Broschüre zur gesplitteten Abwassergebühr - Illerkirchberg
Broschüre zur gesplitteten Abwassergebühr - Illerkirchberg
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Informationen<br />
<strong>zur</strong> Einführung der <strong>gesplitteten</strong><br />
<strong>Abwassergebühr</strong> GAG<br />
G V V<br />
Kirchberg - Weihungstal<br />
Gemeinde <strong>Illerkirchberg</strong>
2<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
die <strong>Abwassergebühr</strong>en wurden bisher landesweit nach der bezogenen Trinkwassermenge<br />
berechnet. Abgegolten war damit auch das aus Dach- und<br />
Hofflächen in die Kanalisation eingeleitete Regenwasser. Diese Regelung in<br />
der amtlichen baden-württembergischen Mustersatzung erklärte der Verwaltungsgerichtshof<br />
mit Urteil vom 11.03.2010 für unzulässig, weil bei Immobilien<br />
mit großen versiegelten Flächen und geringem Trinkwasserverbrauch<br />
viel Regenwasser eingeleitet wird und dementsprechend geringe <strong>Abwassergebühr</strong>en<br />
gezahlt werden. Beispielhaft genannt seien große Lagerhallen,<br />
großflächige Einzelhandelsgeschäfte samt Parkplatzflächen oder große Einfamilienhäuser<br />
mit Singlehaushalten mit geringem oder keinem Trinkwasserverbrauch.<br />
Im Gegensatz dazu wird für Eigentumswohnungen mit<br />
mehrköpfigen Familienhaushalten in Mehrfamilienhäusern anteilig wenig Regenwasser<br />
eingeleitet und dennoch über den relativ höheren Trinkwasserverbrauch<br />
eine höhere <strong>Abwassergebühr</strong> abgerechnet. Eine Gebührenteilung<br />
in Regenwasser und Schmutzwasser (gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong>) bezweckt<br />
somit eine gerechtere Kostenverteilung.<br />
Alle Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Kirchberg-Weihungstal<br />
wenden ein einheitliches Verfahren <strong>zur</strong> Umsetzung der neuen Gebührenabrechnung<br />
an. Diese <strong>Broschüre</strong> dient Ihnen <strong>zur</strong> Information über die wesentlichen<br />
Grundzüge und die Vorgehensweise <strong>zur</strong> Einführung der <strong>gesplitteten</strong><br />
<strong>Abwassergebühr</strong> in der Gemeinde <strong>Illerkirchberg</strong>.<br />
Im Auftrag der Gemeinde ermittelt das Ingenieurbüro Fa. Schallenmüller und<br />
Will aus Ulm die teilweise oder ganz versiegelten Flächen. Um alle Fragen aus<br />
der Bürgerschaft zu klären, finden Beratungs- und Informationstermine statt,<br />
bei denen datenschutzgerecht in Einzelgesprächen Details besprochen werden<br />
können. Diese Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Vorab werden alle<br />
Eigentümer von bebauten oder befestigten Grundstücken mittels Fragebogen<br />
aktiv in die Ermittlung der erforderlichen Bemessungsgrundlagen einbezogen.<br />
Zusätzliche Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde <strong>Illerkirchberg</strong><br />
(www.illerkirchberg.de) und des Gemeindeverwaltungsverbandes Kirchberg-Weihungstal<br />
(www.gvv-kw.de) eingestellt.<br />
Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie dazu bei, im Sinne aller Gebührenpflichtigen<br />
korrekte und gebührengerechte Bemessungsgrundlagen festzustellen.<br />
Für Ihre Mitarbeit und Ihre Verständnis danke ich Ihnen recht herzlich.<br />
Ihr Anton Bertele<br />
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender
Inhalt<br />
Vorwort Bürgermeister 2<br />
Allgemeines 4<br />
Bisherige Gebührenerhebung<br />
Die künftige Gebührenerhebung 5<br />
Werden die Gebühren erhöht?<br />
Wie wirkt sich die Einführung der 6<br />
<strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> aus?<br />
Wie werden die versiegelten Flächen ermittelt? 7<br />
Auswertung der ermittelten Flächen 8<br />
Der Ablauf der Gebührenumstellung 9<br />
Mitwirkung durch den Gebührenschuldner 10-11<br />
Ihre Informationen werden benötigt! 12<br />
Warum wird dieser Aufwand betrieben?<br />
Fragen und Antworten 13-14<br />
Impressum 15<br />
Weitere Informationen 16<br />
3
4<br />
Allgemeines<br />
Unsere Gemeinde betreibt die Beseitigung des in ihrem<br />
Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.<br />
Um den Kostenaufwand für den Betrieb und die Instandhaltung<br />
des Kanalnetzes zu decken, wurde bisher eine einheitliche<br />
<strong>Abwassergebühr</strong> erhoben. Die Menge des bezogenen<br />
Frischwassers definiert hierbei die Höhe der zu entrichtenden<br />
<strong>Abwassergebühr</strong>. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes<br />
Baden-Württemberg vom 11.03.2010 (VGH BW,<br />
2 S 2938/08) verstößt diese Art der Gebührenerhebung<br />
gegen den Gleichheitsgrundsatz. Daher sind sämtliche Gemeinden<br />
verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
künftig getrennt nach der Schmutzwasserund<br />
Niederschlagswasserbeseitigung ab<strong>zur</strong>echnen.<br />
Bisherige Gebührenerhebung<br />
Die <strong>Abwassergebühr</strong> wird bisher nach dem Frischwassermaßstab<br />
berechnet, nach der vereinfachten Annahme:<br />
Frischwassermenge = Abwassermenge<br />
In die Abwasserkanäle fließt jedoch nicht nur Wasser, das als<br />
Trinkwasser bezogen wird, sondern auch Niederschlagswasser,<br />
das von den Dächern und befestigten Flächen ins Kanalnetz<br />
gelangt. Die Kosten der Beseitigung des Niederschlagswassers<br />
mussten über die einheitliche <strong>Abwassergebühr</strong> mitfinanziert<br />
werden. Derjenige, der viel Frischwasser bezog, bezahlte<br />
automatisch einen großen Beitrag für die Entsorgung des Niederschlagswassers,<br />
unabhängig davon, wieviel Niederschlagswasser<br />
von seinem Grundstück tatsächlich in die<br />
Kanalisation eingeleitet wurde. Entsprechendes galt für den<br />
umgekehrten Fall.
Die künftige Gebührenerhebung<br />
Durch die Neuregelung wird eine verursachergerechte <strong>Abwassergebühr</strong> eingeführt,<br />
die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong> - GAG. Die Höhe der Gebühr entspricht der in Anspruch<br />
genommenen Leistung. Die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong> setzt sich aus zwei<br />
Teilen zusammen:<br />
Die Schmutzwassergebühr<br />
auf Basis des Frischwasserverbrauchs (je m³)<br />
Die Niederschlagswassergebühr<br />
auf Basis der an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
angeschlossenen versiegelten Flächen (je m²)<br />
Vom Frischwassermaßstab <strong>zur</strong> getrennten Gebühr<br />
Maßstab:<br />
Kubikmeter Frischwasser (m 3 )<br />
Kosten für die Abwasserentsorgung<br />
Schmutzwasser Niederschlagswasser<br />
Werden die Gebühren erhöht?<br />
Maßstab:<br />
Quadratmeter befestigte einleitende Fläche (m 2 )<br />
Die Kosten der Abwasserbeseitigung sollen möglichst verursachergerecht auf die Gebührenschuldner<br />
umverteilt werden.<br />
Es werden somit keine zusätzlichen Gebühren eingeführt, sondern die ge bührenfähigen<br />
Kosten auf zwei, statt bisher eine Bemessungsgrundlage verteilt.<br />
Ein Gebührenschuldner hat aber zukünftig die Möglichkeit durch Maßnahmen <strong>zur</strong> Entsie -<br />
ge lung und Entkopplung, Einfluss auf die Höhe der Niederschlagswassergebühr zu nehmen.<br />
Die Beseitigung von Niederschlagswasser ist im Wassergesetz Baden-Württemberg<br />
geregelt (§45 b Abs. 3). Zudem sind alle Versickerungsanlagen und Einleitungen nach<br />
den technischen Regelwerken (z.B. DWA A 138) zu dimensionieren und zu betreiben.<br />
5
Wie wirkt sich die Einführung der<br />
<strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> aus?<br />
Einfamilienhaus Wohnblock Gewerbe<br />
6<br />
Schmutzwasser<br />
Niederschlagswasser<br />
Mittlere befestigte Fläche<br />
Mittlerer Wasserverbrauch<br />
Vorher:<br />
Nur der Wasserverbrauch<br />
bestimmte die Höhe der<br />
<strong>Abwassergebühr</strong>.<br />
� Mittlere Gebühr<br />
Jetzt:<br />
Befestigte Fläche bestimmt die<br />
Niederschlagswassergebühr,<br />
Wasserverbrauch bestimmt die<br />
Schmutzwassergebühr.<br />
Die angepasste<br />
<strong>Abwassergebühr</strong> ist<br />
etwa gleich hoch<br />
nach Splittung.<br />
Schmutzwasser<br />
Niederschlagswasser<br />
Wenig befestigte Fläche<br />
Hoher Wasserverbrauch<br />
Vorher:<br />
Nur der Wasserverbrauch<br />
bestimmte die Höhe der<br />
<strong>Abwassergebühr</strong>.<br />
� Hohe Gebühr<br />
Jetzt:<br />
Befestigte Fläche bestimmt die<br />
Niederschlagswassergebühr,<br />
Wasserverbrauch bestimmt die<br />
Schmutzwassergebühr.<br />
Die angepasste<br />
<strong>Abwassergebühr</strong> ist<br />
geringer<br />
nach Splittung.<br />
Schmutzwasser<br />
Niederschlagswasser<br />
Sehr viel befestigte Fläche<br />
Niedriger Wasserverbrauch<br />
Vorher:<br />
Nur der Wasserverbrauch<br />
bestimmte die Höhe der<br />
<strong>Abwassergebühr</strong>.<br />
� Niedrige Gebühr<br />
Jetzt:<br />
Befestigte Fläche bestimmt die<br />
Niederschlagswassergebühr,<br />
Wasserverbrauch bestimmt die<br />
Schmutzwassergebühr.<br />
Die angepasste<br />
<strong>Abwassergebühr</strong> ist<br />
höher<br />
nach Splittung.<br />
Vor allem bei stark versiegelten Grundstücken mit geringem Wasserverbrauch werden<br />
die <strong>Abwassergebühr</strong>en höher ausfallen. Auf Grundstücken mit Einfamilienhäusern<br />
werden sich die Gebühren in der Regel nur geringfügig ändern.
Wie werden die versiegelten Flächen ermittelt?<br />
Die Ermittlung der versiegelten und an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
angeschlossenen Flächen stellt die Grundlage der Berechnung der Niederschlagswassergebühr<br />
dar.<br />
Die Gemeinden des GVV Kirchberg-Weihungstal haben sich hierbei für das Verfahren mit<br />
Digitalbefliegung und anschließender stereoskopischer Luftbildvermessung<br />
entschieden. Hierbei wurden am 14.11.2010 die Gemeindegebiete beflogen und dabei<br />
mit einer Digitalkamera hochauflösende Luftbilder erzeugt.<br />
Aufnahme-Flugzeug Cessna 303 T<br />
Aufnahme-Kamera Luftbild<br />
(Inphoris GmbH)<br />
Aus den Luftbildern wurden anschließend für jedes Flurstück die versiegelten Flächen<br />
mit einer Unterteilung nach Versiegelungsart und Versiegelungsgrad durch eine<br />
sogenannte „photogrammetrische Stereoauswertung“ bestimmt.<br />
Digitales Luftbild aus Befliegung Amtliches Liegenschaftskataster Auswertung Flächenversiegelung<br />
7
D<br />
G<br />
V<br />
T<br />
Auswertung der ermittelten Flächen<br />
Dachteilflächen<br />
Dachgiebel, Vordächer, Flachdächer usw.<br />
mit vollständiger Versiegelung,<br />
z.B. Ziegel, Blech<br />
Gründächer<br />
Dächer mit extensiver oder<br />
intensiver Begrünung<br />
Vollversiegelte Bodenflächen<br />
wasserundurchlässige Bodenflächen<br />
z.B. Asphalt, Beton, Bitumen<br />
Teilversiegelte Bodenflächen<br />
teilweise wasserdurchlässige Bodenflächen,<br />
z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine,<br />
Schotter<br />
Das Ergebnis der Auswertung der versiegelten Flächen auf einem Flurstück wird<br />
jedem Grundstückseigentümer auf einem Lageplan dargestellt.<br />
Dieses Verfahren ermöglicht eine exakte Ermittlung der versiegelten Flächen, jedoch<br />
erhält man bei der Analyse der Daten keine Informationen über die Art der Versiegelung<br />
bzw. den Versiegelungsgrad (0,3 / 0,6 / 0,9) oder ob die erfassten Flächen<br />
überhaupt einen Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage besitzen.<br />
Dies gilt auch für vorhandene Regenwasseranlagen wie z.B. Zisternen oder Versickerungsanlagen.<br />
Eine Mitwirkung durch den Grundstückseigentümer ist daher unerlässlich.<br />
8
Der Ablauf der Gebührenumstellung<br />
Der Gemeindeverwaltungsverband<br />
Kirchberg-Weihungstal hat in Absprache mit<br />
der Gemeinde das Ingenieurbüro<br />
Schallenmüller & Will aus Ulm mit der<br />
Ermittlung der versiegelten Flächen beauftragt.<br />
Sie erhalten für Ihr Grundstück einen Lageplan mit<br />
Darstellung der versiegelten Flächen sowie einen<br />
Auszug der Luftbildaufnahme.<br />
Zusätzlich liegt ein Fragebogen mit einer<br />
Auflistung der erfassten Flächen bei. Diesen<br />
sollten Sie überprüfen, beantworten<br />
und gegebenenfalls ergänzen. Ein<br />
Exemplar senden Sie bitte mit Ihrer Unterschrift<br />
versehen <strong>zur</strong>ück an den GVV Kirchberg-Weihungstal.<br />
9
Mitwirkung durch den Gebührenschuldner<br />
Falls die gebührenrelevante Fläche nicht der tatsächlich bebauten und versiegelten<br />
Fläche entspricht oder teilweise nicht an die Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen<br />
ist, besteht die Möglichkeit eine Korrektur durch Einzelveranlagung dieser<br />
Flächen zu beantragen.<br />
In der Korrektur müssen die ermittelten Flächen mit dem tatsächlichen Versiegelungsfaktor<br />
multipliziert und als effektive Fläche im Fragebogen neu berechnet werden.<br />
Nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossene Flächen<br />
bleiben unberücksichtigt.<br />
Vollständig versiegelte Flächen 0,9<br />
Dächer (flach oder geneigt), Asphalt, Beton, Bitumen, …<br />
Stark versiegelte Flächen 0,6<br />
Kiesdach, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster …<br />
Wenig versiegelte Flächen 0,3<br />
Dächer mit Begrünung, Rasengittersteine, Kies, Schotter, …<br />
10
Versickerungsanlagen mit Anschluss 0,2<br />
Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, einem<br />
Mulden-Rigolensystem oder einer vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf<br />
oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird,<br />
werden mit dem Faktor 0,2 berücksichtigt.<br />
Versickerungsanlagen ohne Anschluss 0,0<br />
Versiegelte Flächen bleiben insoweit unberücksichtigt, als dort anfallendes Niederschlagswasser<br />
durch Versickerung (z.B. Muldenversickerung) beseitigt wird. Es darf<br />
kein Anschluss (Überlauf) an die öffentlichen Abwasseranlagen bestehen.<br />
Regenwasserzisternen mind. 2m³ mit Anschluss<br />
an den öffentlichen Kanal<br />
Für Flächen, die an Zisternen mit einem Fassungsvermögen<br />
von mind. 2 m³ und einem Überlauf<br />
an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen<br />
sind, gelten folgende Regelungen für<br />
die Flächenreduzierung:<br />
Nur Gartenbewässerung: 8 m² je m³<br />
Brauchwassernutzung: 15 m² je m³<br />
max. 80% der einleitenden Fläche<br />
11
12<br />
Ihre Informationen werden benötigt!<br />
Sollten Sie mit den Festsetzungen zu Ihrem Grundstück einverstanden<br />
sein, reichen Sie bitte das vorbereitete Formular<br />
dem GVV Kirchberg-Weihungstal mit Ihrer Unterschrift versehen<br />
als Bestätigung ein.<br />
Möchten Sie einen Antrag auf Einzelveranlagung stellen,<br />
müssen Sie die tatsächlichen Verhältnisse der Versiegelung<br />
auf Ihrem Grundstück ergänzen bzw. ändern.<br />
Die Angabe erfolgt auf dem beliegenden Fragebogen mit<br />
Auflistung Ihrer versiegelten Flächen. Der GVV Kirchberg-<br />
Weihungstal behält sich in diesem Fall vor, die Angaben<br />
durch Stichproben zu überprüfen.<br />
Warum wird dieser Aufwand<br />
betrieben?<br />
Um die aktuelle Rechtsprechung umsetzen zu können, ist die<br />
Einführung der <strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> unerlässlich.<br />
Diese wurde zum Zwecke der Gebührengerechtigkeit erlassen,<br />
wobei sich durch die neuen <strong>Abwassergebühr</strong>en durchaus<br />
auch ökologische und ökonomische Vorteile ergeben können.<br />
Durch Entsiegelungsmaßnahmen, und somit einer stärkeren<br />
Versickerung des Niederschlagswassers, wird die Grundwasserneubildung<br />
gefördert. Die Kanalisation kann entlastet<br />
werden, die Dimensionierung von neuen Kanälen kann geringer<br />
und somit kostengünstiger erfolgen.
Fragen und Antworten<br />
1 Was versteht man unter der <strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong>?<br />
Bei der <strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> werden zwei getrennte Gebühren erhoben.<br />
Die Schmutzwassergebühr soll die für die Beseitigung des Schmutzwassers anfallenden<br />
Kosten abdecken. Sie berechnet sich nach dem Frischwasserverbrauch in<br />
€/m³. Die Niederschlagswassergebühr soll die für die Beseitigung des Oberflächenwassers<br />
anfallenden Kosten abdecken. Sie berechnet sich in €/m² der an den<br />
Kanal angeschlossenen Flächen.<br />
2 Ab wann wird die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong> eingeführt?<br />
Rückwirkend zum 01.01.2010, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-<br />
Württemberg lässt keine Übergangsfrist zu.<br />
3 Wird eine zusätzliche Gebühr eingeführt bzw. findet eine Gebührenerhöhung<br />
statt?<br />
Es wird keine zusätzliche Gebühr eingeführt. Die Gebühren werden lediglich umverteilt<br />
und aufgesplittet. Hierzu ist eine Gebührenneukalkulation erforderlich.<br />
Dabei können die für die GAG-Einführung zusätzlich entstehenden Verwaltungskosten,<br />
anderweitige Kostenänderungen und die Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen<br />
zu Gebührenanpassungen führen.<br />
4 Von meinem Grundstück wird kein Niederschlagswasser in die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen abgeleitet!<br />
In diesem Fall fällt keine Niederschlagswassergebühr an.<br />
5 Muss ich für ein Grundstück, das bisher nicht gebührenpflichtig war<br />
(z.B. Garagen, unbewohnte Häuser), zukünftig Gebühren zahlen?<br />
Ja, sofern von diesem Grundstück Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
eingeleitet wird.<br />
6 Welche Flächen werden für die Niederschlagswassergebühr herangezogen?<br />
Gebührenpflichtig sind alle bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die<br />
direkt und indirekt in die Kanalisation entwässern.<br />
13
7 Macht es einen Unterschied, ob versiegelte Flächen an einen Regenoder<br />
Mischwasserkanal angeschlossen sind?<br />
Nein, das spielt keine Rolle. Entscheidend ist grundsätzlich die Größe der angeschlossenen<br />
Fläche.<br />
8 Wie werden zukünftige Veränderungen der Flächen berücksichtigt?<br />
Gebührenrelevante Änderungen der maßgeblichen Flächen sind der Gemeindeverwaltung<br />
unverzüglich mitzuteilen. Es besteht eine Mitteilungspflicht des Gebührenschuldners.<br />
9 Was tue ich wenn die Angaben auf dem Infoschreiben nicht korrekt<br />
oder unvollständig sind?<br />
Weichen die von uns vorermittelten Angaben von den tatsächlichen Begebenheiten<br />
ab, müssen Sie die Angaben auf dem Fragebogen ergänzen bzw. ändern und diese<br />
ausreichend beschreiben.<br />
10 Was passiert wenn der Erhebungsbogen nicht <strong>zur</strong>ücksendet wird?<br />
Grundsätzlich hat der Gebührenschuldner eine Mitwirkungspflicht. Wird der Erhebungsbogen<br />
nicht <strong>zur</strong>ückgesendet, erfolgt auf der Grundlage der Flächenermittlung<br />
aus den Luftbildern vom 14.11.2010 die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr.<br />
11 Kann ich das Niederschlagswasser durch Entkopplung der befestigten<br />
Flächen auf meinem Grundstück versickern lassen?<br />
Eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich möglich. Jedoch<br />
ist eine direkte Versickerung von Niederschlagswasser ohne Vorbehandlung über<br />
Versickerungsschächte, Schotterpackungen, Rigolen oder ähnliches nicht zulässig<br />
(siehe technische Regelwerke z.B. DWA A 138). Zudem ist die Beseitigung im Wassergesetz<br />
Baden-Württemberg geregelt (§45 b Abs. 3).<br />
12 Ich benötige weitere Informationen, an wen kann ich mich wenden?<br />
Zielsetzung ist eine umfassende Information der Gebührenpflichtigen.<br />
Dies geschieht über die Abhaltung von individuellen Beratungsterminen auf dem<br />
Rathaus, die Einrichtung einer telefonischen Hotline und aktuelle Informationsangebote<br />
über das gemeindliche Mitteilungsblatt und die Homepage der Gemeinde<br />
und des GVV Kirchberg-Weihungstal (www.gvv-kw.de). Außerdem erfolgen mit<br />
der Übersendung des Erhebungsbogens detaillierte Bearbeitungshinweise.<br />
14
Impressum<br />
G V V<br />
Herausgeber:<br />
GVV Kirchberg-Weihungstal<br />
Schloßstraße 7<br />
89171 <strong>Illerkirchberg</strong><br />
Telefon: 07346 / 9623 - 0<br />
E-Mail: info@gvv-kw.de<br />
Internet: www.gvv-kw.de<br />
Konzeption:<br />
Schallenmüller & Will<br />
Hörvelsinger Weg 6<br />
89081 Ulm (Donau)<br />
Telefon: 0731/880 178 - 0<br />
E-Mail: info@schallenmueller-will.de<br />
Internet: www.schallenmueller-will.de<br />
Kirchberg - Weihungstal<br />
15
Weitere Informationen:<br />
GAG<br />
Hotline vom 20.06.2011 – 05.08.2011<br />
Schallenmüller & Will<br />
07 31 / 880 178 – 263<br />
Montag - Freitag von 10:30 – 12:00 Uhr<br />
Donnerstag von 15:00 – 17:00 Uhr<br />
E-Mail: abwasser@gvv-kw.de<br />
Internet: www.illerkirchberg.de<br />
Internet: www.gvv-kw.de<br />
Weitere Informationen und die<br />
Beratungstermine entnehmen<br />
Sie bitte dem gemeindlichen<br />
Mitteilungsblatt.