03.02.2013 Aufrufe

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

143<br />

Gebrauch der deutschen Sprache während der gesamten Dienstzeit vorschrieb, den<br />

Gebrauch der sorbischen Sprache unter Berücksichtigung der besonderen Situation<br />

der Bew<strong>ohne</strong>r also einschränkte. Da auf Wunsch <strong>des</strong> Sächsischen Staatsministeri-<br />

ums für Soziales (SMS) und <strong>des</strong> Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft<br />

und Kunst (SMWK) seitens <strong>des</strong> Klosters und der Heimleitung zwar Korrekturen vor-<br />

genommen wurden, die zu einer teilweisen Entspannung geführt haben, aber aus<br />

Sicht der o. g. beiden Ministerien noch nicht endgültig zufriedenstellend gewesen<br />

sind, sieht der Expertenausschuss weiteren Klärungsbedarf.<br />

21305 Der daraus folgenden Bitte <strong>des</strong> Expertenausschusses <strong>mit</strong>zuteilen, ob - und<br />

ggf. welche – Maßnahmen ergriffen wurden, um Praktiken entgegenzutreten, die den<br />

Gebrauch <strong>des</strong> Obersorbischen im Zusammenhang <strong>mit</strong> wirtschaftlichen oder sozialen<br />

Tätigkeiten (unverhältnismäßig) behindern (sollen) entspricht der Freistaat Sachsen<br />

wie folgt:<br />

Mit einem gemeinsamen Schreiben <strong>des</strong> SMS und <strong>des</strong> SMWK vom 25.2.2005 an das<br />

Kloster St. Marienstern wurde gebeten, die Dienstanweisung, die grundsätzlich den<br />

Gebrauch der deutschen Sprache während <strong>des</strong> Dienstes in den Heimen für<br />

behinderte Menschen vorschrieb, abzuändern oder ganz aufzuheben. Wie uns das<br />

Kloster<br />

St. Marienstern erst auf Nachfrage <strong>mit</strong> Schreiben vom 23.4.2007 <strong>mit</strong>teilte, wurde die<br />

betreffende Dienstanweisung, dem Formulierungsvorschlag aus dem oben<br />

genannten gemeinsamen Schreiben von SMS und SMWK folgend, bereits zum<br />

8.12.2005 wie folgt abgeändert:<br />

„Die Umgangssprache während <strong>des</strong> Dienstes in den Behinderteneinrichtungen <strong>des</strong><br />

Klosters St. Marienstern darf keinen Anwesenden von der direkten und indirekten<br />

Kommunikation ausschließen.“<br />

Da<strong>mit</strong> sind aus Sicht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> die Interessen sowohl der in den Einrichtungen<br />

betreuten Menschen <strong>mit</strong> Behinderungen als auch der sorbischsprechenden<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt.<br />

21306<br />

Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe d) - Erleichterung <strong>des</strong> Gebrauchs der Sprache -<br />

d) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch andere als die unter<br />

den Buchstaben a bis c genannten Mittel zu erleichtern und/ oder dazu zu ermutigen.<br />

21307 Zu der Erfüllung der o. g. Verpflichtung für Obersorbisch im Freistaat Sachsen<br />

hat der Expertenausschuss im dritten Monitoringbericht nicht erneut Stellung ge-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!