BSV Fragenkatalog 01-2007 - Imkerverband Rheinland eV
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123. Welche Themen können in einer anerkannten <strong>BSV</strong>-Fortbildungsveranstaltung<br />
behandelt werden?<br />
���� a. Biologie der Biene<br />
���� b. Rechtsgebiete für die Imkerei<br />
���� c. Vortragen und Präsentieren<br />
���� d. Gute imkerliche Praxis<br />
124. Sollten <strong>BSV</strong>, die gerade ihre Prüfung bestanden haben, die Völker in einem<br />
Sperrgebiet untersuchen?<br />
���� a. In jedem Fall alleine, nach bestandener Prüfung ist dies kein<br />
Problem.<br />
���� b. Ja, wenn die Völker besonders sanftmütig sind.<br />
���� c. Nein, auf keinen Fall.<br />
���� d. Ja, möglichst in Begleitung mit einem erfahrenen <strong>BSV</strong>.<br />
29 Allgemeine Rechtsgebiete<br />
125. Kann ein Imker im Außenbereich ein Bienenhaus ohne Baugenehmigung errichten?<br />
���� a. Nein, er benötigt eine Baugenehmigung.<br />
���� b. Ja, denn er hat einen Anspruch auf sachgerechte Unterbringung<br />
seiner Bienenvölker.<br />
���� c. Ja, aber nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers.<br />
126. Darf ein Imker sein Bienenhaus in beliebiger Größe errichten?<br />
���� a. Nein, nur die mit Baugenehmigung genehmigte Größe des<br />
Bienenhauses ist zulässig.<br />
���� b. Nein, die Größe richtet sich nach dem notwendigen Platzbedarf.<br />
���� c. Ja, er kann die Größe selbst bestimmen.<br />
- 13 -<br />
127. Unter welchen Voraussetzungen kann einem Imker der Bau eines Bienenhauses<br />
im Außenbereich genehmigt werden?<br />
���� a. Wenn er 10 Bienenvölker hält.<br />
���� b. Wenn er mindestens 20 km Anfahrt zu seinem Bienenstand<br />
hat.<br />
���� c. Wenn er so viele Völker hält, dass er monatlich einen spürbaren<br />
Nebenverdienst durch seine Bienenhaltung hat, und er<br />
das Bienenhaus zur Unterbringung seiner Völker benötigt.<br />
128. Kann ein Imker im Wohngebiet, beliebig viele Bienenvölker halten und bewirtschaften?<br />
���� a. Ja, und zwar so viele Völker, wie die örtlichen Trachtverhältnisse<br />
es zulassen.<br />
���� b. Nur so viele Völker, wie die Gemeindeverwaltung auf Anfrage<br />
erlaubt.<br />
���� c. Nur die Völkerzahl, die zur Größe seines Grundstücks angemessen<br />
erscheint und eine wesentliche Störung der Nachbarschaft<br />
nicht erwarten lässt.<br />
129. Kann einem Imker die Haltung von Bienen auf seinem Grundstück untersagt<br />
werden, wenn ein Nachbar eine Insektengiftallergie mit ärztlichem Zeugnis<br />
nachweist?<br />
���� a. Nein, der Imker braucht seine Völkerzahl nur zu verringern.<br />
���� b. Ja, der Schutz der Gesundheit des Nachbarn kann vorrangig<br />
sein.<br />
���� c. Nein, denn der Nachbar kann sich desensibilisieren lassen.<br />
130. Kann vom Imker verlangt werden, nur sanftmütige Bienen zu halten?<br />
���� a. Ja, denn der Imker muss alles tun, damit Störungen der<br />
Nachbarschaft vermieden werden.<br />
���� b. Nein, er kann an jedem Standort stechlustige Bienen halten.<br />
���� c. Ja, aber nur durch die Gemeindeverwaltung.<br />
Stand: <strong>01</strong>. Januar <strong>2007</strong>, IVR-<strong>BSV</strong>-Schulung-<strong>BSV</strong> <strong>Fragenkatalog</strong> <strong>01</strong>-<strong>2007</strong>.doc