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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Angebote an Lehrveranstaltungen zum Niederdeutschen existieren außerdem an<br />

den Universitäten Bielefeld, Bochum, Bremen, Magdeburg, Paderborn, Flensburg,<br />

Göttingen und Greifswald, die zumeist in Form von Lehraufträgen realisiert werden.<br />

Unter Rn 00771 ff. wird die allgemeine Problematik der Berücksichtigung von Regional-<br />

und Minderheitensprachen an Hochschulen unter den Bedingungen <strong>des</strong> Bologna-Prozesses<br />

und <strong>des</strong> föderal gegliederten Hochschulbereichs beschrieben. Unter<br />

Rn 60845 ff. wird der aktuelle Stand zu Niederdeutsch an Universitäten genauer dargestellt.<br />

Im Jahr 2008 haben sich die Bund-Länder-Referenten für Niederdeutsch auf<br />

ihrer Jahressitzung in Bremen schwerpunktmäßig <strong>mit</strong> dem Thema „Niederdeutsch im<br />

Hochschulbereich“ befasst. Der institutionelle Rahmen dieser jährlich stattfindenden<br />

Besprechungen wurde gewählt, um eine vertiefte Zusammenarbeit der zuständigen<br />

Länderreferenten sowohl untereinander als auch <strong>mit</strong> dem Bun<strong>des</strong>rat für Niederdeutsch<br />

zu ermöglichen.<br />

A.5 Beteiligung von Bund, Ländern und Sprachgruppen<br />

00118 Das in der Bun<strong>des</strong>regierung federführend für die Sicherstellung der Implementierung<br />

der Charta zuständige Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern führt neben den<br />

Sitzungen der oben unter Rn 5 - 6 genannten Beratenden Ausschüsse für einzelne<br />

Sprachgruppen unter Beteiligung u.a. der Verbände dieser Gruppen und der zuständigen<br />

Bun<strong>des</strong>- und Länderressorts jährlich Konferenzen für die Implementierung regelmäßig<br />

nicht <strong>nur</strong> <strong>des</strong> Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten,<br />

sondern auch der Sprachencharta durch. Die Erfüllung der Berichtspflichten,<br />

insbesondere nach der Sprachencharta, bindet dabei aufgrund <strong>des</strong> <strong>nur</strong> dreijährigen<br />

Berichtszyklus einen ganz erheblichen Teil der Kapazitäten.<br />

00119 Entsprechend der Darstellung unter Rn 102 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichts ist<br />

auch dieser Staatenbericht vor seiner abschließenden innerstaatlichen Billigung den<br />

zentralen Organisationen der betroffenen Gruppen zur Stellungnahme zugegangen<br />

und <strong>mit</strong> ihnen im Rahmen einer Implementierungskonferenz erörtert worden. Wiederum<br />

ist auf den Abdruck der Rückäußerungen der Gruppen in Teil E <strong>des</strong> Berichts und<br />

auf die Absicht, ihn nach Zuleitung an das Sekretariat <strong>des</strong> Europarats zu veröffentlichen,<br />

zu verweisen.<br />

A.6 Informationsarbeit zur Charta<br />

00120 Die unter Rn 104 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichts genannte, im Rahmen der<br />

Öffentlichkeitsarbeit <strong>des</strong> Beauftragten der Bun<strong>des</strong>regierung für nationale Minderhei-

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