Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ... Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
100 Darüber hinaus werden aktiv neue Schulen gesucht, die dieses Angebot bereit hal- ten. 20815 Vor dem Hintergrung, dass es zum damaligen Zeitpunkt sechs obersorbische Grundschulen und weitere vier Schulen gegeben hat, an denen Obersorbisch gemäß dem schulartenübergreifenden Konzept “2 plus” unterrichtet wurde, machte sich der Expertenaussschuss unter Rn 115 - 120 seines dritten Monitoringberichtes folgende Bedenken der Sprecher des Obersorbischen zu eigen: 20816 Allgemein sei zu befürchten, dass es außerhalb des Kerngebiets zu großen Unterschieden hinsichtlich der Qualität und Quantität des Sorbischunterrichts kommen könne. Hierzu teilt der Freistaat Sachsen mit: Der Sorbischunterricht wird an den betroffenen Schulen in Abhängigkeit der Ausgangssituation auf Grundlage unterschiedlicher Lehrpläne sowie Stundentafeln durchgeführt. Das ist zum einen der Unterricht nach dem Konzept „2 plus“ und zum anderen der Unterricht in Sorbisch als Fremdsprache. Zwischen beiden Varianten gibt es Unterschiede in der Wochenstundenzahl sowie den Inhalten. Die Stundentafel für Grundschulen, die Sorbisch als Muttersprache oder als Zweitsprache unterrichten, was dem Konzept „2 plus“ entspricht, enthält einen Block Sprache (Klassen 1 und 2 je 11 Wochenstunden, Klasse 3 13 und Klasse 4 14 Wochenstunden). In diesen Block gehört neben den Sprachen Sorbisch und Deutsch auch der Sachunterricht. Die Schulen sind neben diesem Block auch in den weiteren Unterrichtsfächern dazu aufgefordert den Fachunterricht bilingual zu erteilen. Das gesamte Schulleben an diesen Grundschulen ist von einer ausgewogenen Zweisprachigkeit geprägt. Außerdem wird der Anspruch verfolgt, allen Schülerinnen und Schülern die sorbische Sprache auf sehr hohem Niveau zu vermitteln. Im Gegensatz dazu gilt für die Schulen, die Sorbisch als Fremdsprache unterrichten, die Stundentafel mit 1 (Klasse 1) bzw. 3 (Klassen 2 bis 4) Wochenstunden Sorbisch. Das Erlernen der sorbischen Sprache ist alleinige Aufgabe des Sorbischunterrichts. In allen anderen Fächern wird einsprachig Deutsch gelehrt. 20817 Im Zusammenhang mit dem von der Europäischen Union propagierten Modell „2 plus” gebe es Befürchtungen, dass dadurch die Sprachkompetenz der Schüler mit muttersprachlichen Sorbischkenntnissen negativ beeinflusst werden könne. Zwar könne es ein Vorteil sein, durch dieses Modell die Möglichkeit zu haben, an allgemeinen Schulen einen sorbischen Zweig einzurichten. Für die Erfüllung der o. g. Verpflichtung seien aber die vorgesehenen maximal fünf Sorbischstunden pro Woche unzureichend. Außerdem sei keine Mindestschülerzahl angegeben worden, ab der die Einrichtung einer entsprechenden Klasse verlangt werden könne und für die nach Mitteilung der Landesbehörden auch in diesem Fall möglichen Einzelfallent-
101 scheidungen seien bisher keine Beispiele genannt worden. Der Freistaat Sachsen nimmt wie folgt Stellung: Durch das frühzeitige Erlernen der sorbischen Sprache werden wesentliche und wichtige Grundlagen für das spätere Fremdsprachenlernen gelegt. Zum Namen "2 plus" sei erläutert, dass die Zahl 2 für die beiden Sprachen Sorbisch und Deutsch steht, das „plus“ für weitere Sprachen, mit denen die Schülerinnen und Schüler in Kontakt treten – Englisch ab Klasse 3, Tschechisch, Polnisch auf Basis von Arbeitsgemeinschaften. Die genannte Befürchtung ist unbegründet. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat das Konzept „2 plus“ seit seiner Einführung wissenschaftlich evaluieren lassen. Mit der Durchführung wurde die Universität Hamburg beauftragt. Der Evaluationszeitraum betrug insgesamt sechs Jahre. Einbezogen waren insgesamt 13 Projektschulen (sieben Grundschulen, fünf Mittelschulen und ein Gymnasium). Bereits die ersten wissenschaftlichen Ergebnisse für den Grundschulbereich weisen die Unbegründetheit der Befürchtung eindeutig nach. Die in diesem Zusammenhang genannte Wochenstundenzahl von „maximal fünf Sorbischstunden pro Woche“ kann nicht nachvollzogen werden, da es eine solche Vorgabe in keinem gültigen sächsischen Lehrplan gibt. Das Nichtbeachten einer Mindestschülerzahl für die Einrichtung von Klassen und Gruppen wird von der Kultusverwaltung weiterhin als vorteilhaft angesehen, da dadurch flexible Entscheidungen möglich sind. So wurden im Berichtszeitraum z.B. an den Grundschulen Hochkirch und Baruth kleinste Gruppen eingerichtet. 20818 Der Sachverständigenausschuss hat außerdem Sorge bekundet, dass infolge des Ersetzens von Sorbischunterricht durch eine Variante des “2 plus”-Modells das Bildungsangebot in Obersorbisch weiter geschwächt wird. 20819 Der Sachverständigenausschuss hat deshalb seine Festsellung aus dem zweiten Monitoringbericht aufrecht erhalten, dass die o. g. Verpflichtung nur zum Teil erfüllt ist und er hat gefragt, ob Maßnahmen ergriffen wurden, um dem von ihm angenommenen Mangel an Grundschulangeboten in obersorbischer Sprache abzuhelfen. 20820 Der Freistaat Sachsen teilt dazu Folgendes mit: Aus Sicht der sächsischen Kultusverwaltung kann nicht von einem Mangel an Grundschulangeboten in sorbischer Sprache ausgegangen werden. Durch die Umsetzung des Konzeptes „2 plus“ hat sich das Angebot vielmehr erweitert und wird in erfreulichem Umfang angenommen. Darüber hinaus ist seit dem Jahr 2006 durch die
- Seite 52 und 53: - für Fragen des sorbischen Volkes
- Seite 54 und 55: 52 • Der Vorsitzende des Verbande
- Seite 56 und 57: 54 00803 Zu der erneuten Empfehlung
- Seite 58 und 59: 56 zu Entwicklungen der Sprachferti
- Seite 60 und 61: 58 zung und Verdolmetschung sowie d
- Seite 62 und 63: 60 schluss an den dritten Monitorin
- Seite 64 und 65: 62 auch für Angehörige spezieller
- Seite 66 und 67: 64 Im Übrigen wird auf die Initiat
- Seite 68 und 69: 66 Finanzierung von Schulen, betref
- Seite 70 und 71: 68 dig. Dies schließt auch die Ent
- Seite 72 und 73: 70 den Kosten, die ein öffentliche
- Seite 74 und 75: 72 Zur Erstellung wissenschaftliche
- Seite 76 und 77: Artikel 9 Justizbehörden 74 10901
- Seite 78 und 79: Artikel 10 76 Verwaltungsbehörden
- Seite 80 und 81: Artikel 11 Medien 78 Absatz 1 Die V
- Seite 82 und 83: 80 kann nicht zu der Annahme berech
- Seite 84 und 85: 82 liert, zu einer vertraglichen L
- Seite 86 und 87: 84 11118 Zu den begrenzten Einwirku
- Seite 88 und 89: Artikel 12 Kulturelle Tätigkeiten
- Seite 90 und 91: 88 Rn 343 des Zweiten Staatenberich
- Seite 92 und 93: Artikel 13 Wirtschaftliches und soz
- Seite 94 und 95: Artikel 14 Grenzüberschreitender A
- Seite 96 und 97: 94 D.2.2 Sorbisch (Ober- und Nieder
- Seite 98 und 99: 96 20805 Unter Rn 191-195 seines dr
- Seite 100 und 101: 98 Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe b) -
- Seite 104 und 105: 102 Einführung von Ganztagsangebot
- Seite 106 und 107: 104 Situation am Niedersorbischen G
- Seite 108 und 109: 106 20831 Außerdem hat der Experte
- Seite 110 und 111: 108 Angebote zu sorbischer Thematik
- Seite 112 und 113: 110 Niveau A: Beherrschung der sorb
- Seite 114 und 115: 112 20842 Unter Rn 207 seines dritt
- Seite 116 und 117: 114 die von ihm veranlasste Empfehl
- Seite 118 und 119: 116 20858 Unter Rn 135 des dritten
- Seite 120 und 121: 118 20864 Zu den Ausführungen des
- Seite 122 und 123: Artikel 9 Justizbehörden 120 Absat
- Seite 124 und 125: 122 Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe c) -
- Seite 126 und 127: Artikel 10 Verwaltungsbehörden und
- Seite 128 und 129: 126 Das Land ist im Gegensatz zur A
- Seite 130 und 131: 128 Bedingungen erfordert, die es p
- Seite 132 und 133: Artikel 10 Abs. 3 130 In Bezug auf
- Seite 134 und 135: 132 reichende Grundlage nach wie vo
- Seite 136 und 137: 134 betreiben, wie es sie beispiels
- Seite 138 und 139: 136 21119b Im Hinblick auf das öff
- Seite 140 und 141: 138 21125 Zu der o. g. vom Freistaa
- Seite 142 und 143: 140 schuss in füheren Monitoringbe
- Seite 144 und 145: Artikel 13 Wirtschaftliches und soz
- Seite 146 und 147: 144 nommen, nachdem er sie im zweit
- Seite 148 und 149: 146 deren Kompetenzen reichen aber
- Seite 150 und 151: 148 Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe a) -
100<br />
Darüber hinaus werden aktiv neue Schulen gesucht, die dieses Angebot bereit hal-<br />
ten.<br />
20815 Vor dem Hintergrung, dass es zum damaligen Zeitpunkt sechs obersorbische<br />
Grundschulen und weitere vier Schulen gegeben hat, an denen Obersorbisch gemäß<br />
dem schulartenübergreifenden Konzept “2 plus” unterrichtet wurde, machte sich der<br />
Expertenaussschuss unter Rn 115 - 120 seines dritten Monitoringberichtes folgende<br />
Bedenken der Sprecher <strong>des</strong> Obersorbischen zu eigen:<br />
20816 Allgemein sei zu befürchten, dass es außerhalb <strong>des</strong> Kerngebiets zu großen<br />
Unterschieden hinsichtlich der Qualität und Quantität <strong>des</strong> Sorbischunterrichts kommen<br />
könne. Hierzu teilt der Freistaat Sachsen <strong>mit</strong>:<br />
Der Sorbischunterricht wird an den betroffenen Schulen in Abhängigkeit der Ausgangssituation<br />
auf Grundlage unterschiedlicher Lehrpläne sowie Stundentafeln<br />
durchgeführt. Das ist zum einen der Unterricht nach dem Konzept „2 plus“ und zum<br />
anderen der Unterricht in Sorbisch als Fremdsprache. Zwischen beiden Varianten<br />
gibt es Unterschiede in der Wochenstundenzahl sowie den Inhalten.<br />
Die Stundentafel für Grundschulen, die Sorbisch als Muttersprache oder als Zweitsprache<br />
unterrichten, was dem Konzept „2 plus“ entspricht, enthält einen Block Sprache<br />
(Klassen 1 und 2 je 11 Wochenstunden, Klasse 3 13 und Klasse 4 14 Wochenstunden).<br />
In diesen Block gehört neben den Sprachen Sorbisch und Deutsch auch<br />
der Sachunterricht. Die Schulen sind neben diesem Block auch in den weiteren Unterrichtsfächern<br />
dazu aufgefordert den Fachunterricht bilingual zu erteilen. Das gesamte<br />
Schulleben an diesen Grundschulen ist von einer ausgewogenen Zweisprachigkeit<br />
geprägt. Außerdem wird der Anspruch verfolgt, allen Schülerinnen und<br />
Schülern die sorbische Sprache auf sehr hohem Niveau zu ver<strong>mit</strong>teln.<br />
Im Gegensatz dazu gilt für die Schulen, die Sorbisch als Fremdsprache unterrichten,<br />
die Stundentafel <strong>mit</strong> 1 (Klasse 1) bzw. 3 (Klassen 2 bis 4) Wochenstunden Sorbisch.<br />
Das Erlernen der sorbischen Sprache ist alleinige Aufgabe <strong>des</strong> Sorbischunterrichts.<br />
In allen anderen Fächern wird einsprachig Deutsch gelehrt.<br />
20817 Im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem von der Europäischen Union propagierten Modell<br />
„2 plus” gebe es Befürchtungen, dass dadurch die Sprachkompetenz der Schüler<br />
<strong>mit</strong> muttersprachlichen Sorbischkenntnissen negativ beeinflusst werden könne. Zwar<br />
könne es ein Vorteil sein, durch dieses Modell die Möglichkeit zu haben, an allgemeinen<br />
Schulen einen sorbischen Zweig einzurichten. Für die Erfüllung der o. g.<br />
Verpflichtung seien aber die vorgesehenen maximal fünf Sorbischstunden pro Woche<br />
unzureichend. Außerdem sei keine Min<strong>des</strong>tschülerzahl angegeben worden, ab<br />
der die Einrichtung einer entsprechenden Klasse verlangt werden könne und für die<br />
nach Mitteilung der Lan<strong>des</strong>behörden auch in diesem Fall möglichen Einzelfallent-