BSV Fragenkatalog 01-2007 - Imkerverband Rheinland eV
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131. Darf jemand, der einen Bienenschwarm findet, ihn einfangen und mitnehmen?<br />
���� a. Nein, denn der Schwarm gehört demjenigen, auf dessen<br />
Grundstück er sich niedergelassen hat.<br />
���� b. Ja, es sei denn, er bemerkt Anzeichen dafür, dass der Imker<br />
seinen Bienenschwarm verfolgt oder schon in Besitz genommen<br />
hat.<br />
���� c. Nein, denn er könnte eine Bienenkrankheit verbreiten.<br />
132. Darf der Imker ein Grundstück zur Verfolgung eines Bienenschwarmes betreten?<br />
���� a. Nein, erst nach Erlaubnis des Grundstückseigentümers.<br />
���� b. Ja, aber nur in Begleitung eines weiteren Imkers als Zeuge.<br />
���� c. Ja, aber er muss den von ihm angerichteten Flurschaden<br />
dem Grundstückseigentümer ersetzen.<br />
30 Staatliche Tierseuchenbekämpfung<br />
133. An der staatlichen Tierseuchenbekämpfung sind in NRW/RLP beteiligt<br />
���� a. die Imkervereinsvorsitzenden<br />
���� b. das für Landwirtschaft zuständige Fachministerium des<br />
Landes NRW/RLP<br />
���� c. die Amtstierärzte der Kreise in NRW/RLP<br />
���� d. die in NRW/RLP niedergelassenen frei praktizierenden Tierärzte<br />
134. Der Amtstierarzt muss im Rahmen von Tierseuchenbekämpfungen …<br />
���� a. die Tierseuchenverordnung beachten.<br />
���� b. den Anordnungen des <strong>BSV</strong>-Obmanns des Kreisimkervereins<br />
Folge leisten.<br />
���� c. die Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften zur Bienenseuchenverordnung<br />
beachten.<br />
���� d. den Wünschen der Bienenhalter entsprechen.<br />
- 14 -<br />
135. In Betrieben, in denen Honig gewerbsmäßig behandelt wird, müssen Gegenstände,<br />
die zur Verarbeitung von Honig benutzt wurden nach Gebrauch …<br />
���� a. den Bienen zum Reinigen offen dargeboten werden.<br />
���� b. mit kochendem Wasser gründlich gereinigt werden.<br />
���� c. mit kochender 5%iger Natronlauge desinfiziert werden.<br />
���� d. so aufbewahrt werden, dass sie Bienen nicht zugänglich<br />
sind.<br />
136. Honig aus Betrieben, in denen Honig gewerbsmäßig behandelt wird, …<br />
���� a. darf nur so beseitigt werden, dass er Bienen nicht zugänglich<br />
ist.<br />
���� b. muss zur Pasteurisierung 4 Minuten lang bei einem Überdruck<br />
von 1,5 bar auf 120°C erwärmt werden.<br />
���� c. muss in bienendichten Räumen gelagert werden.<br />
���� d. muss den Warenzeichenbestimmungen des Deutschen Imkerbundes<br />
entsprechen.<br />
137. Der Besitzer von Bienenvölkern, die nur vorübergehend an einen anderen Ort<br />
verbracht werden, …<br />
���� a. hat den Deutschen Imkerbund darüber zu informieren.<br />
���� b. muss die Völker vorher mit Oxalsäure entmilbt haben.<br />
���� c. hat auf dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen, Anschrift<br />
und Völkerzahl anzubringen.<br />
���� d. hat unverzüglich nach Eintreffen der Völker dem zuständigen<br />
Amtstierarzt eine Bescheinigung des für den Herkunftsort<br />
zuständigen beamteten Tierarzt vorzulegen.<br />
138. Welche Aussagen zum Gesundheitszeugnis treffen zu?<br />
���� a. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des Vorjahres<br />
ausgestellt sein.<br />
���� b. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Bienen<br />
als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind.<br />
���� c. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Herkunftsort<br />
der Bienen nicht in einem Sperrgebiet der Europäischen<br />
Faulbrut liegt.<br />
Stand: <strong>01</strong>. Januar <strong>2007</strong>, IVR-<strong>BSV</strong>-Schulung-<strong>BSV</strong> <strong>Fragenkatalog</strong> <strong>01</strong>-<strong>2007</strong>.doc