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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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nommen, nachdem er sie im zweiten Monitoringbericht insoweit bereits als erfüllt angesehen<br />

hat.<br />

21308 Für Niedersorbisch in Brandenburg hat er sie nunmehr unter Rn 255 <strong>des</strong> dritten<br />

Monitoringberichtes als zum Teil erfüllt angesehen, nachdem er unter Rn 254 die<br />

Mitteilung unter Rn 2061 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes zur Kenntnis genommen hat,<br />

dass die Lan<strong>des</strong>behörden eine gewisse finanzielle Unterstützung für die Förderung<br />

der Verwendung <strong>des</strong> Niedersorbischen in Gottesdiensten gewähren.<br />

21309 Wegen der Bitte <strong>des</strong> Expertenausschusses um Benennung einiger mehr praxisbezogener<br />

Beispiele zu Maßnahmen, die ergriffen wurden, um zum Gebrauch <strong>des</strong><br />

Niedersorbischen bei anderen wirtschaftlichen oder sozialen Tätigkeiten zu ermutigen,<br />

äußert sich das Land Brandenburg folgendermaßen: Ergänzende Beispiele der<br />

Erleichterung oder Ermutigung zum Gebrauch <strong>des</strong> Niedersorbischen im wirtschaftlichen<br />

und sozialen Bereich können derzeit nicht über<strong>mit</strong>telt werden.<br />

21310<br />

Artikel 13 Abs. 2<br />

Absatz 2<br />

In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien, insoweit<br />

die staatlichen Stellen zuständig sind, in dem Gebiet, in dem die Regional- oder Minderheitensprachen<br />

gebraucht werden, im Rahmen <strong>des</strong> Zumutbaren<br />

Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe c) - Soziale Einrichtungen -<br />

c) sicherzustellen, dass soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altersheime und Heime<br />

die Möglichkeit bieten, Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache, die<br />

aufgrund von Krankheit, Alter oder aus anderen Gründen der Betreuung bedürfen, in<br />

deren eigener Sprache aufzunehmen und zu behandeln;<br />

21311 Unter Rn 185 seines dritten Monitoringberichtes erklärte der Expertenausschuss<br />

die o. g. vom Freistaat Sachsen übernommene Verpflichtung als nunmehr<br />

nicht <strong>nur</strong> teilweise sondern vollständig nicht erfüllt, nachdem das Land unter Rn 2064<br />

<strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes erkärt hatte, dass eine sorbischsprachige Betreuung in<br />

Krankenhäusern in der obersorbischen Region nicht dauerhaft sichergestellt werden<br />

kann, dass das Sächsische Krankenhaus Großschweidnitz keine Sorbisch sprechende<br />

ärztliche Fachkraft hat und <strong>nur</strong> zufällig eine Sorbin als Sozialarbeiterin beschäftigt,<br />

weil alle Sorben zweisprachig sind sowie dass in der Region lebende Sorben<br />

auch im Heimalltag <strong>des</strong> Wohn- und Pflegeheimes, Heim für Menschen <strong>mit</strong> Behinderung<br />

„Anna Gertrud“ Großschweidnitz, keine Rolle spielen.

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