03.02.2013 Aufrufe

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Artikel 10 Abs. 3<br />

130<br />

In Bezug auf die öffentlichen Dienstleistungen, die von den Verwaltungsbehörden selbst oder in deren<br />

Auftrag erbracht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem Regional-<br />

oder Minderheitensprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder<br />

Sprache und im Rahmen <strong>des</strong> Zumutbaren<br />

Artikel 10 Abs. 3 Buchstaben b) und c) - Gebrauch und Anträge bei öffentlichen Dienstleistungen<br />

-<br />

Absatz 3<br />

b) zuzulassen, dass Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in<br />

diesen Sprachen einen Antrag stellen und eine Antwort erhalten, oder<br />

c) zuzulassen, dass Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in<br />

diesen Sprachen einen Antrag stellen.<br />

21024 Die Verpflichtungen zu Buchstaben b) und c) wurden durch den Freistaat<br />

Sachsen und das Land Brandenburg übernommen.<br />

21025 Zur Erfüllung der Pflichten im Land Brandenburg teilte der Expertenausschuss<br />

unter Rn 239 seines dritten Monitoringberichtes <strong>mit</strong>, aus Mangel an Informationen<br />

zu einer Stellungnahme nicht in der Lage gewesen zu sein.<br />

21026 Zu der Bitte <strong>des</strong> Ausschusses um Angaben zu der für<br />

Niedersorbischsprecher bestehenden Möglichkeit, einen Antrag auf Niedersorbisch<br />

zu stellen und eine Antwort in niedersorbischer Sprache zu erhalten, teilt das Land<br />

Brandenburg Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>: Wie zu Rn 21019 ausgeführt, haben die kommunalen<br />

Körperschaften im angestammten Siedlungsgebiet <strong>des</strong> sorbischen Volkes versichert,<br />

dass die Übersetzung sorbischer Schriftstücke gewährleistet werden kann.<br />

21027 Zur Erfüllung der o. g. Verpflichtungen durch den Freistaat Sachsen zu<br />

Obersorbisch hat der Expertenausschuss unter Rn 158 seines dritten<br />

Monitoringberichtes <strong>mit</strong>geteilt, darüber unterrichtet worden zu sein, dass immer mehr<br />

öffentliche Stellen in Obersorbisch abgefasste schriftliche Anträge entgegennehmen,<br />

wobei die Antwort jedoch in deutscher Sprache erfolge.<br />

21028 Im Lichte dieser neuen Informationen sah der Expertenausschuss die Verpflichtung<br />

in Rn 159 <strong>des</strong> dritten Monitoringberichtes als zum Teil erfüllt an und regte<br />

an, eine vollständige Erfüllung dadurch anzustreben, dass auch die Antworten in<br />

obersorbischer Sprache erfolgen.<br />

21029 Auf die Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses, ob Schritte unternommen wurden,<br />

um sicherzustellen, dass Obersorbischsprecher von öffentlichen Dienstleistungsunternehmen<br />

eine Antwort in obersorbischer Sprache erhalten können, teilt der Frei-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!