Maßnahmen und eine zusätzliche Finanzierung<br />
erfordern soll.<br />
30813 Unter Rn 267 seines dritten Monitoringberichtes erklärt der Expertenausschuss<br />
die o. g. Verpflichtung nach seinen Ergebnissen <strong>des</strong> dritten Monitoringzyklus<br />
als nicht erfüllt, obwohl unter Rn 3004 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichts <strong>mit</strong>geteilt worden<br />
war, dass im Schuljahr 2005/06 immerhin 1455 Schülerinnen und Schüler an 27<br />
Schulen von insgesamt 30 Lehrkräften Friesisch - Unterricht erhielten.<br />
30814 Zu der Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses, ob die deutschen Behörden, entsprechend<br />
seiner Empfehlung, den Nordfriesisch-Unterricht zumin<strong>des</strong>t als Wahlfach<br />
im regulären Lehrplan angeboten haben, teilt das Land Schleswig-Holstein <strong>mit</strong>:<br />
30815 Seit dem 2. Oktober 2008 gilt der neue Erlass für „Friesisch an Schulen im<br />
Kreis Nordfriesland und auf Helgoland“. Der Erlass gilt für den Grundschul- und den<br />
Sekundarbereich. Hiernach sind die Schulen verpflichtet, die Eltern darüber zu informieren,<br />
dass sie für ihr Kind die Teilnahme am Friesischunterricht beantragen können.<br />
Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe c) - Sekundarbereich<br />
i) den Unterricht im Sekundarbereich in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen<br />
anzubieten oder<br />
ii) einen erheblichen Teil <strong>des</strong> Unterrichts im Sekundarbereich in den betreffenden Regional-<br />
oder Minderheitensprachen anzubieten oder<br />
iii) innerhalb <strong>des</strong> Unterrichts im Sekundarbereich den Unterricht der betreffenden Regional-<br />
oder Minderheitensprachen als integrierenden Teil <strong>des</strong> Lehrplans vorzusehen<br />
oder<br />
iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumin<strong>des</strong>t auf diejenigen<br />
Schüler anzuwenden, die oder - wo dies in Betracht kommt - deren Familien<br />
dies wünschen, wenn deren Zahl als genügend groß angesehen wird;<br />
30816 Den Angaben unter Rn 3005, 3006 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes entnimmt<br />
der Expertenausschuss unter Rn 269 seines dritten Monitoringberichtes <strong>nur</strong> die Information,<br />
dass auf der Insel Sylt zwei Pilotprojekte durchgeführt wurden und stellt im