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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Die angesprochenen Pilotprojekte sind im Sächischen Staatsministerium für Wirt-<br />

schaft und Arbeit nicht bekannt. Richtig ist, dass Vertreter der Domowina im Januar<br />

2006 über die Möglichkeiten der Förderung eines Projekts zum Erwerb von fachspe-<br />

zifischen sorbischen Kenntnissen während der Berufsausbildung aus dem Europäischen<br />

Sozialfond (ESF) durch das Ministerium umfassend informiert wurden und<br />

weitere Unterstützung angeboten wurde. Seitdem ist von Seiten der Domowina kein<br />

weiterer Kontakt <strong>mit</strong> dem zuständigen Referat <strong>des</strong> Ministeriums gesucht worden. Die<br />

Sächsische Aufbaubank (SAB) hat <strong>mit</strong>geteilt, dass im Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> entsprechenden<br />

Referates keine entsprechenden Förder<strong>mit</strong>tel ausgereicht wurden.<br />

20837 Zu der Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses, ob die vorausschauenden Maßnahmen<br />

fortgesetzt wurden, nämlich die Er<strong>mit</strong>tlung weiterer Bereiche, in denen eine<br />

berufliche Bildung in obersorbischer Sprache angeboten werden könnte, teilt der<br />

Freistaat Sachsen Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>:<br />

Die Zuständigkeit für die berufliche Bildung, insbesondere für die Ordnung der einzelnen<br />

Ausbildungsberufe obliegt ausschließlich der Bun<strong>des</strong>regierung. Bislang sieht<br />

keine Ausbildungsordnung die Durchführung der Ausbildung in (ober)sorbischer<br />

Sprache vor, auch die Abschlussprüfung findet ausschließlich in deutscher Sprache<br />

statt. Die Er<strong>mit</strong>tlung von Bereichen bzw. Berufen, in denen eine Berufsausbildung in<br />

(ober)sorbischer Sprache erfolgen könnte, wird im Hinblick auf die bezeichnete Ordnungspraxis<br />

sowie § 23 VwVfG problematisch gesehen. Die Zuständigkeit für die<br />

Er<strong>mit</strong>tlung eventueller Bereiche bzw. Berufe sowie die Schaffung der gesetzlichen<br />

und ausbildungsrechtlichen Rahmenbedingungen liegt bei der Bun<strong>des</strong>regierung. Für<br />

die eventuelle Durchführung <strong>des</strong> Berufsschulunterrichts in (ober)sorbischer Sprache<br />

liegt die Zuständigkeit beim Sächsichen Staatsministerium für Kultus (SMK).<br />

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus teilt in diesem Zusammenhang Folgen<strong>des</strong><br />

<strong>mit</strong>:<br />

Um in den entsprechenden Kitas Erzieherinnen <strong>mit</strong> Kenntnissen in der Muttersprache<br />

Sorbisch einsetzen zu können, existiert seit 1991 die Sorbische Fachschule für<br />

Sozialpädagogik, welche am Beruflichen Schulzentrum (BSZ) für Wirtschaft Bautzen<br />

geführt wird.<br />

Beklagt wird von Seiten der Arbeitgeber, dass nicht ausreichend Absolventen die<br />

Fachschule verließen, die die sorbische Sprache in ausreichendem Umfang beherrschen.<br />

Dazu muss festgestellt werden, dass die Muttersprache Sorbisch integrierender Teil<br />

<strong>des</strong> Lehrplanes ist. Alle Schüler dieser Fachschule haben das Fach Sorbisch lt.<br />

Stundentafel (Pflichtfach!).<br />

Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen werden im Fach Sorbisch folgende<br />

Niveaustufen angestrebt:

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