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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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148<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe a) - Vorschulische Erziehung -<br />

i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen<br />

anzubieten oder<br />

ii) einen erheblichen Teil der vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional-<br />

oder Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

iii) eine der unter den Ziffern i und ii vorgesehenen Maßnahmen zumin<strong>des</strong>t auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der<br />

Schüler als genügend groß angesehen wird, oder<br />

iv) falls die staatlichen Stellen keine un<strong>mit</strong>telbare Zuständigkeit im Bereich der vorschulischen<br />

Erziehung haben, die Anwendung der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen<br />

Maßnahmen zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen;<br />

30803 Der Darstellung unter Rn 3001, 3002 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes hat der<br />

Expertenausschuss unter Rn 258, 259 seines dritten Monitoringberichtes im Wesentlichen<br />

<strong>nur</strong> die Informationen entnommen,<br />

- dass das im Jahre 2005 geänderte Kindertagesstättengesetz umgesetzt wird, in<br />

dem den Regional- oder Minderheitensprachen nach Mitteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Schleswig-Holstein besondere Bedeutung beigemessen wird, wobei ihm aber <strong>nur</strong><br />

bedeutsam erschien, dass das geänderte Gesetz offensichtlich keinen ausdrücklichen<br />

Hinweis auf Regional- oder Minderheitensprachen enthält,<br />

- sowie dass die Verantwortung für Kindertagesstätten, einschließlich der Entscheidung<br />

über das Angebot einer Minderheiten- oder Regionalsprache, bei den<br />

Kommunen liegt, wobei ihm wiederum <strong>nur</strong> die Zusatzinformation wichtig war,<br />

dass bei der Verlagerung der Finanzierung der Kindertagesstätten vom Land auf<br />

die Kommunen keine speziellen Maßnahmen zur Sicherstellung <strong>des</strong><br />

Nordfriesischunterrichts vorgesehen wurden.<br />

30804 Offenbar nicht zur Kenntnis genommen wurde die Mitteilung, dass sich die<br />

Anzahl der Einrichtungen <strong>mit</strong> friesischsprachigem Angebot gegenüber dem Zweiten<br />

Staatenbericht um zwei von 14 auf 16 erhöht hatte (vgl. Rn 518 im Zweiten Staatenbericht)<br />

und dass da<strong>mit</strong> z. Z. <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes rund 660 Kinder friesische<br />

Sprachangebote erhielten, was das Land Schleswig-Holstein im Gegensatz zur Auffassung<br />

<strong>des</strong> Expertenausschusses veranlasst hatte, die Verpflichtung als erfüllt anzusehen.<br />

30805 Auf der Grundlage seiner Feststellungen hat der Expertenausschuss unter<br />

Rn 260 seines dritten Monitoringberichtes geltend gemacht, dass die von ihm nach<br />

dem zweiten (und jetzt erneut auch nach dem dritten) Monitoringzyklus veranlasste<br />

2. Empfehlung <strong>des</strong> Ministerko<strong>mit</strong>ees, „Maßnahmen (zu) ergreifen, um die Bereitstellung<br />

<strong>des</strong> Regional- oder Minderheitensprachenunterrichts zu verbessern und angemessene<br />

Mittel dafür bereitzustellen… insbesondere um… das von den Sprechern<br />

der nordfriesischen Sprache vorgeschlagene Bildungsmodell für Nordfriesisch zu

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