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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe b) - Grundschulunterricht<br />

i) den Grundschulunterricht in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen<br />

anzubieten oder<br />

ii) einen erheblichen Teil <strong>des</strong> Grundschulunterrichts in den betreffenden Regional-<br />

oder Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

iii) innerhalb <strong>des</strong> Grundschulunterrichts den Unterricht der betreffenden Regional-<br />

oder Minderheitensprachen als integrierenden Teil <strong>des</strong> Lehrplans vorzusehen oder<br />

iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumin<strong>des</strong>t auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der<br />

Schüler als genügend groß angesehen wird;<br />

Brandenburg und der Freistaat Sachsen haben jeweils die Verpflichtung nach iv)<br />

übernommen.<br />

20811 Unter Rn 189 seines dritten Monitoringberichtes nimmt der Expertenausschuss<br />

zunächst Bezug auf die Mitteilung unter Rn 2008 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes,<br />

dass nach eingehender Prüfung entschieden wurde, es bei der Regelung in § 3<br />

Abs. 2 <strong>des</strong> Sorben(Wenden)-Gesetzes zu belassen, dass zum traditionellen Siedlungsgebiet<br />

<strong>nur</strong> Gemeinden gehören, bei denen sorbische Sprache und Kultur kumulativ<br />

und nicht <strong>nur</strong> alternativ traditionell vorhanden sind. Er weist dann unter Rn 197<br />

seines dritten Monitoringberichtes aber auch darauf hin, dass er Informationen von<br />

Vertretern der niedersorbischen Sprachgruppe erhalten hat, denen zufolge sorbische<br />

Bildung bei Bedarf auch in Schulen angeboten wird, die außerhalb dieses traditionellen<br />

Siedlungsgebiets liegen.<br />

20812 Unter Rn 198 – 200 seines dritten Monitoringberichtes berichtet der Ausschuss<br />

dann von folgenden durch Sprecher <strong>des</strong> Niedersorbischen <strong>mit</strong>geteilten Problemen:<br />

- in einigen Fällen werde Niedersorbisch erst von der dritten Klasse an angeboten,<br />

- es gebe nach wie vor einen Mangel an Lehrern, die Niedersorbisch unterrichten<br />

können,<br />

- die Einführung neuer Schulfächer, wie z. B. Englisch ab der dritten Klasse, habe<br />

zu einer Verlegung <strong>des</strong> Niedersorbischunterrichts in die Randstunden geführt, <strong>mit</strong><br />

Folgeproblemen bei der Organisation von Schülerbeförderungen,<br />

- die Niedersorbischkenntnisse der Schüler seien schlechter geworden.<br />

20813 Zu der Frage <strong>des</strong> Ausschusses, ob vor dem Hintergrund dieser Probleme<br />

entsprechend seiner Empfehlung Anstrengungen unternommen wurden, um sicherzustellen,<br />

dass das Niedersorbische als fester Bestandteil <strong>des</strong> Lehrplans in der gesamten<br />

Grundschulbildung in allen Gebieten, in denen eine ausreichende Nachfrage<br />

besteht, gelehrt wird, teilt das Land Brandenburg Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>:

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