Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

148 Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe a) - Vorschulische Erziehung - i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder ii) einen erheblichen Teil der vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder iii) eine der unter den Ziffern i und ii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend groß angesehen wird, oder iv) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der vorschulischen Erziehung haben, die Anwendung der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen; 30803 Der Darstellung unter Rn 3001, 3002 des Dritten Staatenberichtes hat der Expertenausschuss unter Rn 258, 259 seines dritten Monitoringberichtes im Wesentlichen nur die Informationen entnommen, - dass das im Jahre 2005 geänderte Kindertagesstättengesetz umgesetzt wird, in dem den Regional- oder Minderheitensprachen nach Mitteilung des Landes Schleswig-Holstein besondere Bedeutung beigemessen wird, wobei ihm aber nur bedeutsam erschien, dass das geänderte Gesetz offensichtlich keinen ausdrücklichen Hinweis auf Regional- oder Minderheitensprachen enthält, - sowie dass die Verantwortung für Kindertagesstätten, einschließlich der Entscheidung über das Angebot einer Minderheiten- oder Regionalsprache, bei den Kommunen liegt, wobei ihm wiederum nur die Zusatzinformation wichtig war, dass bei der Verlagerung der Finanzierung der Kindertagesstätten vom Land auf die Kommunen keine speziellen Maßnahmen zur Sicherstellung des Nordfriesischunterrichts vorgesehen wurden. 30804 Offenbar nicht zur Kenntnis genommen wurde die Mitteilung, dass sich die Anzahl der Einrichtungen mit friesischsprachigem Angebot gegenüber dem Zweiten Staatenbericht um zwei von 14 auf 16 erhöht hatte (vgl. Rn 518 im Zweiten Staatenbericht) und dass damit z. Z. des Dritten Staatenberichtes rund 660 Kinder friesische Sprachangebote erhielten, was das Land Schleswig-Holstein im Gegensatz zur Auffassung des Expertenausschusses veranlasst hatte, die Verpflichtung als erfüllt anzusehen. 30805 Auf der Grundlage seiner Feststellungen hat der Expertenausschuss unter Rn 260 seines dritten Monitoringberichtes geltend gemacht, dass die von ihm nach dem zweiten (und jetzt erneut auch nach dem dritten) Monitoringzyklus veranlasste 2. Empfehlung des Ministerkomitees, „Maßnahmen (zu) ergreifen, um die Bereitstellung des Regional- oder Minderheitensprachenunterrichts zu verbessern und angemessene Mittel dafür bereitzustellen… insbesondere um… das von den Sprechern der nordfriesischen Sprache vorgeschlagene Bildungsmodell für Nordfriesisch zu

149 entwickeln und umzusetzen …", für den Vorschulbereich nicht umgesetzt wurde. Ei- ne derartige Politik hält der Ausschuss für erforderlich, um der seines Erachtens of- fensichtlichen Nachfrage nach nordfriesischer Vorschulbildung gerecht zu werden. Er meint, dass sich die Behörden dringend einer systematischen Politik der Unterstüt- zung der nordfriesischen Vorschulbildung verschreiben und diese umsetzen sollten, wobei die nach seiner Ansicht gebotene Verbesserung der Regional- bzw. Minder- heitensprachenbildung besondere Maßnahmen und eine zusätzliche Finanzierung erfordern sollte. 30805a Unter Rn 261 seines dritten Monitoringberichtes erklärt der Expertenausschuss die o. g. Verpflichtung danach weiterhin als nur zum Teil erfüllt. 30806 Bei der Anforderung dieses Berichtes fragte der Expertenausschuss, ob die deutschen Behörden, entsprechend seiner Empfehlung, wenigstens einen wesentlichen Teil des vorschulischen Unterrichts für jene Schüler in Nordfriesisch, deren Familien dies verlangen, systematisch und durch adäquate institutionelle und finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen, eine systematische Grundsatzregelung zur Unterstützung der vorschulischen Erziehung in nordfriesischer Sprache umgesetzt haben. 30807 Das betroffene Land Schleswig Holstein verweist zunächst auf die grundsätzlichen Ausführungen unter Rn 10814. 30808 Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Beauftragte für Minderheiten des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein mit einem Namensartikel in der Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein auf die Bedeutung früher Mehrsprachigkeit hingewiesen und sich darin auch für Friesisch im Kindergarten eingesetzt hat. 30808a Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien teilt ergänzend mit, dass er Projekte unterstützte, die zum Ziel hatten, Erzieherinnen und Erzieher fortzubilden, um sie so in die Lage zu versetzen, Kindern in der Spracherwerbsphase – nahezu ausschließlich in Kindergärten freier Träger – Friesischkenntnisse zu vermitteln. Darüberhinaus wurde friesischen Erzieherinnen und Erziehern – und den friesischen Sprachpaten – die Teilnahme an zwei friesischen Bildungswochenenden angeboten. Hier wurden sowohl Sprachkenntnisse als auch didaktische Kenntnisse vermittelt.

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entwickeln und umzusetzen …", für den Vorschulbereich nicht umgesetzt wurde. Ei-<br />

ne derartige Politik hält der Ausschuss für erforderlich, um der seines Erachtens of-<br />

fensichtlichen Nachfrage nach nordfriesischer Vorschulbildung gerecht zu werden. Er<br />

meint, dass sich die Behörden dringend einer systematischen Politik der Unterstüt-<br />

zung der nordfriesischen Vorschulbildung verschreiben und diese umsetzen sollten,<br />

wobei die nach seiner Ansicht gebotene Verbesserung der Regional- bzw. Minder-<br />

heitensprachenbildung besondere Maßnahmen und eine zusätzliche Finanzierung<br />

erfordern sollte.<br />

30805a Unter Rn 261 seines dritten Monitoringberichtes erklärt der Expertenausschuss<br />

die o. g. Verpflichtung danach weiterhin als <strong>nur</strong> zum Teil erfüllt.<br />

30806 Bei der Anforderung dieses Berichtes fragte der Expertenausschuss, ob die<br />

deutschen Behörden, entsprechend seiner Empfehlung, wenigstens einen wesentlichen<br />

Teil <strong>des</strong> vorschulischen Unterrichts für jene Schüler in Nordfriesisch, deren<br />

Familien dies verlangen, systematisch und durch adäquate institutionelle und finanzielle<br />

Unterstützung zur Verfügung zu stellen, eine systematische Grundsatzregelung<br />

zur Unterstützung der vorschulischen Erziehung in nordfriesischer Sprache umgesetzt<br />

haben.<br />

30807 Das betroffene Land Schleswig Holstein verweist zunächst auf die grundsätzlichen<br />

Ausführungen unter Rn 10814.<br />

30808 Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Beauftragte für Minderheiten<br />

<strong>des</strong> Ministerpräsidenten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-Holstein <strong>mit</strong> einem Namensartikel in<br />

der Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein auf die Bedeutung<br />

früher Mehrsprachigkeit hingewiesen und sich darin auch für Friesisch im<br />

Kindergarten eingesetzt hat.<br />

30808a Der Beauftragte der Bun<strong>des</strong>regierung für Kultur und Medien teilt ergänzend<br />

<strong>mit</strong>, dass er Projekte unterstützte, die zum Ziel hatten, Erzieherinnen und Erzieher<br />

fortzubilden, um sie so in die Lage zu versetzen, Kindern in der Spracherwerbsphase<br />

– nahezu ausschließlich in Kindergärten freier Träger – Friesischkenntnisse zu ver<strong>mit</strong>teln.<br />

Darüberhinaus wurde friesischen Erzieherinnen und Erziehern – und den friesischen<br />

Sprachpaten – die Teilnahme an zwei friesischen Bildungswochenenden angeboten.<br />

Hier wurden sowohl Sprachkenntnisse als auch didaktische Kenntnisse ver<strong>mit</strong>telt.

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