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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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113<br />

20846 Zu der o. g. vom Freistaat Sachsen und vom Land Brandenburg übernom-<br />

menen Verpflichtung hat der Expertenausschuss mangels aktueller Probleme in sei-<br />

nem dritten Monitoringbericht erneut nicht Stellung genommen.<br />

20847 Bei der Anforderung dieses Staatenberichtes fragte der Expertenausschuss<br />

<strong>des</strong>halb, ob die Behörden die vorausschauenden Maßnahme fortgesetzt haben,<br />

nämlich die Er<strong>mit</strong>tlung weiterer Bereiche, in denen eine berufliche Bildung in ober-<br />

sorbischer Sprache angeboten werden könnte.<br />

Folgende Entwicklungen sind gegenüber der Darstellung unter Rn 2018 <strong>des</strong> Dritten<br />

Staatenberichtes <strong>mit</strong>zuteilen: In den Volkshochschulen Bautzen/Kamenz,<br />

Löbau/Zittau und Hoyerswerda werden Sprachkurse (Grund- und Aufbaukurse) für<br />

obersorbische Sprache im Rahmen der allgemeinen Weiterbildung angeboten.<br />

Zu Absatz 1 Buchstabe g) - Unterricht in Geschichte und Kultur -<br />

g) für den Unterricht der Geschichte und Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache<br />

ihren Ausdruck finden, zu sorgen;<br />

20848 Die o. g. durch den Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg übernommene<br />

Verpflichtung hat der Expertenausschuss unter Rn 2011 seines dritten<br />

Monitoringberichtes erneut als erfüllt angesehen und er hat positiv hervorgehoben,<br />

dass das brandenburgische Lehrerausbildungsgesetz vom Mai 2007 eine Bestimmung<br />

enthält, in der ausdrücklich festgelegt ist, dass die Geschichte und Kultur der<br />

Sorben in der universitären Lehrerausbildung angemessen berücksichtigt werden<br />

sollen.<br />

20849<br />

20850<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe h) - Aus- und Weiterbildung von Lehrern-<br />

h) für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer zu sorgen, die zur Durchführung derjenigen<br />

Bestimmungen der Buchstaben a bis g erforderlich sind, welche die Vertragspartei<br />

angenommen hat;<br />

1. Brandenburg<br />

20851 Im Zusammenhang <strong>mit</strong> der o. g. durch Brandenburg und den Freistaat<br />

Sachsen übernommenen Verpflichtung hat der Expertenausschuss unter Rn 212 ff.<br />

seines dritten Monitoringberichtes zum Stand der Pflichterfüllung für diese Sprache<br />

durch das Land Brandenburg Stellung genommen und dabei Bezug genommen auf

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