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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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akzeptierten, die in sorbischer Sprache abgefasst sind, worauf die Antwort dann auf<br />

Deutsch gegeben werde, dass aber Behörden außerhalb <strong>des</strong> sorbischen Siedlungs-<br />

gebietes, entgegen der von dem Expertenausschuss auch dort geltenden Verpflich-<br />

tung, nicht so verführen.<br />

21013 Unter Rn 154 <strong>des</strong> dritten Monitoringberichtes hat der Sachverständigenausschuss<br />

unter Berücksichtigung der vorstehenden Angaben die o. g. Verpflichtung für<br />

Obersorbisch im Freistaat Sachsen gleichwohl als erfüllt angesehen.<br />

21014 Bei der Anforderung diese Berichtes bat der Ausschuss aber um Angaben zu<br />

der Frage, ob Verwaltungsbehörden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, die zwar räumlich außerhalb der<br />

sorbischen Sprachgebiete liegen, aber dennoch für diese Gebiete zuständig sind,<br />

mündliche und schriftliche Anträge in obersorbischer Sprache entgegennehmen.<br />

Hierzu verweist der Freistaat Sachsen auf die Ausführungen zu Rn 21022.<br />

21015<br />

Artikel 10 Abs. 2<br />

In Bezug auf die örtlichen und regionalen Behörden, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich<br />

die Zahl der Einw<strong>ohne</strong>r, welche die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden<br />

Maßnahmen rechtfertigt, verpflichten sich die Vertragsparteien, folgen<strong>des</strong> zuzulassen<br />

und/ oder dazu zu ermutigen:<br />

Artikel 10 Abs. 2 Buchstaben a) und b) - Gebrauch der Sprache und - Anträge bei örtlichen<br />

und regionalen Behörden -<br />

a) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen innerhalb der regionalen<br />

oder örtlichen Behörde;<br />

b) die Möglichkeit, dass Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen,<br />

mündliche oder schriftliche Anträge in diesen Sprachen stellen;<br />

21016 Die Verpflichtungen zu a) und b) wurden durch den Freistaat Sachsen, die<br />

Verpflichtung zu b) auch vom Land Brandenburg übernommen.<br />

21017 Zur Erfüllung der Verpflichtung b) durch das Land Brandenburg zu Niedersorbisch<br />

widerspricht der Expertenausschuss unter Rn 234 ff. seines dritten<br />

Monitoringberichtes der dort unter Rn 233 wiedergegebenen Ansicht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>,<br />

dass <strong>nur</strong> bei erkennbarem Bedarf strukturelle Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtung<br />

geboten sind. Er wiederholt dabei die Auffassung, dass diese Verpflichtung<br />

darüber hinausgeht, lediglich rechtliche Beschränkungen bei der Verwendung <strong>des</strong><br />

Sorbischen abzuschaffen, sondern dass sie die vorausschauende Schaffung von

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