02.02.2013 Aufrufe

Broschüre zur gesplitteten Abwassergebühr - Illerkirchberg

Broschüre zur gesplitteten Abwassergebühr - Illerkirchberg

Broschüre zur gesplitteten Abwassergebühr - Illerkirchberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Informationen<br />

<strong>zur</strong> Einführung der <strong>gesplitteten</strong><br />

<strong>Abwassergebühr</strong> GAG<br />

G V V<br />

Kirchberg - Weihungstal<br />

Gemeinde <strong>Illerkirchberg</strong>


2<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

die <strong>Abwassergebühr</strong>en wurden bisher landesweit nach der bezogenen Trinkwassermenge<br />

berechnet. Abgegolten war damit auch das aus Dach- und<br />

Hofflächen in die Kanalisation eingeleitete Regenwasser. Diese Regelung in<br />

der amtlichen baden-württembergischen Mustersatzung erklärte der Verwaltungsgerichtshof<br />

mit Urteil vom 11.03.2010 für unzulässig, weil bei Immobilien<br />

mit großen versiegelten Flächen und geringem Trinkwasserverbrauch<br />

viel Regenwasser eingeleitet wird und dementsprechend geringe <strong>Abwassergebühr</strong>en<br />

gezahlt werden. Beispielhaft genannt seien große Lagerhallen,<br />

großflächige Einzelhandelsgeschäfte samt Parkplatzflächen oder große Einfamilienhäuser<br />

mit Singlehaushalten mit geringem oder keinem Trinkwasserverbrauch.<br />

Im Gegensatz dazu wird für Eigentumswohnungen mit<br />

mehrköpfigen Familienhaushalten in Mehrfamilienhäusern anteilig wenig Regenwasser<br />

eingeleitet und dennoch über den relativ höheren Trinkwasserverbrauch<br />

eine höhere <strong>Abwassergebühr</strong> abgerechnet. Eine Gebührenteilung<br />

in Regenwasser und Schmutzwasser (gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong>) bezweckt<br />

somit eine gerechtere Kostenverteilung.<br />

Alle Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Kirchberg-Weihungstal<br />

wenden ein einheitliches Verfahren <strong>zur</strong> Umsetzung der neuen Gebührenabrechnung<br />

an. Diese <strong>Broschüre</strong> dient Ihnen <strong>zur</strong> Information über die wesentlichen<br />

Grundzüge und die Vorgehensweise <strong>zur</strong> Einführung der <strong>gesplitteten</strong><br />

<strong>Abwassergebühr</strong> in der Gemeinde <strong>Illerkirchberg</strong>.<br />

Im Auftrag der Gemeinde ermittelt das Ingenieurbüro Fa. Schallenmüller und<br />

Will aus Ulm die teilweise oder ganz versiegelten Flächen. Um alle Fragen aus<br />

der Bürgerschaft zu klären, finden Beratungs- und Informationstermine statt,<br />

bei denen datenschutzgerecht in Einzelgesprächen Details besprochen werden<br />

können. Diese Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Vorab werden alle<br />

Eigentümer von bebauten oder befestigten Grundstücken mittels Fragebogen<br />

aktiv in die Ermittlung der erforderlichen Bemessungsgrundlagen einbezogen.<br />

Zusätzliche Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde <strong>Illerkirchberg</strong><br />

(www.illerkirchberg.de) und des Gemeindeverwaltungsverbandes Kirchberg-Weihungstal<br />

(www.gvv-kw.de) eingestellt.<br />

Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie dazu bei, im Sinne aller Gebührenpflichtigen<br />

korrekte und gebührengerechte Bemessungsgrundlagen festzustellen.<br />

Für Ihre Mitarbeit und Ihre Verständnis danke ich Ihnen recht herzlich.<br />

Ihr Anton Bertele<br />

Bürgermeister und Verbandsvorsitzender


Inhalt<br />

Vorwort Bürgermeister 2<br />

Allgemeines 4<br />

Bisherige Gebührenerhebung<br />

Die künftige Gebührenerhebung 5<br />

Werden die Gebühren erhöht?<br />

Wie wirkt sich die Einführung der 6<br />

<strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> aus?<br />

Wie werden die versiegelten Flächen ermittelt? 7<br />

Auswertung der ermittelten Flächen 8<br />

Der Ablauf der Gebührenumstellung 9<br />

Mitwirkung durch den Gebührenschuldner 10-11<br />

Ihre Informationen werden benötigt! 12<br />

Warum wird dieser Aufwand betrieben?<br />

Fragen und Antworten 13-14<br />

Impressum 15<br />

Weitere Informationen 16<br />

3


4<br />

Allgemeines<br />

Unsere Gemeinde betreibt die Beseitigung des in ihrem<br />

Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.<br />

Um den Kostenaufwand für den Betrieb und die Instandhaltung<br />

des Kanalnetzes zu decken, wurde bisher eine einheitliche<br />

<strong>Abwassergebühr</strong> erhoben. Die Menge des bezogenen<br />

Frischwassers definiert hierbei die Höhe der zu entrichtenden<br />

<strong>Abwassergebühr</strong>. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes<br />

Baden-Württemberg vom 11.03.2010 (VGH BW,<br />

2 S 2938/08) verstößt diese Art der Gebührenerhebung<br />

gegen den Gleichheitsgrundsatz. Daher sind sämtliche Gemeinden<br />

verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

künftig getrennt nach der Schmutzwasserund<br />

Niederschlagswasserbeseitigung ab<strong>zur</strong>echnen.<br />

Bisherige Gebührenerhebung<br />

Die <strong>Abwassergebühr</strong> wird bisher nach dem Frischwassermaßstab<br />

berechnet, nach der vereinfachten Annahme:<br />

Frischwassermenge = Abwassermenge<br />

In die Abwasserkanäle fließt jedoch nicht nur Wasser, das als<br />

Trinkwasser bezogen wird, sondern auch Niederschlagswasser,<br />

das von den Dächern und befestigten Flächen ins Kanalnetz<br />

gelangt. Die Kosten der Beseitigung des Niederschlagswassers<br />

mussten über die einheitliche <strong>Abwassergebühr</strong> mitfinanziert<br />

werden. Derjenige, der viel Frischwasser bezog, bezahlte<br />

automatisch einen großen Beitrag für die Entsorgung des Niederschlagswassers,<br />

unabhängig davon, wieviel Niederschlagswasser<br />

von seinem Grundstück tatsächlich in die<br />

Kanalisation eingeleitet wurde. Entsprechendes galt für den<br />

umgekehrten Fall.


Die künftige Gebührenerhebung<br />

Durch die Neuregelung wird eine verursachergerechte <strong>Abwassergebühr</strong> eingeführt,<br />

die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong> - GAG. Die Höhe der Gebühr entspricht der in Anspruch<br />

genommenen Leistung. Die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong> setzt sich aus zwei<br />

Teilen zusammen:<br />

Die Schmutzwassergebühr<br />

auf Basis des Frischwasserverbrauchs (je m³)<br />

Die Niederschlagswassergebühr<br />

auf Basis der an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

angeschlossenen versiegelten Flächen (je m²)<br />

Vom Frischwassermaßstab <strong>zur</strong> getrennten Gebühr<br />

Maßstab:<br />

Kubikmeter Frischwasser (m 3 )<br />

Kosten für die Abwasserentsorgung<br />

Schmutzwasser Niederschlagswasser<br />

Werden die Gebühren erhöht?<br />

Maßstab:<br />

Quadratmeter befestigte einleitende Fläche (m 2 )<br />

Die Kosten der Abwasserbeseitigung sollen möglichst verursachergerecht auf die Gebührenschuldner<br />

umverteilt werden.<br />

Es werden somit keine zusätzlichen Gebühren eingeführt, sondern die ge bührenfähigen<br />

Kosten auf zwei, statt bisher eine Bemessungsgrundlage verteilt.<br />

Ein Gebührenschuldner hat aber zukünftig die Möglichkeit durch Maßnahmen <strong>zur</strong> Entsie -<br />

ge lung und Entkopplung, Einfluss auf die Höhe der Niederschlagswassergebühr zu nehmen.<br />

Die Beseitigung von Niederschlagswasser ist im Wassergesetz Baden-Württemberg<br />

geregelt (§45 b Abs. 3). Zudem sind alle Versickerungsanlagen und Einleitungen nach<br />

den technischen Regelwerken (z.B. DWA A 138) zu dimensionieren und zu betreiben.<br />

5


Wie wirkt sich die Einführung der<br />

<strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> aus?<br />

Einfamilienhaus Wohnblock Gewerbe<br />

6<br />

Schmutzwasser<br />

Niederschlagswasser<br />

Mittlere befestigte Fläche<br />

Mittlerer Wasserverbrauch<br />

Vorher:<br />

Nur der Wasserverbrauch<br />

bestimmte die Höhe der<br />

<strong>Abwassergebühr</strong>.<br />

� Mittlere Gebühr<br />

Jetzt:<br />

Befestigte Fläche bestimmt die<br />

Niederschlagswassergebühr,<br />

Wasserverbrauch bestimmt die<br />

Schmutzwassergebühr.<br />

Die angepasste<br />

<strong>Abwassergebühr</strong> ist<br />

etwa gleich hoch<br />

nach Splittung.<br />

Schmutzwasser<br />

Niederschlagswasser<br />

Wenig befestigte Fläche<br />

Hoher Wasserverbrauch<br />

Vorher:<br />

Nur der Wasserverbrauch<br />

bestimmte die Höhe der<br />

<strong>Abwassergebühr</strong>.<br />

� Hohe Gebühr<br />

Jetzt:<br />

Befestigte Fläche bestimmt die<br />

Niederschlagswassergebühr,<br />

Wasserverbrauch bestimmt die<br />

Schmutzwassergebühr.<br />

Die angepasste<br />

<strong>Abwassergebühr</strong> ist<br />

geringer<br />

nach Splittung.<br />

Schmutzwasser<br />

Niederschlagswasser<br />

Sehr viel befestigte Fläche<br />

Niedriger Wasserverbrauch<br />

Vorher:<br />

Nur der Wasserverbrauch<br />

bestimmte die Höhe der<br />

<strong>Abwassergebühr</strong>.<br />

� Niedrige Gebühr<br />

Jetzt:<br />

Befestigte Fläche bestimmt die<br />

Niederschlagswassergebühr,<br />

Wasserverbrauch bestimmt die<br />

Schmutzwassergebühr.<br />

Die angepasste<br />

<strong>Abwassergebühr</strong> ist<br />

höher<br />

nach Splittung.<br />

Vor allem bei stark versiegelten Grundstücken mit geringem Wasserverbrauch werden<br />

die <strong>Abwassergebühr</strong>en höher ausfallen. Auf Grundstücken mit Einfamilienhäusern<br />

werden sich die Gebühren in der Regel nur geringfügig ändern.


Wie werden die versiegelten Flächen ermittelt?<br />

Die Ermittlung der versiegelten und an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

angeschlossenen Flächen stellt die Grundlage der Berechnung der Niederschlagswassergebühr<br />

dar.<br />

Die Gemeinden des GVV Kirchberg-Weihungstal haben sich hierbei für das Verfahren mit<br />

Digitalbefliegung und anschließender stereoskopischer Luftbildvermessung<br />

entschieden. Hierbei wurden am 14.11.2010 die Gemeindegebiete beflogen und dabei<br />

mit einer Digitalkamera hochauflösende Luftbilder erzeugt.<br />

Aufnahme-Flugzeug Cessna 303 T<br />

Aufnahme-Kamera Luftbild<br />

(Inphoris GmbH)<br />

Aus den Luftbildern wurden anschließend für jedes Flurstück die versiegelten Flächen<br />

mit einer Unterteilung nach Versiegelungsart und Versiegelungsgrad durch eine<br />

sogenannte „photogrammetrische Stereoauswertung“ bestimmt.<br />

Digitales Luftbild aus Befliegung Amtliches Liegenschaftskataster Auswertung Flächenversiegelung<br />

7


D<br />

G<br />

V<br />

T<br />

Auswertung der ermittelten Flächen<br />

Dachteilflächen<br />

Dachgiebel, Vordächer, Flachdächer usw.<br />

mit vollständiger Versiegelung,<br />

z.B. Ziegel, Blech<br />

Gründächer<br />

Dächer mit extensiver oder<br />

intensiver Begrünung<br />

Vollversiegelte Bodenflächen<br />

wasserundurchlässige Bodenflächen<br />

z.B. Asphalt, Beton, Bitumen<br />

Teilversiegelte Bodenflächen<br />

teilweise wasserdurchlässige Bodenflächen,<br />

z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine,<br />

Schotter<br />

Das Ergebnis der Auswertung der versiegelten Flächen auf einem Flurstück wird<br />

jedem Grundstückseigentümer auf einem Lageplan dargestellt.<br />

Dieses Verfahren ermöglicht eine exakte Ermittlung der versiegelten Flächen, jedoch<br />

erhält man bei der Analyse der Daten keine Informationen über die Art der Versiegelung<br />

bzw. den Versiegelungsgrad (0,3 / 0,6 / 0,9) oder ob die erfassten Flächen<br />

überhaupt einen Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage besitzen.<br />

Dies gilt auch für vorhandene Regenwasseranlagen wie z.B. Zisternen oder Versickerungsanlagen.<br />

Eine Mitwirkung durch den Grundstückseigentümer ist daher unerlässlich.<br />

8


Der Ablauf der Gebührenumstellung<br />

Der Gemeindeverwaltungsverband<br />

Kirchberg-Weihungstal hat in Absprache mit<br />

der Gemeinde das Ingenieurbüro<br />

Schallenmüller & Will aus Ulm mit der<br />

Ermittlung der versiegelten Flächen beauftragt.<br />

Sie erhalten für Ihr Grundstück einen Lageplan mit<br />

Darstellung der versiegelten Flächen sowie einen<br />

Auszug der Luftbildaufnahme.<br />

Zusätzlich liegt ein Fragebogen mit einer<br />

Auflistung der erfassten Flächen bei. Diesen<br />

sollten Sie überprüfen, beantworten<br />

und gegebenenfalls ergänzen. Ein<br />

Exemplar senden Sie bitte mit Ihrer Unterschrift<br />

versehen <strong>zur</strong>ück an den GVV Kirchberg-Weihungstal.<br />

9


Mitwirkung durch den Gebührenschuldner<br />

Falls die gebührenrelevante Fläche nicht der tatsächlich bebauten und versiegelten<br />

Fläche entspricht oder teilweise nicht an die Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen<br />

ist, besteht die Möglichkeit eine Korrektur durch Einzelveranlagung dieser<br />

Flächen zu beantragen.<br />

In der Korrektur müssen die ermittelten Flächen mit dem tatsächlichen Versiegelungsfaktor<br />

multipliziert und als effektive Fläche im Fragebogen neu berechnet werden.<br />

Nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossene Flächen<br />

bleiben unberücksichtigt.<br />

Vollständig versiegelte Flächen 0,9<br />

Dächer (flach oder geneigt), Asphalt, Beton, Bitumen, …<br />

Stark versiegelte Flächen 0,6<br />

Kiesdach, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster …<br />

Wenig versiegelte Flächen 0,3<br />

Dächer mit Begrünung, Rasengittersteine, Kies, Schotter, …<br />

10


Versickerungsanlagen mit Anschluss 0,2<br />

Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, einem<br />

Mulden-Rigolensystem oder einer vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf<br />

oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird,<br />

werden mit dem Faktor 0,2 berücksichtigt.<br />

Versickerungsanlagen ohne Anschluss 0,0<br />

Versiegelte Flächen bleiben insoweit unberücksichtigt, als dort anfallendes Niederschlagswasser<br />

durch Versickerung (z.B. Muldenversickerung) beseitigt wird. Es darf<br />

kein Anschluss (Überlauf) an die öffentlichen Abwasseranlagen bestehen.<br />

Regenwasserzisternen mind. 2m³ mit Anschluss<br />

an den öffentlichen Kanal<br />

Für Flächen, die an Zisternen mit einem Fassungsvermögen<br />

von mind. 2 m³ und einem Überlauf<br />

an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen<br />

sind, gelten folgende Regelungen für<br />

die Flächenreduzierung:<br />

Nur Gartenbewässerung: 8 m² je m³<br />

Brauchwassernutzung: 15 m² je m³<br />

max. 80% der einleitenden Fläche<br />

11


12<br />

Ihre Informationen werden benötigt!<br />

Sollten Sie mit den Festsetzungen zu Ihrem Grundstück einverstanden<br />

sein, reichen Sie bitte das vorbereitete Formular<br />

dem GVV Kirchberg-Weihungstal mit Ihrer Unterschrift versehen<br />

als Bestätigung ein.<br />

Möchten Sie einen Antrag auf Einzelveranlagung stellen,<br />

müssen Sie die tatsächlichen Verhältnisse der Versiegelung<br />

auf Ihrem Grundstück ergänzen bzw. ändern.<br />

Die Angabe erfolgt auf dem beliegenden Fragebogen mit<br />

Auflistung Ihrer versiegelten Flächen. Der GVV Kirchberg-<br />

Weihungstal behält sich in diesem Fall vor, die Angaben<br />

durch Stichproben zu überprüfen.<br />

Warum wird dieser Aufwand<br />

betrieben?<br />

Um die aktuelle Rechtsprechung umsetzen zu können, ist die<br />

Einführung der <strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> unerlässlich.<br />

Diese wurde zum Zwecke der Gebührengerechtigkeit erlassen,<br />

wobei sich durch die neuen <strong>Abwassergebühr</strong>en durchaus<br />

auch ökologische und ökonomische Vorteile ergeben können.<br />

Durch Entsiegelungsmaßnahmen, und somit einer stärkeren<br />

Versickerung des Niederschlagswassers, wird die Grundwasserneubildung<br />

gefördert. Die Kanalisation kann entlastet<br />

werden, die Dimensionierung von neuen Kanälen kann geringer<br />

und somit kostengünstiger erfolgen.


Fragen und Antworten<br />

1 Was versteht man unter der <strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong>?<br />

Bei der <strong>gesplitteten</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> werden zwei getrennte Gebühren erhoben.<br />

Die Schmutzwassergebühr soll die für die Beseitigung des Schmutzwassers anfallenden<br />

Kosten abdecken. Sie berechnet sich nach dem Frischwasserverbrauch in<br />

€/m³. Die Niederschlagswassergebühr soll die für die Beseitigung des Oberflächenwassers<br />

anfallenden Kosten abdecken. Sie berechnet sich in €/m² der an den<br />

Kanal angeschlossenen Flächen.<br />

2 Ab wann wird die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong> eingeführt?<br />

Rückwirkend zum 01.01.2010, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-<br />

Württemberg lässt keine Übergangsfrist zu.<br />

3 Wird eine zusätzliche Gebühr eingeführt bzw. findet eine Gebührenerhöhung<br />

statt?<br />

Es wird keine zusätzliche Gebühr eingeführt. Die Gebühren werden lediglich umverteilt<br />

und aufgesplittet. Hierzu ist eine Gebührenneukalkulation erforderlich.<br />

Dabei können die für die GAG-Einführung zusätzlich entstehenden Verwaltungskosten,<br />

anderweitige Kostenänderungen und die Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen<br />

zu Gebührenanpassungen führen.<br />

4 Von meinem Grundstück wird kein Niederschlagswasser in die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen abgeleitet!<br />

In diesem Fall fällt keine Niederschlagswassergebühr an.<br />

5 Muss ich für ein Grundstück, das bisher nicht gebührenpflichtig war<br />

(z.B. Garagen, unbewohnte Häuser), zukünftig Gebühren zahlen?<br />

Ja, sofern von diesem Grundstück Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

eingeleitet wird.<br />

6 Welche Flächen werden für die Niederschlagswassergebühr herangezogen?<br />

Gebührenpflichtig sind alle bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die<br />

direkt und indirekt in die Kanalisation entwässern.<br />

13


7 Macht es einen Unterschied, ob versiegelte Flächen an einen Regenoder<br />

Mischwasserkanal angeschlossen sind?<br />

Nein, das spielt keine Rolle. Entscheidend ist grundsätzlich die Größe der angeschlossenen<br />

Fläche.<br />

8 Wie werden zukünftige Veränderungen der Flächen berücksichtigt?<br />

Gebührenrelevante Änderungen der maßgeblichen Flächen sind der Gemeindeverwaltung<br />

unverzüglich mitzuteilen. Es besteht eine Mitteilungspflicht des Gebührenschuldners.<br />

9 Was tue ich wenn die Angaben auf dem Infoschreiben nicht korrekt<br />

oder unvollständig sind?<br />

Weichen die von uns vorermittelten Angaben von den tatsächlichen Begebenheiten<br />

ab, müssen Sie die Angaben auf dem Fragebogen ergänzen bzw. ändern und diese<br />

ausreichend beschreiben.<br />

10 Was passiert wenn der Erhebungsbogen nicht <strong>zur</strong>ücksendet wird?<br />

Grundsätzlich hat der Gebührenschuldner eine Mitwirkungspflicht. Wird der Erhebungsbogen<br />

nicht <strong>zur</strong>ückgesendet, erfolgt auf der Grundlage der Flächenermittlung<br />

aus den Luftbildern vom 14.11.2010 die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr.<br />

11 Kann ich das Niederschlagswasser durch Entkopplung der befestigten<br />

Flächen auf meinem Grundstück versickern lassen?<br />

Eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich möglich. Jedoch<br />

ist eine direkte Versickerung von Niederschlagswasser ohne Vorbehandlung über<br />

Versickerungsschächte, Schotterpackungen, Rigolen oder ähnliches nicht zulässig<br />

(siehe technische Regelwerke z.B. DWA A 138). Zudem ist die Beseitigung im Wassergesetz<br />

Baden-Württemberg geregelt (§45 b Abs. 3).<br />

12 Ich benötige weitere Informationen, an wen kann ich mich wenden?<br />

Zielsetzung ist eine umfassende Information der Gebührenpflichtigen.<br />

Dies geschieht über die Abhaltung von individuellen Beratungsterminen auf dem<br />

Rathaus, die Einrichtung einer telefonischen Hotline und aktuelle Informationsangebote<br />

über das gemeindliche Mitteilungsblatt und die Homepage der Gemeinde<br />

und des GVV Kirchberg-Weihungstal (www.gvv-kw.de). Außerdem erfolgen mit<br />

der Übersendung des Erhebungsbogens detaillierte Bearbeitungshinweise.<br />

14


Impressum<br />

G V V<br />

Herausgeber:<br />

GVV Kirchberg-Weihungstal<br />

Schloßstraße 7<br />

89171 <strong>Illerkirchberg</strong><br />

Telefon: 07346 / 9623 - 0<br />

E-Mail: info@gvv-kw.de<br />

Internet: www.gvv-kw.de<br />

Konzeption:<br />

Schallenmüller & Will<br />

Hörvelsinger Weg 6<br />

89081 Ulm (Donau)<br />

Telefon: 0731/880 178 - 0<br />

E-Mail: info@schallenmueller-will.de<br />

Internet: www.schallenmueller-will.de<br />

Kirchberg - Weihungstal<br />

15


Weitere Informationen:<br />

GAG<br />

Hotline vom 20.06.2011 – 05.08.2011<br />

Schallenmüller & Will<br />

07 31 / 880 178 – 263<br />

Montag - Freitag von 10:30 – 12:00 Uhr<br />

Donnerstag von 15:00 – 17:00 Uhr<br />

E-Mail: abwasser@gvv-kw.de<br />

Internet: www.illerkirchberg.de<br />

Internet: www.gvv-kw.de<br />

Weitere Informationen und die<br />

Beratungstermine entnehmen<br />

Sie bitte dem gemeindlichen<br />

Mitteilungsblatt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!