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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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betreiben, wie es sie beispielsweise auch für Kultursendungen gibt. Der Ausschuss<br />

empfahl, dies im Falle <strong>des</strong> Nieder- und <strong>des</strong> Obersorbischen zu tun.<br />

21104 Für die Antwort auf die Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses, ob entsprechende<br />

Maßnahmen ergriffen worden sind, um zur Ausstrahlung obersorbischer Hörfunksendungen<br />

durch private Rundfunkveranstalter zu ermutigen, wird auf die Ausführungen<br />

unter Rn 01102 ff. verwiesen.<br />

21105<br />

21106<br />

21107 Hinsichtlich <strong>des</strong> öffentlich-rechtlichen Hörfunks in Brandenburg hat der Expertenausschuss<br />

die o. g. Verpflichtung unter Rn 245 und 246 seines Dritten Staatenberichtes<br />

<strong>mit</strong> der Begründung als erfüllt angesehen, dass auf dem Regionalsender<br />

RBB wöchentlich 6,5 Stunden Programm auf Niedersorbisch ausgestrahlt werden.<br />

21108<br />

21109 Hinsichtlich <strong>des</strong> öffentlich-rechtlichen Hörfunks im Freistaat Sachsen kommt<br />

der Expertenausschuss unter Rn 165 seines Dritten Staatenberichtes zu der Auffassung,<br />

dass die Verpflichtung als erfüllt angesehen werden kann.<br />

Dafür war seine Feststellung maßgeblich, dass es weiterhin eine gute Abdeckung<br />

von Radiosendungen in obersorbischer Sprache gibt. Er hat darauf hingewiesen,<br />

dass MDR 1 Radio Sachsen jeden Tag eine dreistündige Sendung, eine Sonntagssendung<br />

und eine wöchentliche Jugendsendung ausstrahlt und dass der MDR es<br />

jungen Sorbischsprechern ermöglicht, ihre eigenen Sendungen zu gestalten, die<br />

dann auch über Internet abrufbar sind.<br />

21110<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe c) ii - Ausstrahlung von Fernsehsendungen -<br />

ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern;<br />

21111 Zu der o. g. von Brandenburg und dem Freistaat Sachsen übernommenen<br />

Verpflichtung ist der Expertenausschuss in seinem dritten Monitoringbericht gleichfalls<br />

von seiner Auffassung abgegangen, dass sie <strong>nur</strong> den privaten Rundfunk betrifft.

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