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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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118<br />

20864 Zu den Ausführungen <strong>des</strong> Ausschusses unter Rn 218 <strong>des</strong> dritten Monitoring-<br />

berichtes, <strong>mit</strong> denen er auf die Aussage im Dritten Staatenbericht eingeht, dass das<br />

Bildungsministerium wie auch die regionale Schulaufsichtsbehörde in Brandenburg<br />

weiterhin Aufsichtsichtsfunktionen ausüben und dass die Lan<strong>des</strong>regierung parlamen-<br />

tarische Anfragen ausführlich beantwortet hat und in denen der Ausschuss die Vermutung<br />

äußert, dass die parlamentarischen Anfragen <strong>nur</strong> auf bestimmte Aspekte der<br />

Bildung eingehen, wie den Unterricht zu oder die Erforschung der Geschichte und<br />

Kultur der Sorben und in denen er schließlich die Auffassung vertritt, die in Rede stehende<br />

Verpflichtung sei danach gleichwohl nicht erfüllt, weil sie über die reine Berichtstätigkeit<br />

wiederum hinausgehe, teilt das Land Brandenburg <strong>mit</strong>, dass dies an<br />

der grundsätzlichen, unter Rn 00802 ff. beschriebenen, von ihm geteilten, Auffassung<br />

nichts ändern kann.<br />

20865<br />

20866 Der Freistaat Sachsen nimmt ergänzend zu dem Hinweis <strong>des</strong> Ausschusses<br />

unter Rn 140 seines dritten Monitoringberichtes, dass die Ansicht, <strong>mit</strong> dem min<strong>des</strong>tens<br />

einmal pro Legislaturperiode dem sächsischen Parlament vorzulegenden Bericht<br />

auch die o. g. Verpflichtung zu erfüllen, von der Auffassung <strong>des</strong> Sachverständigenausschusses<br />

abweicht, dahingehend Stellung, dass dies nach der unter Rn<br />

00802 ff. <strong>mit</strong>geteilten Ansicht auch <strong>des</strong> Freistaates leider nicht zu vermeiden ist.<br />

20867<br />

Artikel 8 Abs. 2<br />

Im Bereich der Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien in Bezug auf andere Gebiete als<br />

diejenigen, in denen die Regional- oder Minderheitensprachen herkömmlicherweise gebraucht<br />

werden, Unterricht der Regional- oder Minderheitensprache oder Unterricht in dieser Sprache auf<br />

allen geeigneten Bildungsstufen zuzulassen, zu diesem Unterricht zu ermutigen oder ihn anzubieten,<br />

wenn die Zahl der Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache dies rechtfertigt.<br />

20868 Wie bereits unter Rn 2023 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird vorsorglich darauf<br />

verwiesen, dass die o. g. Verpflichtung schon in der Form <strong>des</strong> Zulassens, also<br />

durch Unterlassen eines Verbotes zu erfüllen ist und folglich ein aktives Tun an sich<br />

überhaupt nicht gebietet.<br />

20869 Zu der Bitte <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 146 <strong>des</strong> dritten<br />

Monitoringberichtes, auf möglichen Sorbischunterricht außerhalb <strong>des</strong> traditionellen<br />

Sorbengebietes öffentlich hinzuweisen, die er vor dem Hintergrund seiner Feststellung<br />

unter Rn 145 dieses Monitoringberichtes äußerte, dass die Einrichtung einer

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