Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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134 betreiben, wie es sie beispielsweise auch für Kultursendungen gibt. Der Ausschuss empfahl, dies im Falle des Nieder- und des Obersorbischen zu tun. 21104 Für die Antwort auf die Frage des Expertenausschusses, ob entsprechende Maßnahmen ergriffen worden sind, um zur Ausstrahlung obersorbischer Hörfunksendungen durch private Rundfunkveranstalter zu ermutigen, wird auf die Ausführungen unter Rn 01102 ff. verwiesen. 21105 21106 21107 Hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Hörfunks in Brandenburg hat der Expertenausschuss die o. g. Verpflichtung unter Rn 245 und 246 seines Dritten Staatenberichtes mit der Begründung als erfüllt angesehen, dass auf dem Regionalsender RBB wöchentlich 6,5 Stunden Programm auf Niedersorbisch ausgestrahlt werden. 21108 21109 Hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Hörfunks im Freistaat Sachsen kommt der Expertenausschuss unter Rn 165 seines Dritten Staatenberichtes zu der Auffassung, dass die Verpflichtung als erfüllt angesehen werden kann. Dafür war seine Feststellung maßgeblich, dass es weiterhin eine gute Abdeckung von Radiosendungen in obersorbischer Sprache gibt. Er hat darauf hingewiesen, dass MDR 1 Radio Sachsen jeden Tag eine dreistündige Sendung, eine Sonntagssendung und eine wöchentliche Jugendsendung ausstrahlt und dass der MDR es jungen Sorbischsprechern ermöglicht, ihre eigenen Sendungen zu gestalten, die dann auch über Internet abrufbar sind. 21110 Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe c) ii - Ausstrahlung von Fernsehsendungen - ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen in den Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern; 21111 Zu der o. g. von Brandenburg und dem Freistaat Sachsen übernommenen Verpflichtung ist der Expertenausschuss in seinem dritten Monitoringbericht gleichfalls von seiner Auffassung abgegangen, dass sie nur den privaten Rundfunk betrifft.
135 21112 Zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen in Brandenburg hat der Expertenaus- schuss unter Rn 248 seines dritten Monitoringberichtes jedoch mitgeteilt, keine Kenntnis erhalten zu haben, dass Fernsehsendungen auf Niedersorbisch ausge- strahlt werden. 21113 Unter Rn 249 seines dritten Monitoringberichtes hat er außerdem mitgeteilt, nicht über die Ausstrahlung von niederdeutschen Sendungen im Privatfernsehen in Brandenburg informiert worden zu sein. 21114 Auch über Maßnahmen, die die Landesbehörden ergriffen hätten, um zur regelmäßigen Ausstrahlung von Sendungen im öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Fernsehen zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern, sei er nicht unterrichtet worden. 21115 Gleichfalls unter Rn 249 des dritten Monitoringberichtes hat der Sachverständigenausschuss daher die Schlussfolgerung aufrechterhalten, dass die o. g. Verpflichtung zu Niedersorbisch in Brandenburg nicht erfüllt ist. 21116 Zur Beantwortung der Frage des Expertenausschusses, ob die Behörden in Brandenburg zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen öffentlichrechtlicher und privater Rundfunkveranstalter in niedersorbischer Sprache ermutigt und/oder sie erleichtert haben, wird auf die allgemeinen Erläuterungen oben unter Rn 01102 ff. verwiesen. 21117 21118 Hinsichtlich des privaten Fernsehens im Freistaat Sachsen meinte der Expertenausschuss unter Rn 167 seines dritten Monitoringberichtes nur von dem Anschein ausgehen zu können, dass auf dem privaten Fernsehsender Punkt eins Oberlausitz TV sporadisch Sendungen in obersorbischer Sprache ausgestrahlt werden, wobei es sich um sorbische Themensendungen handele, die vom sächsischen Ausbildungskanal SAEK produziert werden. 21119 Bei der Anforderung dieses Berichtes fragte der Expertenausschuss deshalb, ob die Behörden zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen in obersorbischer Sprache ermutigt und/oder sie erleichtert haben. 21119a Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst wiederum auf die allgemeinen Erläuterungen unter Rn 01102 ff. verwiesen.
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schuss unter Rn 248 seines dritten Monitoringberichtes jedoch <strong>mit</strong>geteilt, keine<br />
Kenntnis erhalten zu haben, dass Fernsehsendungen auf Niedersorbisch ausge-<br />
strahlt werden.<br />
21113 Unter Rn 249 seines dritten Monitoringberichtes hat er außerdem <strong>mit</strong>geteilt,<br />
nicht über die Ausstrahlung von niederdeutschen Sendungen im Privatfernsehen in<br />
Brandenburg informiert worden zu sein.<br />
21114 Auch über Maßnahmen, die die Lan<strong>des</strong>behörden ergriffen hätten, um zur<br />
regelmäßigen Ausstrahlung von Sendungen im öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen<br />
Fernsehen zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern, sei er nicht unterrichtet<br />
worden.<br />
21115 Gleichfalls unter Rn 249 <strong>des</strong> dritten Monitoringberichtes hat der Sachverständigenausschuss<br />
daher die Schlussfolgerung aufrechterhalten, dass die o. g.<br />
Verpflichtung zu Niedersorbisch in Brandenburg nicht erfüllt ist.<br />
21116 Zur Beantwortung der Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses, ob die Behörden in<br />
Brandenburg zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen öffentlichrechtlicher<br />
und privater Rundfunkveranstalter in niedersorbischer Sprache ermutigt<br />
und/oder sie erleichtert haben, wird auf die allgemeinen Erläuterungen oben unter<br />
Rn 01102 ff. verwiesen.<br />
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21118 Hinsichtlich <strong>des</strong> privaten Fernsehens im Freistaat Sachsen meinte der Expertenausschuss<br />
unter Rn 167 seines dritten Monitoringberichtes <strong>nur</strong> von dem Anschein<br />
ausgehen zu können, dass auf dem privaten Fernsehsender Punkt eins Oberlausitz<br />
TV sporadisch Sendungen in obersorbischer Sprache ausgestrahlt werden, wobei es<br />
sich um sorbische Themensendungen handele, die vom sächsischen Ausbildungskanal<br />
SAEK produziert werden.<br />
21119 Bei der Anforderung dieses Berichtes fragte der Expertenausschuss <strong>des</strong>halb,<br />
ob die Behörden zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen in obersorbischer<br />
Sprache ermutigt und/oder sie erleichtert haben.<br />
21119a Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst wiederum auf die allgemeinen<br />
Erläuterungen unter Rn 01102 ff. verwiesen.