Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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114 die von ihm veranlasste Empfehlung des Ministerkomitees zum zweiten Monitoringzyklus „Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung des Regional- oder Minderheitensprachenunterrichts zu verbessern und angemessene Mittel dafür bereitzustellen, insbesondere um … den bestehenden Mangel an niedersorbischsprachigen Lehrern zu beheben; (…)“ (RecChL(2006)1, Empfehlung Nr. 2). 20852 Aus der Feststellung, auch unter Rn 790 des dritten Monitoringberichtes, dass es nach wie vor einen Mangel an Niedersorbischlehrern gibt und offenbar weil er eine Umsetzung von - durch Vertreter der Sprachgruppe - vorgeschlagenen flexiblen Zwischenlösungen nicht feststellen konnte, hat der Ausschuss dabei in folgenden Maßnahmen zwar eine positive Entwicklung, nicht aber die nach seiner Auffassung durch die o. g. Vorschrift gebotene strukturierte Politik gesehen und deshalb diese Verpflichtung danach nur als zum Teil erfüllt erachtet: - Die Vereinbarung, im Rahmen der Universitätsausbildung bei Sorbisch-Studenten für die Ergänzungsfächer auf einen numerus clausus zu verzichten, - die Unterstützung von Informationstagen durch das Bildungsministerium, mit denen Schülern an Gymnasien in den letzten beiden Jahren der Beruf des Sorbischlehrers nahegebracht wurde und - die auch von Vertretern der Sprachgruppe berichtete Bereitstellung von Schulungsangeboten für Lehrer, die geringe oder gar keine Niedersorbischkenntnisse haben. 20853 Zu der danach von dem Ausschuss gestellten Frage, ob entsprechend mehrfacher Empfehlung strukturierte Grundsatzregelungen eingeführt wurden, um gegen den Mangel an Niedersorbischlehrkräften auf allen Bildungsstufen anzugehen, hat das Land Brandenburg Folgendes mitgeteilt: Eine Veränderung der numerus clausus-Regelung für das Studium des Lehramtes Sorbisch an der Universität Leipzig im Ergänzungsfach liegt nicht in der Zuständigkeit des Landes Brandenburg. Im Interesse einer Neuregelung haben sich die zuständigen Ministerien des Landes Brandenburg sowohl an die im Freistaat Sachsen zuständigen Ministerien als auch an die Universität Leipzig gewandt. Die letzte Novellierung des sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes trägt dem Rechnung. Sowohl das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als auch das als untere Schulbehörde zuständige Staatliche Schulamt in Cottbus haben die Informationstage am Niedersorbischen Gymnasium im Zusammenhang mit der Werbung für den Beruf des Sorbisch- (Wendisch-) Lehrers wiederholt unterstützt und sind bei Bedarf bereit, dies auch zu wiederholen.
115 Für Lehrkräfte ohne oder mit nur geringen Sorbisch- (Wendisch-) Kenntnissen wur- den in den vergangenen Jahren entsprechend dem akuten Bedarf Fortbildungslehr- gänge – zusätzlich zu den bereits unter Rn 20827 aufgeführten Maßnahmen – ange- boten und durchgeführt. Eine höhere Anzahl an Fortbildungskursen – parallel zum Schulbetrieb und zu den bereits unter Rn 20827 aufgeführten Weiterbildungsstudien – würde den schulorganisatorischen Ablauf am Niedersorbischen Gymnasium nicht mehr gewährleisten. Den Lehrkräften steht es unabhängig davon jederzeit frei, ent- sprechende Sorbisch- (Wendisch-) Sprachkurse an der Schule für niedersorbische Sprache und Kultur in Cottbus zu belegen. 20854 2. Freistaat Sachsen 20855 Zu der Erfüllung der o. g. Verpflichtung durch den Freistaat Sachsen kann im Zusammenhang mit dem bereits im zweiten Monitoringzyklus als hinderlich kritisierten Numerus clausus für Lehramts-Zweitfächer von Sorbischstudenten darauf verwiesen werden, dass durch eine Neufassung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes die Immatrikulation sorbischer Bewerber für ein Lehramtsstudium weitestgehend gesichert werden konnte. 20856 Unter Rn 133 seines dritten Monitoringberichtes stellte außerdem der Expertenausschuss vor dem Hintergrund, dass nach der neuen Kita-Verordnung Vorschullehrer Sorbisch als Muttersprache beherrschen müssen, selbst fest, dass drei bis vier sorbische Muttersprachler speziell als Vorschullehrer ausgebildet wurden. 20857 Unter Rn 134 bestätigt er die Information, dass im Studienjahr 2006/2007 an der Universität Leipzig und am Institut für Sorabistik Bachelor- und Masterkurse angeboten wurden und dass jedes Jahr rund vier bis sechs Schulabgänger sorbische Studiengänge aufnehmen. Hierzu stellt der Freistaat Sachsen ergänzend klar, dass die Universität Leipzig und damit auch das Institut für Sorabistik zum Studienjahr 2006/07 die Umstellung auf die Bachelor- und Masterstudiengänge vorgenommen hat. Der Studienbeginn in den Bachelorstudiengängen erfolgte im Wintersemester 2006/07. In den meisten Masterstudiengängen, so auch am Institut für Sorabistik, werden allerdings erstmalig zum Wintersemester 2009/10 Studierende immatrikuliert. Die Aussage, dass es jährlich vier bis sechs Studienanfänger gibt, wird durch das Land bestätigt.
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Nr. 2).<br />
20852 Aus der Feststellung, auch unter Rn 790 <strong>des</strong> dritten Monitoringberichtes,<br />
dass es nach wie vor einen Mangel an Niedersorbischlehrern gibt und offenbar weil<br />
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- Die Vereinbarung, im Rahmen der Universitätsausbildung bei Sorbisch-Studenten<br />
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- die auch von Vertretern der Sprachgruppe berichtete Bereitstellung von Schulungsangeboten<br />
für Lehrer, die geringe oder gar keine Niedersorbischkenntnisse<br />
haben.<br />
20853 Zu der danach von dem Ausschuss gestellten Frage, ob entsprechend mehrfacher<br />
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den Mangel an Niedersorbischlehrkräften auf allen Bildungsstufen anzugehen, hat<br />
das Land Brandenburg Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>geteilt:<br />
Eine Veränderung der numerus clausus-Regelung für das Studium <strong>des</strong> Lehramtes<br />
Sorbisch an der Universität Leipzig im Ergänzungsfach liegt nicht in der Zuständigkeit<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg. Im Interesse einer Neuregelung haben sich die zuständigen<br />
Ministerien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg sowohl an die im Freistaat Sachsen<br />
zuständigen Ministerien als auch an die Universität Leipzig gewandt. Die letzte Novellierung<br />
<strong>des</strong> sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes trägt dem Rechnung.<br />
Sowohl das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als auch das als untere<br />
Schulbehörde zuständige Staatliche Schulamt in Cottbus haben die Informationstage<br />
am Niedersorbischen Gymnasium im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Werbung für den Beruf<br />
<strong>des</strong> Sorbisch- (Wendisch-) Lehrers wiederholt unterstützt und sind bei Bedarf bereit,<br />
dies auch zu wiederholen.