Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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102 Einführung von Ganztagsangeboten in sorbischer Sprache und mit sorbischer The- matik ein qualitativer und quantitativer Zuwachs festzustellen. Das betrifft im besonderen Maße Angebote kultureller Art, wie Chor und Tanzgrup- pen, aber auch eine Vielzahl von Theatergruppen an den Schulen. Bedeutsame Er- folge präsentierten die Grundschulen in den zurückliegenden Jahren z.B. bei Schul- festen oder Theaterwerkstätten. Erfreulich ist der dabei bewiesene sorbische Sprachzuwachs bei Kindern mit deutschem Hintergrund. 20821 Im Gegensatz dazu gilt für die Schulen, die Sorbisch als Fremdsprache unterrichten, die Stundentafel mit 1 (Klasse 1) bzw. 3 (Klassen 2 bis 4) Wochenstunden Sorbisch. Das Erlernen der sorbischen Sprache ist alleinige Aufgabe des Sorbischunterrichts. In allen anderen Fächern wird einsprachig Deutsch gelehrt. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe c) - Sekundarbereich i) den Unterricht im Sekundarbereich in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder ii) einen erheblichen Teil des Unterrichts im Sekundarbereich in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder iii) innerhalb des Unterrichts im Sekundarbereich den Unterricht der betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen oder iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler anzuwenden, die oder - wo dies in Betracht kommt - deren Familien dies wünschen, wenn deren Zahl als genügend groß angesehen wird; 20823 Das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen haben die Verpflichtung nach iv) übernommen. 20824 Unter Rn 201 seines dritten Monitoringberichtes zitiert der Expertenausschuss zunächst seine Bedenken aus seinem zweiten Monitoringbericht, dass eine Nachfrage nach Unterricht in niedersorbischer Sprache im Sekundearbereich von Schulen in Brandenburg, wegen der seines Erachtens zu engen Festlegung des traditionellen sorbischen Siedlungsgebietes auf Gemeinden mit kumulativ sprachlicher und kultureller niedersorbischer Tradtion, nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Unter Rn 202 des Berichtes gesteht er dann aber zu, zwischenzeitlich darüber unterrichtet worden zu sein, dass es wegen des Erfolgs der Witaj-Schulen eine zunehmende Nachfrage nach niedersorbischer Bildung an den Schulen der Sekundarstufe I gibt.
103 20825 Bedenken bekundet der Ausschuss unter Rn 203, 204 seines dritten Monitoringberichtes mit seiner Feststellung, dass an sorbischen Schulen in größerer Zahl auch Lehrer ohne Kenntnisse der niedersorbischen Sprache unterrichteten, ohne dass diesen angemessen Gelegenheit zum Erwerb dieser Kenntnisse durch Fortbildung gegeben werde. 20826 Unter Rn 205 seines dritten Monitoringberichtes hat der Expertenausschuss danach die Auffassung vertreten, dass die o. g. Verpflichtung weiterhin nur zum Teil erfüllt sei und er hat anschließend gefragt, ob sich das Land entsprechend seiner Empfehlung bemüht habe sicherzustellen, dass Niedersorbisch als wesentlicher Bestandteil des Lehrplans im gesamten Sekundarunterricht in allen Gebieten gelehrt wird, in denen es eine ausreichende Nachfrage gibt. 20827 Das Land Brandenburg nimmt dazu folgendermaßen Stellung: Sorbisch/Wendisch wird im Bereich der Sekundarstufe I/II an zwei Schulstandorten realisiert: a) Oberschule Burg (diesen Status besitzt die Schule wegen des Wegfalls der Gymnasialen Oberstufe seit dem Schuljahr 2009/2010) b) Niedersorbisches Gymnasium Cottbus. An der Oberschule Burg wird Sorbisch (Wendisch) in den Jahrgangsstufe 7 – 10 sowie in der Jahrgangsstufe 13 angeboten: - Klassen 7/8 je 4 Stunden - Klassen 9/10 je 3 Stunden WP I als 2. Fremdsprache - Klasse 13 als G-Kurs mit 3 Stunden. Die Absicherung des Unterrichts erfolgt durch zwei im Fach Sorbisch ausgebildete Lehrkräfte.
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20825 Bedenken bekundet der Ausschuss unter Rn 203, 204 seines dritten<br />
Monitoringberichtes <strong>mit</strong> seiner Feststellung, dass an sorbischen Schulen in größerer<br />
Zahl auch Lehrer <strong>ohne</strong> Kenntnisse der niedersorbischen Sprache unterrichteten, <strong>ohne</strong><br />
dass diesen angemessen Gelegenheit zum Erwerb dieser Kenntnisse durch Fortbildung<br />
gegeben werde.<br />
20826 Unter Rn 205 seines dritten Monitoringberichtes hat der Expertenausschuss<br />
danach die Auffassung vertreten, dass die o. g. Verpflichtung weiterhin <strong>nur</strong> zum Teil<br />
erfüllt sei und er hat anschließend gefragt, ob sich das Land entsprechend seiner<br />
Empfehlung bemüht habe sicherzustellen, dass Niedersorbisch als wesentlicher Bestandteil<br />
<strong>des</strong> Lehrplans im gesamten Sekundarunterricht in allen Gebieten gelehrt<br />
wird, in denen es eine ausreichende Nachfrage gibt.<br />
20827 Das Land Brandenburg nimmt dazu folgendermaßen Stellung:<br />
Sorbisch/Wendisch wird im Bereich der Sekundarstufe I/II an zwei Schulstandorten<br />
realisiert:<br />
a) Oberschule Burg (diesen Status besitzt die Schule wegen <strong>des</strong> Wegfalls<br />
der Gymnasialen Oberstufe seit dem Schuljahr 2009/2010)<br />
b) Niedersorbisches Gymnasium Cottbus.<br />
An der Oberschule Burg wird Sorbisch (Wendisch) in den Jahrgangsstufe 7 – 10 sowie<br />
in der Jahrgangsstufe 13 angeboten:<br />
- Klassen 7/8 je 4 Stunden<br />
- Klassen 9/10 je 3 Stunden WP I als 2. Fremdsprache<br />
- Klasse 13 als G-Kurs <strong>mit</strong> 3 Stunden.<br />
Die Absicherung <strong>des</strong> Unterrichts erfolgt durch zwei im Fach Sorbisch ausgebildete<br />
Lehrkräfte.